Wichtige Termine in der Schwangerschaft: So behältst du alles im Blick
Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, die Namenssuche, das Babyzimmer einrichten, die Erstausstattung besorgen – das sind nur einige der zahlreichen wichtigen Aufgaben, die du als werdende Mama vor der Geburt auf deiner Checkliste stehen hast. Zum Glück hast du neun Monate Zeit, diese To-dos abzuhaken. Mit unserer Terminübersicht für die Schwangerschaft kannst du gut organisiert die Ankunft deines kleinen Schatzes vorbereiten.
Viele der angegebenen Zeiträume sind natürlich nur Richtwerte und sollen dir bei der Planung als Orientierung dienen. Wenn du das Kinderzimmer schon früher gestalten möchtest oder du die Erstausstattung schon im zweiten Trimester zusammen hast, hakst du diese Punkte einfach früher ab. Wichtig ist, dass du bei deiner Planung nichts vergisst und Spaß bei der Organisation hast!
Um alle wichtigen Aufgaben und Termine in der Schwangerschaft immer parat zu haben, kannst du dir hier unsere praktischen Checklisten für die Schwangerschaft downloaden.
Checkliste Schwangerschaft: Terminplaner herunterladen
Dein erstes Trimester: Termine in der frühen Schwangerschaft
Wenn du erfährst, dass du ein Baby erwartest, steht die Welt erstmal Kopf. Viele Gedanken und Gefühle wirbeln durcheinander und die vielen anstehenden Aufgaben und Vorbereitungen können manchmal überwältigend wirken. Doch halte erst einmal inne. Dein erstes Trimester ist nicht die Zeit der großen Taten, sondern der Ruhe und Freude. Genieße den Beginn dieses neuen Lebensabschnitts. Du hast noch genügend Zeit, dich um alles zu kümmern.
Der Beginn deiner Schwangerschaft wird ab dem ersten Tag deiner letzten Periode gerechnet. Wenn du also erfährst, dass du schwanger bist, befindest du dich meist schon in der fünften bis siebten Schwangerschaftswoche.
Der erste Frauenarzt-Termin in der Schwangerschaft (ca. 8. SSW – 16. SSW)
Nachdem du deinen positiven Schwangerschaftstest in den Händen hältst, solltest du deine Frauenärztin oder deinen Frauenarzt anrufen und einen ersten Untersuchungstermin vereinbaren. Dieser findet meist in der 8. bis zur 16. Schwangerschaftswoche statt. Zur Vorbereitung auf diesen wichtigen ersten Termin solltest du deinen Impfpass einpacken und dir all deine Fragen rund um die Schwangerschaft notieren.
Ist der Tag deines ersten Untersuchungstermins gekommen, bestätigt die Frauenärztin oder der Frauenarzt mithilfe eines Ultraschalls deine Schwangerschaft und du bekommst ein erstes Foto deines kleinen Schatzes. Anschließend nimmt sich deine Ärztin oder dein Arzt Zeit, um dich zu beraten und deine Fragen zu beantworten. Zudem bekommst du auch deinen Mutter-Kind-Pass ausgehändigt. Dies ist ein wichtiges Dokument, welches du immer bei dir tragen solltest. Es enthält Informationen zu deinem Gesundheitszustand sowie zum Entwicklungsstand deines Babys.
Ab jetzt finden noch vier weitere Untersuchungstermine beim Frauenarzt statt. Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen werden dann zum Beispiel Urin- und Blutuntersuchungen durchgeführt sowie im späteren Verlauf der Schwangerschaft die Herztöne des Babys und die Lage im Mutterleib kontrolliert. Allerdings wird nicht bei jeder Vorsorgeuntersuchung ein Ultraschall durchgeführt. Regulär sind in der Schwangerschaft nur drei Ultraschalluntersuchungen geplant, die im Zeitraum um die 8. bis 12., 18. bis 22. und 30. bis 34. Schwangerschaftswoche stattfinden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, optionale Zusatzuntersuchungen durchzuführen. Deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt berät dich sicher gerne dazu.
Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren (8. – 12. SSW)
Auch wenn du deine Schwangerschaft vielleicht erstmal für dich behalten möchtest, solltest du frühzeitig deinen Arbeitgeber informieren. Erst, wenn dein Arbeitgeber über deine Schwangerschaft Bescheid weiß, kann er die besonderen Schutzvorschriften für schwangere Angestellte berücksichtigen. Für die Benachrichtigung gibt es keine Formvorschrift. Am besten bittest du einfach um ein persönliches Gespräch, damit ihr alle Fragen gleich im Anschluss klären könnt.
Wichtig: Dein Arbeitgeber behandelt deine Schwangerschaft auf Wunsch vertraulich. So kannst du selbst entscheiden, wann du deine Schwangerschaft im Kollegium bekannt gibst.
Weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema findest du in unserem Artikel „Schwangerschaft am Arbeitsplatz“.
