Umweltbewusstes Verhalten – Die Umwelt schützen bei Outdoor-Aktivitäten
Wandern auf Waldwegen, mit dem Mountainbike über Stock und Stein oder eine Klettertour in den Bergen – die Natur ist für Menschen ein unverzichtbarer Erholungsraum und Ruhepol zum hektischen Alltag.
Doch Wälder, Wiesen und Seen sind mehr als nur ein Ort der Entspannung für uns Menschen. Vor allem sind sie Lebensraum für unzählige Pflanzen und Tiere. Damit das empfindliche Ökosystem nicht gestört wird, ist es wichtig, die Umwelt zu schützen und respektvoll mit der Tier- und Pflanzenwelt umzugehen. In unserem Ratgeber und unserem praktischen PDF findest du daher Tipps und Regeln für ein umweltbewusstes Verhalten in der Natur.

Inhaltsverzeichnis
Umweltbewusstes Verhalten in der Natur
Es ist ratsam, sich vor einer Wander-, Rad- oder Klettertour stets über die örtliche Gesetzeslage schlau zu machen. Denn was in der Natur erlaubt oder verboten ist, kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Informiere dich daher in den kantonalen Waldgesetzen zu möglichen Einschränkungen oder Verboten, um Schwierigkeiten vorzubeugen.
Umweltfreundlich reisen – Welche Möglichkeiten gibt es für die Anreise?
Bevor du zum Wandern, Mountainbiken, einer Klettertour oder zum Camping aufbrechen kannst, musst du dein Ausflugsziel natürlich erst einmal erreichen. Der Naturschutz beginnt in diesem Sinne schon bei der Anreise: Um Deinen Ausflug in die Natur möglichst nachhaltig zu gestalten, solltest du am besten auf Reisen im Auto oder im Flugzeug verzichten. Um Deinen ökologischen Fussabdruck zu verringern, sind Reisen zu Fuss oder auf dem Fahrrad besonders empfehlenswert. Zieht dich dein Outdoor-Urlaub in die Ferne, sind öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn gute Alternativen.
Ist Parken im Wald erlaubt?
Nicht immer lässt es sich jedoch vermeiden, mit dem Auto zu fahren. In diesem Falle solltest du als Waldbesucher einige Hinweise zum Parken beachten:
- Stell dein Fahrzeug nur auf gekennzeichneten Parkplätzen ab.
- Das Befahren von Waldwegen ist für Privatpersonen verboten. Die Waldstrassen dürfen nur zu forstlichen Zwecken von befugten Personen wie Landwirten, Förstern und Jägern befahren werden. Es obliegt allerdings den Kantonen, Ausnahmen festzulegen.
- Unbefugtes Parken im Wald kann durch heiss gelaufene Katalysatoren schlimmstenfalls zu Waldbränden führen. Weiterhin können Fahrzeuge Schäden am Boden verursachen, die Fruchtbarkeit des Bodens oder den Wasserhaushalt stören und die Zufahrtswege für Forstfahrzeuge versperren.
Was müssen Fussgänger im Wald beachten?
Als Fussgänger darfst du den Wald generell auch abseits der Wege betreten. Allerdings solltest du das nur mit erhöhter Vorsicht tun, damit keine Tiere oder Pflanzen zu Schaden kommen. Als Fahrradfahrer oder Reiter darfst du die Wege hingegen nicht verlassen. Auch bei besonders geschützten und sensiblen Flächen kann ein Verbot für das Verlassen der vorgeschriebenen Wege gelten. Dazu zählen zum Beispiel bepflanzte Forstkulturen, Holzeinschläge und jagdliche Einrichtungen. In Naturschutzgebieten gilt grundsätzlich, dass die gekennzeichneten Pfade nicht verlassen werden dürfen.
Ist Wildcampen in der Schweiz erlaubt?
Für viele Wanderer, Kletterer oder andere Waldbesucher ist das Übernachten im Wald unter freiem Himmel ein Traum und gehört zu einer gelungenen Tour einfach dazu. Manche Wanderarten, wie z. B. das Trekking, erfordern sogar Übernachtungsmöglichkeiten ausserhalb von Pensionen und Hotels. Campen und Caravaning ist jedoch nicht immer ohne Weiteres möglich.
- Das „Wild-Campen“ ist in der Schweiz nicht allgemein verboten – das bedeutet allerdings nicht, dass es überall erlaubt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Wildcampen oder zum Übernachten in Wohnmobilen bzw. Wohnwagen (Caravans) werden kantonal oder direkt durch die Gemeinden geregelt.
- Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du dich vorab bei der örtlichen Gemeindeverwaltung oder Polizeistelle erkundigen, ob Übernachtungen ausserhalb von Campingplätzen erlaubt sind.
