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Standesamtliche Trauung: Braut und Bräutigam halten Hände.

Formalitäten rund um die Eheschließung: Unterlagen & rechtliche Aspekte

Der Hochzeitstermin rückt immer näher und die Vorfreude steigt langsam. Doch bevor es so weit ist, müsst ihr als Brautpaar noch einige organisatorische Dinge erledigen und gewisse Formalitäten klären. Welche rechtlichen Aspekte bei der Eheschließung in Österreich zu beachten sind und welche Dokumente ihr vorab zusammentragen oder beschaffen müsst, erklären wir in diesem Artikel. Hier findet ihr alle Informationen zur standesamtlichen Trauung, zu kirchlichen Trauungen und zum Heiraten im Ausland. Um euch die Übersicht zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Punkte nochmal in einer praktischen Checkliste zusammengefasst:

PDF-Download: Rechtliches rund um die Eheschließung

Tipp

Wenn ihr einen Wunschtermin für eure Hochzeit habt, könnt ihr diesen unverbindlich bei einem Standesamt in Österreich anfragen. Die konkrete Anmeldung ist allerdings erst sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitsdatum möglich, da die „Niederschrift über die Ermittlung der Ehefähigkeit“ (Aufgebot) nur sechs Monate gültig ist. Tage mit einprägsamen Zahlenfolgen und Schnapszahlen sind für Hochzeitstermine besonders beliebt. Kümmert euch daher rechtzeitig um alle benötigten Unterlagen für die standesamtliche Trauung und seid pünktlich sechs Monate vor dem gewünschten Termin anwesend, um euch einen gefragten Termin zu sichern.

Standesamtliche Trauung: Vorbereitung und rechtliche Aspekte

Die Trauung auf dem Standesamt durch einen Standesbeamten schließt eine staatlich anerkannte Ehe. Für eine rechtmäßige Eheschließung ist in Österreich die standesamtliche Trauung Pflicht. Es ist kein Muss einen Trauzeugen zu haben, der im Standesamt die Eheschließung bezeugt. Dennoch bewahren viele Hochzeitspaare die aus dem Mittelalter stammende Tradition und ernennen einen oder zwei Trauzeugen bei einer standesamtlichen Trauung. Die Aufgaben eines Trauzeugen können beispielsweise sein: Unterstützung bei der Organisation der Hochzeit, Planung eines Junggesellenabschieds, Koordination am Hochzeitstag usw.

Outfit für die standesamtliche Trauung

Die Frage nach dem Outfit für das Standesamt richtet sich danach, ob ihr ausschließlich standesamtlich heiratet oder ob eine weitere Trauung in der Kirche oder eine freie Trauung geplant ist. Für eine standesamtliche Trauung werden oft dezentere, mitunter aber auch unkonventionellere Outfits getragen (z. B. ein Jumpsuit für die Braut statt eines langen Brautkleides). Die festlichere Kleidung trägt das Brautpaar dann häufig zur kirchlichen oder freien Trauung. Natürlich ist es auch eine gute Option für beide Zeremonien dasselbe Outfit zu tragen, vor allem wenn ihr an einem Tag kirchlich und standesamtlich heiraten wollt – so habt ihr auch mehr von den Outfits, die ihr an eurem großen Tag tragen werdet. Weitere Fragen rund um das perfekte Outfit zur Trauung beantworten wir hier:

Welches Brautkleid passt zu mir?

Wie finde ich den richtigen Hochzeitsanzug?

Romantische Standesamt-Outfits:

Formalitäten zur Hochzeit: Ehevertrag – ja oder nein?

Auch wenn es unromantisch ist: Bei der Organisation der Formalitäten für eure Hochzeit solltet ihr auch über den Abschluss eines Ehevertrages sprechen. Dieser regelt eure persönlichen, finanziellen und güterrechtlichen Verhältnisse. Der Ehevertrag kann auch noch nach der Ehe geschlossen werden. Verzichtet ihr auf einen Ehevertrag, gelten im Falle einer Trennung die gesetzlichen Bestimmungen. In Österreich gilt der Güterstand der Gütertrennung. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner Eigentümer seines Vermögens bleibt. Ein individuelles Beratungsgespräch bei einem Notar oder Fachanwalt kann euch bei der Entscheidung helfen.

Brautpaar bei einer standesamtlichen Trauung.

Eheschließung: Unterlagen für die standesamtliche Trauung

Die Eheschließung ist vor dem Gesetz ein bürokratischer Akt. Welche konkreten Unterlagen ihr für eure Eheschließung benötigt, erfahrt ihr von eurem zuständigen Standesbeamten. In jedem Fall braucht jeder von euch seine Geburtsurkunde, den amtlichen Lichtbildausweis sowie den Nachweis der Staatsangehörigkeit.