Dein zweites Trimester: Termine in der zweiten Phase der Schwangerschaft
Mit Beginn des zweiten Trimesters gilt eine Schwangerschaft als stabil. Häufig klingen nun auch die anfänglichen Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit, Müdigkeit oder Kopfschmerzen ab. Die meisten schwangeren Frauen fühlen sich im zweiten Trimester sehr fit und sind voller Tatendrang. Und das ist auch gut so, denn nun stehen einige wichtige Besorgungen und Termine an.
Die richtige Hebamme finden (ab 13. SSW)
Eine Hebamme steht dir bei allen Fragen während deiner Schwangerschaft beratend zur Seite und betreut dich in den ersten Wochen nach der Geburt. Zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche kannst du eine kostenlose Hebammenberatung in Anspruch nehmen.
Leider ist die Suche nach einer Hebamme in vielen Regionen gar nicht so einfach. Viele Hebammen haben sehr begrenzte freie Kapazitäten. Deswegen ist es wichtig, dass du frühzeitig eine Hebamme für dich und dein Baby findest.
Das Österreichische Hebammengremium (ÖHG) hat eine Übersicht zusammengestellt, mit der du eine Hebamme in deiner Nähe finden kannst: https://www.hebammen.at/eltern/hebammensuche/
Anmeldung für den Geburtsvorbereitungskurs (14. – 16. SSW)
Die meisten Geburtsvorbereitungskurse richten sich an Schwangere zwischen der 28. und 32. Schwangerschaftswoche. Im Geburtsvorbereitungskurs lernst du nicht nur, wie du dich auf die Entbindung vorbereiten kannst, sondern bekommst auch nützliche Informationen und Tipps rund um die Schwangerschaft und Stillzeit. So werden dir beispielsweise Entspannungstechniken gezeigt oder erklärt, wie der Ablauf im Kreißsaal aussieht.
Da die Plätze in solchen Kursen oft sehr begehrt sind, solltest du dich frühzeitig dafür anmelden. Geburtsvorbereitungskurse werden zum Beispiel von Hebammen oder Krankenhäusern angeboten. Die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs müssen selbst übernommen werden, sie werden nicht von der Krankenversicherung bezahlt.
Geburtsklinik suchen (18. – 30. SSW)
Worauf du bei der Wahl der Geburtsklinik Wert legst, ist ganz individuell. Manche Kliniken achten besonders auf eine gute Mutter-Kind-Bindung, andere sind auf Risikogeburten spezialisiert. Wäge daher selbst ab, welche Klinik in deiner Situation die beste wäre. Hier ist eine Liste mit Fragen und Kriterien, die du bei der Auswahl beachten kannst:
Gefällt dir die Atmosphäre im Kreißsaal?
Welche Ausstattung ist in den Geburtszimmern vorhanden (Wanne, Ball, Tücher…)?
Werden natürliche Geburten in der Klinik bevorzugt?
Kann ich meine eigene Hebamme zur Geburt mitnehmen?
Macht das Kreißsaal-Team einen sympathischen und professionellen Eindruck?
Besitzt das Krankenhaus eine Neugeborenen-Intensivstation?
Steht ein Familienzimmer zur Verfügung?
Ist Rooming-in möglich? (Das Baby wird im Zimmer der Mama untergebracht.)
Viele Kliniken bieten spezielle Besichtigungen und Informationsabende für werdende Eltern an. Zudem ist es immer hilfreich, Freunde und Bekannte nach ihren persönlichen Erfahrungen zu fragen. Die Wahl der passenden Geburtsklinik ist auch eine Gefühlsentscheidung. Achte einfach darauf, wo du dich gut aufgehoben fühlst.
Das Babyzimmer einrichten (20. – 30. SSW)
Wann der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um das Babyzimmer herzurichten, kann stark variieren. Er hängt zum Beispiel davon ab, ob das Baby in der Zeit nach der Geburt im Schlafzimmer der Eltern schlafen soll. Dann kann ein Kinderzimmer noch warten. Möchtet ihr direkt ein eigenes Babyzimmer, in dem du bestenfalls auch mit schlafen kannst, dann eignet sich das zweite Trimester, um es herzurichten.
Das letzte Trimester: Die letzten Vorbereitungen für die Geburt
Im letzten Schwangerschaftstrimester hat sich dein Babybauch schon deutlich gerundet und wahrscheinlich fällt dir der Alltag zunehmend schwerer. Optimalerweise hast du alle anstrengenden Besorgungen und To-dos schon erledigt und kannst dich jetzt der Vorfreude auf dein Baby widmen. Nur noch wenige organisatorische und behördliche Aufgaben warten im dritten Trimester noch auf dich.
Das Wochengeld beantragen (ab 32. SSW)
Der Mutterschutz beginnt acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der tatsächlichen Geburt. Zur finanziellen Absicherung erhältst du für diese Zeit Wochengeld in der Höhe deines normalen Arbeitsentgelts. Es wird von der Krankenversicherung gezahlt.