- Generell gilt: Lasse beim Biwakieren oder Campieren keinen Müll zurück und nimm auf die Lebensräume der Wildtiere Rücksicht. Als ideale Standorte zum freien Übernachten gelten Punkte oberhalb der Waldgrenze, alpine Wiesen oder felsiges Gelände, das sich nicht in Schutzgebieten befindet.
- Überall erlaubt ist das Biwakieren in Notfällen, vor allem in hochalpinen Gebieten. Diese Notfallmassnahme greift, wenn eine Fortsetzung einer Tour zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht möglich ist (etwa bei Dunkelheit, nach einer Verletzung oder bei sehr schlechten Wetterbedingungen).
- Das Zelten bzw. Campen ist weiterhin in Naturschutzgebieten, dem Schweizerischen Nationalpark, in Wildruhezonen oder ähnlichen geschützten Gebieten untersagt.
- In vielen Regionen gibt es kostenpflichtige Campingplätze, auf denen du dein Zelt aufschlagen oder im Camper übernachten darfst. Die Kapazitäten dieser Plätze sind begrenzt, weshalb Plätze meist im Voraus gebucht werden müssen.




Pflanzen, Holz und Pilze sammeln – Was ist erlaubt?
Die bunten Früchte der Wälder, Wiesen und Flure verführen regelmässig Wanderer zum Pflücken und Sammeln. Generell gilt in der Natur allerdings der allgemeine Artenschutz für sämtliche wildlebende Arten. Unter welchen Bedingungen dürfen Pflanzen, Pilze oder Holz laut Naturschutzgesetz also gesammelt werden?
- Pflanzen darfst du in „ortsüblichem Umfang“ sammeln, also in kleinen Mengen und nicht gewerblich. Beeren, Nüsse und Kräuter kannst du dementsprechend für den Eigengebrauch und zum privaten Verzehr ernten. Bei Pilzen und Beeren entspricht das etwa der Menge für 1 bis 2 Mahlzeiten pro Person.
- Vollkommene Sammelverbote gelten für besonders schützenswerte Arten, zu denen viele Bergblumen wie auch die Alpen-Akelei oder das Alpen-Edelweiss zählen. Diese dürfen auch nicht in kleinen Mengen abgeschnitten oder geerntet werden.
Ebenfalls nicht erlaubt ist das Fällen von Bäumen und das Abschneiden von Ästen. Durch die Schnittwunden können Krankheitserreger den Baum befallen und diesen nachhaltig schädigen. Für den Eigenbedarf darfst du eine geringe Menge an Rinden, Ästen und Holz vom Boden aufsammeln.
Bei wildwachsenden Blumen, die weder selten noch besonders geschützt sind, kannst du dich an der sogenannten „Handstraussregelung“ orientieren. Alles, was du in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen kannst, darfst du mitnehmen.
Bei wildwachsenden Blumen, die weder selten noch besonders geschützt sind, kannst du dich an der sogenannten „Handstraussregelung“ orientieren. Alles, was du in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen kannst, darfst du mitnehmen.
Rücksicht auf Wald- und Wildtiere nehmen
Bewegst du dich in der Natur, betrittst du damit gleichzeitig den Lebensraum vieler Tiere. Daher solltest du dich vor allem rücksichtsvoll und ruhig bewegen, da dein Verhalten Einfluss auf das Stresslevel der Wald- und Wildtiere hat. Zu laute Geräusche oder achtlose Bewegungen können Tiere aufscheuchen oder gar deren Behausung zerstören. Besonders Felder und Wiesen mit hohem Wuchs sowie Dickicht solltest du meiden. Und auch beim Picknicken ist es ratsam, auf Ameisenhügel, Nester oder kleine Höhlen zu achten und sich gegebenenfalls einen neuen Pausenplatz zu suchen.
Erhöhte Aufmerksamkeit gilt auch, wenn du selbst mit einem Tier unterwegs bist. Dein Hund sollte daher bestenfalls angeleint sein. Auch wenn du ihn unter Kontrolle hast – ein schnell flüchtendes Tier kann dennoch eine ungewollte Verfolgungsjagd auslösen. Beachte ausserdem, dass in einigen Kantonen oder zu bestimmten Jahreszeiten (z. B. im Frühjahr) Leinenpflicht gilt. In Naturschutzgebieten müssen Hunde generell angeleint werden.
Erhöhte Vorsicht gilt in der Brut- und Setzzeit (April bis Juni) sowie im Winter. Während dieser Zeit sind viele Tiere aus eigenem Schutztrieb besonders empfindlich und oft auch aggressiver. Wie du dich am besten verhältst, wenn dir ein Wildtier zu nah kommt, erfährst du in unserem Beitrag Begegnung mit Wildtieren.
