Umweltbewusstes Verhalten: Natur schützen bei Outdoor-Aktivitäten
Wandern auf Waldwegen, mit dem Mountainbike über Stock und Stein oder eine Klettertour in den Bergen – die Natur ist für Menschen ein unverzichtbarer Erholungsraum und Ruhepol zum hektischen Alltag.
Doch Wälder, Wiesen und Seen sind mehr als nur ein Ort der Entspannung für uns Menschen. Vor allem sind sie Lebensraum für unzählige Pflanzen und Tiere. Damit das empfindliche Ökosystem nicht gestört wird, ist es wichtig, die Umwelt zu schützen und respektvoll mit der Tier- und Pflanzenwelt umzugehen. In unserem Ratgeber und unserem praktischen PDF findest du daher Tipps und Regeln für ein umweltbewusstes Verhalten in der Natur.
Welche Möglichkeiten gibt es für die umweltfreundliche Anreise?
Bevor du zum Wandern, Mountainbiken, einer Klettertour oder zum Camping aufbrechen kannst, musst du dein Ausflugsziel natürlich erst einmal erreichen. Der Naturschutz beginnt in diesem Sinne schon bei der Anreise:
Um deinen ökologischen Fußabdruck zu verringern, sind Reisen zu Fuß oder auf dem Fahrrad besonders empfehlenswert.
Zieht dich dein Outdoor-Urlaub in die Ferne, sind öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn gute Alternativen zu Auto und Flugzeug.
Umweltbewusstes Verhalten in der Natur
Es ist ratsam, sich vor einer Wander-, Rad- oder Klettertour stets über die örtliche Gesetzeslage schlau zu machen. Denn was in der Natur erlaubt oder verboten ist, unterscheidet sich von Region zu Region. Informiere dich daher im Forstgesetz und ggf. beim Waldeigentümer zu möglichen Einschränkungen oder Verboten, um Schwierigkeiten vorzubeugen.
Ist Parken im Wald erlaubt?
Nicht immer lässt es sich jedoch vermeiden, mit dem Auto zu fahren. In diesem Falle solltest du allerdings einige Hinweise zum Parken im Wald beachten:
Stell dein Fahrzeug nur auf gekennzeichneten Parkplätzen ab.
Das Befahren von Waldwegen ist generell verboten und nur für befugte Personen wie Landwirte, Förster und Jäger erlaubt.
Unbefugtes Parken im Wald kann durch heiß gelaufene Katalysatoren schlimmstenfalls zu Waldbränden führen. Weiterhin können Fahrzeuge Schäden am Boden verursachen, die Fruchtbarkeit des Bodens oder den Wasserhaushalt stören und die Zufahrtswege für Forstfahrzeuge versperren.
Was müssen Fußgänger im Wald beachten?
Als Waldbesucher solltest du im besten Falle auf den gekennzeichneten Wegen bleiben. Die offiziellen Wege zu verlassen, ist nicht unbedingt verboten – allerdings haftest du selbst für mögliche Schäden, die dir im Wald oder durch die Waldbewirtschaftung widerfahren. Generell solltest du dich stets so vorsichtig bewegen, dass keine Tiere oder Pflanzen zu Schaden kommen. Bei besonders geschützten und sensiblen Flächen gilt sogar ein generelles Verbot für das Verlassen der vorgeschriebenen Wege. Dazu zählen zum Beispiel bepflanzte Forstkulturen, Holzeinschläge und jagdliche Einrichtungen. In Naturschutzgebieten gilt grundsätzlich, dass die gekennzeichneten Pfade nicht verlassen werden dürfen.
Übernachten im Wald: Ist Wildcampen in Österreich erlaubt?
Für viele Wanderer, Kletterer oder andere Waldbesucher ist das Übernachten im Wald unter freiem Himmel ein Traum und gehört zu einer gelungenen Tour einfach dazu. Manche Wanderarten, wie z. B. das Trekking, erfordern sogar Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb von Pensionen und Hotels. Campen und Caravaning ist jedoch nicht immer ohne Weiteres möglich.
Das „Wildcampen“, das Lagern bei Dunkelheit und das Zelten in Waldgebieten ist in Österreich verboten. Auch das Biwakieren, also Übernachtungen im Schlafsack, ist nach dem Forstgesetz untersagt.