Wenn ihr schon gemeinsame Kinder habt, braucht ihr zusätzlich deren Geburtsurkunden, die Vaterschaftsanerkenntnis und den Nachweis über die Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz der Kinder. Sofern einer der Partner bereits verheiratet war, wird eine Heiratsurkunde und eine Scheidungsurkunde bzw. ein Nachweis der Aufhebung benötigt. Ist ein Partner verwitwet, ist die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners notwendig.

Solltet ihr nicht von Beginn an die österreichische Staatsbürgerschaft haben, benötigt ihr je nach Standesamt gesonderte Dokumente. Wenn einer von euch aus dem Ausland stammt, braucht ihr gegebenenfalls zusätzlich eine übersetzte Geburtsurkunde. Beachtet dabei, dass die Übersetzung nur von einem in Österreich vereidigten Urkundenübersetzer durchgeführt werden kann. Außerdem könnten ein Ehefähigkeitszeugnis und ein Ledigennachweis vom Heimatland notwendig sein.

Um unnötige Hochzeitskosten zu vermeiden, sprecht die benötigten Unterlagen für die Trauung auf dem Standesamt unbedingt mit eurem zuständigen Standesbeamten ab. Die notwendigen Dokumente können regional verschieden sein und unter Umständen unterschiedliche Bezeichnungen haben. Bei einem persönlichen Gespräch mit eurem Standesbeamten könnt ihr Fragen stellen und seid auf der sicheren Seite.

Checkliste für die Eheschließung: Unterlagen für eure standesamtliche Trauung

  • Amtlicher Lichtbildausweis, z. B. Personalausweis oder Reisepass

  • Geburtsurkunde

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit

Weitere Unterlagen für die Eheschließung:

  • Geburtsurkunde der Kinder, Vaterschaftsanerkenntnis, Nachweis Staatsangehörigkeit

  • Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde / Sterbeurkunde

  • Ehefähigkeitszeugnis / Ledigennachweis

  • Übersetzte Dokumente

Formalitäten nach der Hochzeit

Wenn ihr euch bei der Eheschließung für einen gemeinsamen Familiennamen entscheidet, gibt es einige Formalitäten zu erledigen. Aber auch, wenn jeder seinen Geburtsnamen behält, müsst ihr diverse Institutionen über eure Eheschließung informieren. Teilweise müsst ihr dazu eine Kopie eurer Heiratsurkunde beifügen. Hier eine Übersicht über Institutionen, die ihr nach der Hochzeit informieren müsst:

  • Finanzamt: Im Gegensatz zu anderen Ländern wie Deutschland gibt es in Österreich nach der Eheschließung jedoch keine finanziellen Vorteile in Form von Steuerersparnissen.

  • Versicherungen: Diese ändern Versicherungspolicen und überprüfen die Verträge und Tarife. Gegebenenfalls können einzelne Versicherungen zusammengefasst und gekündigt werden. Ein Beratungstermin mit einem Ansprechpartner eures Vertrauens kann euch bei Versicherungsfragen helfen.

  • Banken und Bausparkassen

  • Arbeitgeber oder Arbeitsmarktservice

  • Sozialamt

  • Krankenversicherungsträger

Namensänderung nach der Hochzeit

Bei der Namenswahl könnt ihr euch für einen Familiennamen entscheiden, einen Doppelnamen wählen oder eure ursprünglichen Nachnamen belassen. Beachtet dabei die in Österreich geltenden Regelungen zur Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung. Individuelle Fragen beantwortet euch euer Standesbeamter. Wenn es zu einer Namensänderung kommt, müssen gegebenenfalls folgende Dokumente geändert oder Institutionen informiert werden:

Diese Dokumente müssen geändert werden:

  • Ausweisdokumente wie Personalausweis und Reisepass durch die zuständige Passbehörde

  • Führerschein durch die Führerscheinbehörde (optional, aber empfohlen)

  • Unterlagen zu Fahrzeugen wie Zulassungsbescheinigung durch die Zulassungsstelle

Hier ist die Kontaktaufnahme als Information notwendig:

  • Wohnsitzfinanzamt beim Bezug von Familienbeihilfe

  • Krankenversicherungsträger, um schnellstmöglich eine neue Krankenversichertenkarte zu erhalten

  • Kindergarten, Schule

  • Arbeitsmarktservice, Sozialamt

  • Studienbeihilfenbehörde

  • Vermieter (ggf. Mietvertrag anpassen)

  • Energieversorger (Strom, Wasser, Gas etc.)

  • Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen (Telefon/Smartphone, Internet, Fernsehen/Kabelanschluss etc.)

  • Gebühren Info Service GmbH (GIS)

  • Ärzte (beim nächsten Arztbesuch ausreichend, ggf. Liste der besuchten Ärzte machen)

  • Vereine, Organisationen und Clubs

  • Abonnements für Zeitungen und Zeitschriften, Automobilclubs, Fitnessstudios

  • Banken, Kreditkartenunternehmen und Bausparkassen

  • Versicherungen

  • Kundenkarten und sonstige Ausweise (Bibliothek, Organspende etc.)

  • Versandhäuser und Online-Shops

  • Laufende Verträge/erteilte Vollmachten

Oft ist es ausreichend, wenn ihr den Institutionen ein Standardschreiben mit euren Vertragsdaten und der Änderungsmitteilung des Namens zukommen lasst. Teilweise ist dies auch per E-Mail möglich. Bei einigen Dienstleistern könnt ihr die Namensänderung auch über Online-Formulare mitteilen.

Für offizielle Anliegen wie beispielsweise Bewerbungen oder Ähnliches sollte sich der Partner, der von der Namensänderung betroffen ist, eine neue E-Mail-Adresse anlegen.

Ändert nach gegebener Zeit die Namensschilder an der Klingel und dem Briefkasten. Bis alle Änderungen bei den einzelnen Institutionen getätigt wurden, solltet ihr etwa zwei bis drei Monate beide Namen an Klingel und Briefkasten belassen.

Geht in einem ruhigen Moment eure persönlichen Unterlagen durch: Habt ihr an alle individuellen Verträge gedacht?

Unsere downloadbare Checkliste über die Formalitäten zur Hochzeit gibt euch einen zusammenfassenden Überblick, welche Unterlagen ihr für eure Trauung benötigt und welche Institutionen ihr nach eurer Hochzeit benachrichtigen müsst.

Kirchliche Trauung: Ehepaar bei einer romantischen Hochzeit in der Kirche.

Kirchliche Trauung: Evangelisch und katholisch heiraten in Österreich

Die evangelische oder katholische Trauung findet meist nach der standesamtlichen Trauung statt. In diesem Fall seid ihr bereits rechtmäßige Eheleute, da in Österreich die Eheschließung vor dem Standesamt Pflicht ist. Für viele Brautpaare ist die religiöse Zeremonie dennoch ein Herzenswunsch, da sie sich vor Gott ewige Liebe und Treue schwören wollen.

Wenn ihr euch für eine kirchliche Trauung entschieden habt, sucht das Gespräch mit eurem Pfarrer bzw. Pastor. Im Normalfall kennt er euch bereits von besuchten Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen. Mit eurem Gemeindepfarrer sprecht ihr zu gegebener Zeit auch über eure Vorstellungen vom Hochzeitsgottesdienst: Welche Lieder, Lesungstexte, Fürbitten und musikalische Untermalung sollen eure kirchliche Trauung zu einer ganz persönlichen Zeremonie machen?

Vor der kirchlichen Trauung findet mindestens ein Traugespräch mit eurem Pfarrer/Pastor statt, oftmals werden auch mehrere Termine vereinbart. Dabei werden einerseits organisatorische Dinge geklärt, wie die Anmeldung und Planung des Traugottesdienstes – andererseits muss der Pfarrer/Pastor euch als Paar natürlich etwas genauer kennenlernen, um den Gottesdienst auf euch zuschneiden zu können.

Besonderheiten bei der evangelischen Trauung

Eine evangelische Trauung setzt streng genommen die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört ein Partner einer anderen christlichen Kirche an, ist es möglich, einen Geistlichen der anderen Konfession zu beteiligen. Das wird umgangssprachlich auch „ökumenische Trauung“ genannt. Ist ein Partner konfessionslos, gibt es in den Landeskirchen unterschiedliche Regelungen, zu denen ihr euch vor Ort informieren solltet. In einigen Orten ist dennoch eine kirchliche Trauung möglich, in anderen Landeskirchen wird stattdessen die Möglichkeit eines „Gottesdienstes anlässlich der Eheschließung“ angeboten.

In einigen Landeskirchen ist eine kirchliche Trauung auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich, während andere Gemeinden spezielle Gottesdienste zum Anlass der Eheschließung anbieten.