Erhöhte Vorsicht gilt in der Brut- und Setzzeit (April bis Juni) sowie im Winter. Während dieser Zeit sind viele Tiere aus eigenem Schutztrieb besonders empfindlich und oft auch aggressiver. Wie du dich am besten verhältst, wenn dir ein Wildtier zu nah kommt, erfährst du in unserem Beitrag Begegnung mit Wildtieren.
Richtig mit offenem Feuer umgehen – Wo ist ein Lagerfeuer erlaubt?
Obwohl das Feuern im Freien in der Schweiz nicht generell auf Bundesebene verboten ist, solltest du stets mit äusserster Vorsicht vorgehen. Benutze die festeingerichteten Feuerstellen im Wald und lösche Feuer und Glut beim Verlassen sorgfältig. Achte vor allem bei trockenem Wetter auf die aktuellen Gefahrenmeldungen und befolge die möglichen Feuerverbote strikt. Bei starkem Wind solltest du auf das Feuermachen verzichten. In Nationalparks ist Feuer meist komplett untersagt. Allerdings solltest du hier unbedingt die aktuell gültigen Richtlinien der Kantone beachten.

Müll vermeiden und mitnehmen
Die zunehmende Umweltverschmutzung ist nicht nur unangenehm anzusehen, sondern stellt vor allem eine Gefahr für die tierischen Bewohner und die Pflanzenwelt dar. Die Wildtiere können sich in Plastikschnüren verheddern oder mit dem Kopf in zurückgelassenen Dosen stecken bleiben. Um den Tieren solche Qualen zu ersparen, müssen alle Naturliebhaber Verantwortung übernehmen und ihren Abfall nicht in der Natur zurückzulassen. Mit den folgenden Tipps kannst du Müll reduzieren oder gänzlich vermeiden:
- Verwende nachfüllbare Trinkflaschen.
- Kaufe unverpacktes Obst und Gemüse.
- Verwende Brotdosen und andere wiederverwendbare Verpackungen.
- Benutze Stoffbeutel statt Plastiktüten.
- Verwende gebrauchte Akkus für deine elektronischen Outdoorgeräteanstelle von Batterien.
- Verwende elektronische Reisetickets.
Nicht immer lässt sich Müll gänzlich vermeiden. Trotzdem gibt es nie einen Grund, den eigenen Abfall in der Natur zurückzulassen. Eine leere Mülltüte passt in jeden noch so vollen Rucksack. So hast du sie immer griffbereit und kannst Deinen Müll problemlos bis zum nächsten Abfallbehälter transportieren.
Um an Seen oder Flüssen angeln zu dürfen, benötigst du ein Fischerpatent, also eine Lizenz. Dabei kannst du sowohl ein Kurzzeitpatent erwerben, das weniger als 30 Tage gültig ist. Möchtest du dem Angelsport länger nachgehen, brauchst du ebenso einen Sachkundenachweis (SaNa). Obwohl die Fischerei in der Schweiz generell kantonal geregelt ist, gibt es auch einige Bestimmungen, die in der gesamten Schweiz gelten – z. B. das Fangverbot für geschützte Arten.
Um an Seen oder Flüssen angeln zu dürfen, benötigst du ein Fischerpatent, also eine Lizenz. Dabei kannst du sowohl ein Kurzzeitpatent erwerben, das weniger als 30 Tage gültig ist. Möchtest du dem Angelsport länger nachgehen, brauchst du ebenso einen Sachkundenachweis (SaNa). Obwohl die Fischerei in der Schweiz generell kantonal geregelt ist, gibt es auch einige Bestimmungen, die in der gesamten Schweiz gelten – z. B. das Fangverbot für geschützte Arten.
Umweltbewusstes Verhalten beim Outdoor-Sport
Die Natur bietet nicht nur Raum zur Erholung, sondern auch vielfältige Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen. Besonders Bäume verleiten sowohl Kinder als auch Erwachsene oftmals zum Klettern. Dabei ist das nicht in jedem Fall gestattet und kann auch schnell gefährlich werden. Achte daher unbedingt auf die regionalen Bestimmungen und halte nach Verbotsschildern Ausschau. In sicherer Umgebung kannst du dich zum Beispiel in einem Kletterwald austoben. So gefährdest du weder dich noch die Waldbewohner.
Hinweise zum naturverträglichen Klettern
Auch wenn Felsen auf den ersten Blick nicht den Eindruck des blühenden Lebens vermitteln, so sind sie doch essenzieller Lebensraum für viele seltene Tiere und Pflanzen. Streifenfarne und immergrüne Felsenblümchen schlagen ihre Wurzeln. Fledermäuse, Siebenschläfer, Mauereidechse und Wanderfalken ziehen dort ihren Nachwuchs auf. Daher ist es wichtig, die örtlichen Kletterregeln einzuhalten. So bleiben die Natur- und Lebensräume lange intakt – ebenso das Klettergebiet mit all seinen Möglichkeiten.