Eine Ausnahme gilt in manchen Bundesländern lediglich für das Biwakieren in hochalpinem Gelände bei Notfällen. Diese Notfallmaßnahme greift, wenn eine Fortsetzung der Tour zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht möglich ist (etwa bei Dunkelheit, nach einer Verletzung oder bei sehr schlechten Wetterbedingungen).
Für das Errichten von festen Unterständen, wozu auch Zelte bereits zählen, brauchst du das Einverständnis des Waldbesitzers bzw. der Forstverwaltung.
In vielen Regionen gibt es kostenpflichtige Campingplätze, auf denen du dein Zelt aufschlagen darfst. Die Kapazitäten dieser Plätze sind begrenzt, weshalb Plätze meist im Voraus gebucht werden müssen.
Wohnmobile bzw. Wohnwagen (Caravans) darfst du ebenfalls nicht im Wald aufstellen. Campingplätze bieten auch in diesem Fall eine sichere Alternative.
Beeren, Pilze und Holz im Wald sammeln
Die bunten Früchte der Wälder, Wiesen und Flure verführen regelmäßig Wanderer zum Pflücken und Sammeln. Generell gilt in der Natur allerdings der allgemeine Artenschutz für sämtliche wildlebende Arten. Unter welchen Bedingungen dürfen Pflanzen, Pilze oder Holz laut Naturschutzgesetz also gesammelt werden?
Pflanzen darfst du in kleinen Mengen sammeln, wenn es der Waldeigentümer nicht untersagt (z. B. durch entsprechende Beschilderung). Beeren, Nüsse und Kräuter kannst du dementsprechend für den Eigengebrauch und zum privaten Verzehr ernten. Bei Pilzen und Beeren entspricht das etwa der Menge für 1 bis 2 Mahlzeiten pro Person.
Vollkommene Sammelverbote gelten für besonders schützenswerte Arten wie Edelweiß oder Enzian. Diese dürfen auch nicht in kleinen Mengen abgeschnitten oder geerntet werden.
Pilze dürfen in kleinen Mengen und ausschließlich für den privaten Bedarf geerntet werden, wenn sie nicht ausdrücklich unter Artenschutz stehen. Für manche Pilze, wie Steinpilze und Eierschwammerl, gibt es weitere Einschränkungen: Sie dürfen jährlich nur vom 15. Juni bis 30. September gesammelt werden.
In Naturschutzgebieten oder Nationalparks ist das Sammeln von Pflanzen und Pilzen beschränkt oder gänzlich verboten.
Ebenfalls nicht erlaubt ist das Fällen von Bäumen und das Abschneiden von Ästen. Durch die Schnittwunden können Krankheitserreger den Baum befallen und diesen nachhaltig schädigen. Für das Sammeln von Holz benötigst du in jedem Fall die Genehmigung des Waldbesitzers – das gilt auch für am Boden liegendes Holz (sogenanntes Klaubholz).
Tipp: Für wildwachsende Blumen gibt es die sogenannte „Handstraußregelung“. Alles, was du in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen kannst, darfst du auch mitnehmen. Ausgenommen sind die bekannten Frühblüher, die wichtige Nahrungsgrundlage für Bienen und andere Insekten sind. Darunter fallen zum Beispiel auch die beliebten Palmkätzchen: Die Sal-Weide steht im Frühjahr unter Naturschutz. Es dürfen bis Ende April pro Tag nur drei Zweige mit Palmkätzchen abgeschnitten werden.
Rücksicht auf Wald- und Wildtiere nehmen
Bewegst du dich in der Natur, betrittst du damit gleichzeitig den Lebensraum vieler Tiere. Bewege dich stets rücksichtsvoll und ruhig, da dein Verhalten Einfluss auf das Stresslevel der Wald- und Wildtiere hat. Zu laute Geräusche oder achtlose Bewegungen können Tiere aufscheuchen oder gar deren Behausung zerstören. Besonders Felder und Wiesen mit hohem Wuchs sowie Dickicht solltest du meiden. Und auch beim Picknicken ist es ratsam, auf Ameisenhügel, Nester oder kleine Höhlen zu achten und sich gegebenenfalls einen neuen Pausenplatz zu suchen.
