Studieren mit Kind: Finanzielle Unterstützung
Wenn du im Studium schwanger wirst oder bereits ein Kind hast, wenn du dein Studium beginnst, ist die Finanzierung natürlich eine besonders wichtige Frage. Studierende mit Kindern haben womöglich weniger oder keine Zeit für einen Nebenjob. Auch finanzielle Unterstützung durch die eigenen Eltern ist nicht immer möglich. Daher ist es besonders wichtig, dass du dich frühzeitig zu Finanzierungsmöglichkeiten informierst und dich beraten lässt, welche finanzielle Unterstützung und welche Zuschüsse dir zustehen.
Studienbeihilfe für das Studium mit Kind
Die Studienbeihilfe unterstützt dich bei der Finanzierung deines Studiums. Dein Anspruch auf staatliche Studienfinanzierung besteht natürlich weiter, wenn du schwanger wirst. Die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe verlängert sich bei einer Schwangerschaft um ein Semester. Für die Pflege und Erziehung eines Kindes unter 6 Jahren verlängert sie sich um bis zu zwei Semester. Weitere Infos zu Voraussetzungen, Förderungshöhe und -dauer sowie Altersgrenzen für die Studienbeihilfe findest du unter www.stipendium.at.
Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
Wenn du dich mindestens im dritten Semester deines Studiums befindest, kannst du einen Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten erhalten. Übernommen werden zum Beispiel Kosten für den Kindergarten, für Tageseltern oder Nachmittagsbetreuung an einer Schule. Der Zuschuss richtet sich nach den tatsächlichen Ausgaben und beträgt bis zu 150 Euro im Monat. Zuständig ist die Studienbeihilfebehörde, das Ansuchen wird (jedes Semester neu) bei der örtlichen Stipendienstelle gestellt.
Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe bekommst du ab der Geburt deines Kindes. Sie ist einkommensunabhängig und erhöht sich mit dem Kindesalter. Für die Familienbeihilfe ist keine Antragstellung notwendig, du bekommst sie automatisch überwiesen, sofern die Bezugsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wenn du selbst unter 24 bzw. 25 Jahre bist, erhalten deine Eltern für dich unter bestimmten Voraussetzungen auch noch Familienbeihilfe. Ab deiner Volljährigkeit kannst du dir den Betrag auf dein Konto überweisen lassen, sofern deine Eltern zustimmen.
Kinderbetreuungsgeld
Voraussetzung für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist unter anderem der gleichzeitige Bezug von Familienbeihilfe. Das Kinderbetreuungsgeld wird entweder einkommensabhängig oder pauschal ausbezahlt, die Höhe richtet sich nach der Bezugsdauer. Informationen zu den beiden Modellen, Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung gibt die Gesundheitskasse. Allgemeine Fragen können unter der österreichweiten Infoline zum Kinderbetreuungsgeld unter 0800 240 014 gestellt werden.
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss
Als alleinerziehendes Elternteil hast du Anspruch auf Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil. Wird dieser Unterhalt nicht bezahlt, kannst du einen Unterhaltsvorschuss erhalten.
Fonds der Österreichischen Hochschülerschaft
Die Österreichische Hochschülerschaft steht allen Studierenden nicht nur mit Rat und Tat zur Seite, sondern unterstützt Studierende mit Kind auch finanziell mit drei Fonds:
Kinderbetreuungsfonds
Kinderfonds
Sozialfonds
Die Zuschüsse aus den sozialen Fonds der Österreichischen Hochschülerschaft können bei sozialer Bedürftigkeit beantragt werden. Nähere Informationen gibt es unter www.oeh.ac.at.