Die Kletterregeln des Clean Climbing sollen sicherstellen, dass das Gestein nicht sichtbar verändert wird. Deswegen verzichtet diese Art des Kletterns auf Bohrhaken. Mobile Sicherungsmittel wie Keile und Schlingen werden vom vorsteigenden Kletterer angebracht und vom nachsteigenden Kletterer entfernt. Nach Beendigung der Klettertour soll der Fels möglichst keine Spuren menschlicher Aktivitäten aufweisen. Im Allgemeinen solltest du bei jeder Klettertechnik folgende Regeln beachten:
- Nutze bereits bestehende Zu- und Abstiege.
- Schone Pflanzen und Nistplätze.
- Halte das Klettergebiet sauber.
- Benutze nur bestehende Feuerstellen.
- Beachte Kletterverbote, Sperrungen oder andere Einschränkungen.
In jedem Klettergebiet und jedem Gebirge gelten andere Bestimmungen. Informiere dich also vorab über die jeweiligen Regelungen. Diese erfährst du am besten über:
- Kletterführer des Schweizer Alpen-Clubs SAC
- Infotafeln vor Ort
- Webseiten: klettergebiete.ch / www.wildruhezonen.ch
Einen besonderen Schwerpunkt bei den Vorgaben zum Klettern bildet zudem der Vogelschutz. Kolkraben, Wanderfalken und Uhus sind bekannte felsbrütende Vögel. Die örtlichen Regeln sind jeweils aktuell an die tatsächliche Brutzeit angepasst. Am jeweiligen Fels befindet sich dann eine Plakette zur Kennzeichnung der Sperrung.
Auf dem direkten Weg zum Fels solltest du vorgegebene Pfade und Wege nutzen. Am Fels siehst du oft Hinweisschilder, die dir die Richtung zum Zustieg weisen.
Regeln für umweltverträgliches Mountainbiken
Auch das Mountainbiken ist eng mit der Natur verbunden, denn du bewegst dich mit Deinem Bike über Stock und Stein. Abgeleitet von den Trail Rules der International Mountain Bicycling Association gibt es einige Verhaltensregeln, die du für umweltverträgliches Mountainbiking in der Schweiz beachten solltest. Sie lauten:
- Fahre nur auf ausgewiesenen Wegen.
- Nimm Rücksicht auf andere Wegnutzer. Beim Passieren solltest du die Geschwindigkeit verringern oder in schwer einsehbaren Passagen sogar anhalten.
- Nimm Rücksicht auf die Tiere im Wald. Wenn du einem Tier begegnest, halte an und warte, bis es sich in Sicherheit gebracht hat. Wenn du Weidezäune passierst, vergiss nicht, sie hinter dir zu schliessen.
- Bremse mit blockierenden Rädern nur im Notfall, um nicht zur Bodenerosion oder der Entstehung anderer Wegeschäden beizutragen.
- Fahre vorausschauend und konzentriert. Passe die Fahrgeschwindigkeit so an, dass du stets die Kontrolle über dein Mountainbike hast.
- Plane deine Mountainbike-Tour rechtzeitig im Voraus. Pack Schutzkleidung, ausreichend Proviant und Werkzeug für Notfälle ein.
Fazit
Auf umweltbewusstes Verhalten achten ist nicht schwer: Schon mit kleinen Taten kannst du erheblich deine Umwelt schützen. Mit nur ein wenig Umdenken und der richtigen Planung kannst du Müll vermeiden und den Wald so für Waldbewohner und Waldbesucher sauber halten. Das richtige Verhalten im Wald sichert den Lebensraum der Wildtiere und Pflanzen. Mit umsichtigem und rücksichtsvollem Verhalten hilfst du dabei, dass der Wald als Erholungs- und als unverzichtbarer Lebensraum erhalten wird. So kannst du die Umwelt geniessen und gleichermassen zu ihrem Schutz beitragen.
Quellen und weiterführende Literatur:
https://www.admin.ch/opc/de/
(aufgerufen am 04.01.2020)
https://www.waldschweiz.ch/
(aufgerufen am 04.01.2020)
https://www.bergzeit.ch/magazin/
(aufgerufen am 04.01.2020)
https://www.sac-cas.ch/fileadmin/
(aufgerufen am 04.01.2020)
https://www.gr.ch/DE/institutionen/
(aufgerufen am 05.01.2020)
https://www.waldschweiz.ch/schweizer-wald/
(aufgerufen am 05.01.2020)
https://reiseziele.ch/
(aufgerufen am 05.01.2020)
https://www.sac-cas.ch/de/umwelt/
(aufgerufen am 05.01.2020)
https://mountainwilderness.ch/bergsport/
(aufgerufen am 05.01.2020)
https://mountainbiker.ch/information/
(aufgerufen am 05.01.2020)
Bildquellen:
iStock.com/BrianAJackson
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