Erhöhte Aufmerksamkeit gilt auch, wenn du selbst mit einem Tier unterwegs bist. Hunde sollten daher immer angeleint sein. Auch wenn du deinen Hund unter Kontrolle hast – ein schnell flüchtendes Tier kann dennoch eine ungewollte Verfolgungsjagd auslösen. Beachte außerdem die Regelungen der jeweiligen Gemeinde zum Leinenzwang.
Wichtig: Erhöhte Vorsicht gilt in der Brut- und Setzzeit (April bis Juni) sowie im Winter. Während dieser Zeit sind viele Tiere aus eigenem Schutztrieb besonders empfindlich und oft auch aggressiver. Wie du dich am besten verhältst, wenn dir ein Wildtier zu nah kommt, erfährst du in unserem Beitrag Begegnung mit Wildtieren.
Feuer machen im Wald – Sind Lagerfeuer im Wald erlaubt?
In den warmen Sommermonaten ist das Grillen ein beliebter Freizeitvertreib. Dabei solltest du jedoch vor allem in der Natur Vorsicht walten lassen. Offenes Feuer, also auch Lagerfeuer, ist im Wald und in angrenzenden Gebieten strengstens verboten – es sei denn, du trägst eine schriftliche Genehmigung des Waldbesitzers bei Dir. Auch der unvorsichtige Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zigaretten ist untersagt.
Müll vermeiden und mitnehmen
Die zunehmende Umweltverschmutzung ist nicht nur unangenehm anzusehen, sondern stellt vor allem eine Gefahr für die tierischen Bewohner und die Pflanzenwelt dar. Die Wildtiere können sich in Plastikschnüren verheddern oder mit dem Kopf in zurückgelassenen Dosen stecken bleiben. Um den Tieren solche Qualen zu ersparen, müssen alle Naturliebhaber Verantwortung übernehmen und ihren Abfall nicht in der Natur zurücklassen. Mit den folgenden Tipps kannst du Müll reduzieren oder gänzlich vermeiden:
Verwende nachfüllbare Trinkflaschen.
Kaufe unverpacktes Obst und Gemüse.
Verwende Brotdosen und andere wiederverwendbare Verpackungen.
Benutze Stoffbeutel statt Plastiktüten.
Verwende gebrauchte Akkus für deine elektronischen Outdoorgeräte anstelle von Batterien.
Verwende elektronische Reisetickets.
Nicht immer lässt sich Müll gänzlich vermeiden. Trotzdem gibt es nie einen Grund, den eigenen Abfall in der Natur zurückzulassen. Eine leere Mülltüte passt in jeden noch so vollen Rucksack. So hast du sie immer griffbereit und kannst deinen Müll problemlos bis zum nächsten Abfallbehälter transportieren.
Das Angeln an Seen oder Flüssen ist nur mit einer gültigen Fischereikarte bzw. Fischereigastkarte erlaubt. Weiterhin benötigst du beim Angeln im Wald die Genehmigung des Fischereiberechtigten, Pächters oder Bewirtschafters einer bestimmten Region. Weitere Informationen findest du auch bei örtlichen Fischereiverbänden oder -vereinen.
Hinweise zum naturverträglichen Klettern
Auch wenn Felsen auf den ersten Blick nicht den Eindruck des blühenden Lebens vermitteln, so sind sie doch essenzieller Lebensraum für viele seltene Tiere und Pflanzen. Streifenfarne und immergrüne Felsenblümchen schlagen ihre Wurzeln. Fledermäuse, Siebenschläfer, Mauereidechse und Wanderfalken ziehen dort ihren Nachwuchs auf. Daher ist es wichtig, die örtlichen Kletterregeln einzuhalten. So bleiben die Natur- und Lebensräume lange intakt – ebenso das Klettergebiet mit all seinen Möglichkeiten.
Eine gute Orientierung bieten die Grundregeln zum naturverträglichen Klettern. So stellst du sicher, dass du während der Ausübung deines Sports die natürliche Umgebung schonst:
Nutze vorhandene Wege für den Zustieg und Abstieg.
Störe die Nester felsbrütender Vögel nicht.
Setze felsschonende Sicherungstechniken ein.
Hinterlasse keinen Müll am Berg.
Respektiere die Grenzen, die zum Schutz sensibler Felszonen festgelegt wurden.
Halte dich an die Beschlüsse zu Sanierungen und Erschließungen im jeweiligen Klettergebiet.