Um das Wochengeld zu erhalten, musst du es bei deiner Krankenversicherung beantragen. Dazu reichst du eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin und deine Arbeits- und Entgeltbestätigung für das Wochengeld bei der Krankenversicherung ein. Das Wochengeld kannst du ab der achten Woche vor dem errechneten Geburtstermin beantragen.
Im Falle einer Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburt verlängert sich der Anspruch auf Wochengeld um vier Wochen auf 12 Wochen nach der Entbindung. Zur Bestätigung schickst du eine ärztliche Bescheinigung an deine Krankenversicherung.
Die Erstausstattung besorgen (fortlaufend bis spätestens 35. SSW)
Wann du die ersten Besorgungen für deine Erstausstattung machst, ist ganz dir überlassen. Normalerweise kaufst du nicht alles auf einmal, sondern ergänzt deine Erstausstattung nach und nach oder bekommst verschiedene Artikel geschenkt. Bis zur 35. Schwangerschaftswoche solltest du ungefähr alles beisammenhaben, falls sich dein kleiner Schatz früher auf den Weg macht.
Der Antrag auf Karenz
Wenn Väter in Karenz gehen möchten, muss der Antrag schriftlich spätestens acht Wochen nach der Geburt beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Die Karenz für Mütter beginnt frühestens nach dem Ende des Mutterschutzes – also acht Wochen nach der Geburt. Innerhalb dieser Frist sollten Mütter daher ihren Antrag auf Karenz stellen. Um Stress zu vermeiden, sollten du und dein Partner eure Anträge auf Karenz rechtzeitig stellen.
Vorbereitungen für Anträge und Anmeldungen
Die meisten Anmeldungen und Anträge kannst du erst nach der Geburt stellen, da du hierfür die Geburtsurkunde deines Babys benötigst. Es ist jedoch ratsam, diese Unterlagen so weit wie möglich vorzubereiten, damit du nach der Geburt weniger Stress hast.
Dazu zählt beispielsweise der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld. Dieser sollte innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt gestellt werden, weil das Kinderbetreuungsgeld maximal für 182 Tage rückwirkend ausgezahlt werden kann.
Für die Familienbeihilfe brauchst du keinen Antrag stellen. Die Voraussetzungen werden automatisch durch die Finanzverwaltung geprüft und die Familienbeihilfe auf das Konto der Eltern überwiesen.
Sind du und dein Partner nicht verheiratet, solltet ihr euch außerdem um die Anerkennung der gemeinsamen Obsorge kümmern.
Auch wenn es erstmal komisch klingt, ist es ebenso ratsam, bereits vor der Geburt einen Kinderkrippen- oder Kindergartenplatz für dein Baby zu suchen. So kannst du dir durch eine frühzeitige Anmeldung Planungssicherheit schaffen und dir Stress ersparen.
Die Kliniktasche packen (36. SSW)
Wenn die Wehen einsetzen, muss es schnell gehen. Deswegen solltest du rechtzeitig eine Kliniktasche packen und sie an einem geeigneten Ort platzieren. Darin finden wichtige Unterlagen, Hygieneprodukte, (Still-)Kleidung sowie die Erstausstattung für dein Baby Platz. Packtipps sowie eine praktische Checkliste findest du in unserem Artikel rund um die Kliniktasche:
Fazit: Termine in der Schwangerschaft stressfrei erledigen
Die Schwangerschaft ist eine wunderbare Zeit. Trotz der vielen Aufgaben und Termine sowie der einen oder anderen Schwangerschaftsbeschwerde solltest du sie genießen und dich nicht stressen lassen. Wenn du gut organisiert herangehst, schaffst du alle wichtigen Aufgaben und Besorgungen und hast genug Zeit, dich auf dein Baby zu freuen.
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Quellen und weiterführende Informationen
https://www.schwanger.at/artikel/alle-untersuchungen-auf-einen-blick.html
(aufgerufen am 15.12.2023)
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/5/Seite.082201.html
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https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/Mutter-Kind-Pass.html
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https://www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/mutter-kind-pass/untersuchungen-schwangerschaft.html
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https://www.hebammen.at/eltern/schwangerschaft/geburtsvorbereitung/
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https://www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/geburt/geburtsvorbereitung/geburtsvorbereitungskurs.html
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https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/5/1/Seite.082100.html
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https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867346&portal=oegkportal
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https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/elternkarenz_und_elternteilzeit/Seite.3590007.html
(aufgerufen am 15.12.2023)
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/3.html
(aufgerufen am 15.12.2023)
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.879630&portal=oegkportal
(aufgerufen am 15.12.2023)
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/1/Seite.080055.html
(aufgerufen am 15.12.2023)
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/4/1/Seite.450233.html
(aufgerufen am 15.12.2023)
https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/obsorge/Seite.234004.html
(aufgerufen am 15.12.2023)
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