In jedem Klettergebiet und jedem Gebirge gelten andere Bestimmungen. Informiere dich also vorab über die jeweiligen Regelungen. Diese erfährst du am besten über:
regionale Kletterführer
Infotafeln vor Ort
Website des Österreichischen Alpenverbandes www.alpenverein.at
Einen besonderen Schwerpunkt bei den Vorgaben zum Klettern bildet zudem der Vogelschutz. Kolkraben, Wanderfalken und Uhus sind bekannte felsbrütende Vögel. Die örtlichen Regeln sind jeweils aktuell an die tatsächliche Brutzeit angepasst. Am Fels befindet sich dann eine Plakette zur Kennzeichnung der Sperrung.
Auf dem direkten Weg zum Fels solltest du vorgegebene Pfade und Wege nutzen. Am Fels siehst du oft Hinweisschilder für den Zustieg bzw. Informationstafeln bei Sperrungen.
Tipp: Besonders Bäume verleiten sowohl Kinder als auch Erwachsene oftmals zum Klettern. Dabei ist das nicht in jedem Fall gestattet und kann auch schnell gefährlich werden. Achte daher unbedingt auf die regionalen Bestimmungen und halte nach Verbotsschildern Ausschau. In sicherer Umgebung kannst du dich zum Beispiel in einem Kletterwald austoben. So gefährdest du weder dich noch die Waldbewohner.
Regeln für umweltverträgliches Mountainbiken
Auch das Mountainbiken ist eng mit der Natur verbunden, denn du bewegst dich mit deinem Bike über Stock und Stein. Deswegen hat das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus gemeinsam mit der Österreichischen Bundesforste AG Fair-Play-Regeln zum umwelt- und sozialverträglichen Biken aufgestellt:
Fahre nur auf ausgewiesenen Wegen.
Hinterlasse keine Spuren, z. B. durch scharfes Bremsen.
Halte dein Mountainbike fit, damit es den Sicherheitsvorschriften entspricht.
Passe die Fahrgeschwindigkeit so an, dass du stets die Kontrolle über dein Mountainbike hast.
Respektiere andere Naturnutzer.
Nimm Rücksicht auf die Tiere im Wald. Verlasse spätestens zur Dämmerung den Wald, um die Tiere nicht zu stören.
Handele verantwortungsvoll.
Fazit: So kannst du auch beim Outdoor-Sport die Umwelt schützen
Auf umweltbewusstes Verhalten achten ist nicht schwer: Schon mit kleinen Taten kannst du erheblich dazu beitragen, die Natur zu schützen. Mit nur ein wenig Umdenken und der richtigen Planung kannst du Müll vermeiden und den Wald so für Waldbewohner und Waldbesucher sauber halten. Das richtige Verhalten im Wald sichert den Lebensraum der Wildtiere und Pflanzen. Mit umsichtigem und rücksichtsvollem Verhalten hilfst du dabei, dass der Wald als Erholungs- und als unverzichtbarer Lebensraum erhalten wird. So kannst du die Umwelt genießen und gleichermaßen zu ihrem Schutz beitragen.
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Quellen und weiterführende Literatur:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/freizeit_im_wald/Seite.3750010.html
(aufgerufen am 20.07.2023)
https://www.alpenverein.at/portal_wAssets/z_alt/portal/Home/Downloads/Bergauf_3_09/Essl_Camping.pdf
(aufgerufen am 20.07.2023)
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/freizeit_im_wald/Seite.3750050.html
(aufgerufen am 20.07.2023)
https://umwelt.naturfreunde.at/files/uploads/2014/10/NFOE_Factsheet_3_SAMMELN.pdf
(aufgerufen am 20.07.2023)
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/freizeit_im_wald/Seite.3750040.html
(aufgerufen am 20.07.2023)
https://www.fischerei-verband.at/fischerei/voraussetzungen/
(aufgerufen am 20.07.2023)
https://info.bml.gv.at/themen/wald/wald-freizeit/verhalten_wald/feuerimwald.html
(aufgerufen am 20.07.2023)
https://www.alpenverein.at/portal/natur-umwelt/av-naturschutz/besucherlenkung/sportklettern.php
(aufgerufen am 20.07.2023)
https://info.bml.gv.at/themen/wald/wald-freizeit/verhalten_wald/radfahrenimwald.html
(aufgerufen am 20.07.2023)
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