Besonderheiten bei der katholischen Trauung

Vor einer katholischen Trauung müsst ihr etwa ein Jahr (oder spätestens ein halbes Jahr) vor der geplanten Hochzeit ein Traugespräch mit eurem Pfarrer vereinbaren, bei dem auch das obligatorische Trauungsprotokoll erstellt wird. Der Pfarrer spricht mit euch über die Bedeutung einer kirchlichen Trauung und über die Grundsätze des katholischen Eheverständnisses (z. B. die Unauflösbarkeit der Ehe oder katholische Erziehung der gemeinsamen Kinder). Unabhängig vom Traugespräch werden auch optionale Ehevorbereitungsseminare angeboten, die sich detaillierter mit der Ehe als Sakrament beschäftigen sowie wichtige Fragen zur Planung der Trauung bzw. des Trauungsgottesdienstes klären.

Folgende Besonderheiten gibt es bei der katholischen Trauung weiterhin zu beachten:

Die Heirat eines katholischen und nicht-katholischen Partners (konfessionslos, evangelisch oder einer anderen Religion angehörig) ist nur möglich, wenn der katholische Partner verspricht, dem katholischen Glauben treu zu bleiben und sich für eine katholische Erziehung der Kinder einzusetzen.

Für eine religionsverschiedene Ehe (auch bei konfessionslosem Partner) ist die Erlaubnis der Kirche notwendig (ein sogenannter Dispens).

Eine katholische Trauung ist für gewöhnlich nicht möglich, wenn ein Partner geschieden ist. Eine nachträgliche Annullierung der ersten Ehe ist nur möglich, wenn sie nach katholischem Verständnis nicht gültig geschlossen wurde. Dazu solltet ihr mit eurem Pfarrer sprechen.

Rechtliche Hinweise und Dokumente für die kirchliche Trauung

Für die kirchliche Trauung benötigt ihr euren amtlichen Lichtbildausweis und eure Geburtsurkunde. Außerdem braucht jeder von euch einen Taufschein, welcher Auskunft über eure Mitgliedschaft in der Kirche gibt und eine Meldebescheinigung. Sollte einer von euch nicht der Kirche angehören, benötigt ihr eine Zustimmung der Kirche könnt ihr nach Zustimmung eurer Wohnsitzpfarre dennoch kirchlich heiraten.

Bei einer katholischen Hochzeit sind zwei Trauzeugen Pflicht. Sie sind während der gesamten Trauzeremonie anwesend und bezeugen den Treueschwur des Brautpaares. Eure beiden Trauzeugen müssen nicht zwingend dem christlichen Glauben angehören, genauere Informationen gibt euch euer Gemeindepfarrer. Bei einer evangelischen Trauung sind keine Trauzeugen vorgeschrieben.

Kirchliche Eheschließung: Unterlagen für die Trauung

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • Geburtsurkunde

  • Taufschein

  • Meldeschein

  • Heiratsurkunde oder Nachweis Anmeldung standesamtliche Trauung

Tipp

Wenn euch die standesamtliche Trauung allein zu sachlich ist, ihr aber auch nicht kirchlich heiraten möchtet, könnt ihr euch auch für eine Freie Trauung entscheiden. Diese bietet dem Brautpaar eine ganz persönliche Zeremonie, welche nach den eigenen Wünschen gestaltet werden kann. Die Freie Trauung ist ortsunabhängig und wird von einem freien Theologen oder einem Hochzeitsredner durchgeführt.

Heiraten im Ausland – Hochzeitsbogen und Stühle für die Gäste am Strand.

Heiraten im Ausland: Rechtliche Aspekte bei einer Hochzeit im Ausland

Eine Hochzeit im Ausland ist für viele Paare ein langgehegter Traum, um dem schönsten Tag im Leben vor einer unvergesslichen Kulisse zu verbringen. Oft verbindet ein Paar mit einem bestimmten Ort etwas Besonderes. So wird beispielsweise gern das Ziel der ersten gemeinsamen Reise als Hochzeitslocation gewählt.

Weiterhin ist es eine besonders romantische Idee, im Ausland zu heiraten, wenn ein Partner Wurzeln in einem anderen Land hat. In diesem Fall kann es passieren, dass zwei Kulturen aufeinandertreffen, die gegebenenfalls unterschiedliche Vorstellungen von einer Hochzeit haben. Mit einer gründlichen Hochzeitsplanung, die verschiedene Bräuche berücksichtigt, könnt ihr diese Herausforderung jedoch meist problemlos überwinden.

Wenn ihr euch an die Bestimmungen der Eheschließung im Ausland gehalten habt, ist die Ehe dort rechtsgültig. Ihr seid gesetzlich verpflichtet, über im Ausland erfolgte Änderungen in eurem Personenstand zu informieren. Dies geschieht entweder durch eine Meldung beim österreichischen Standesamt oder über die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland. Als Nachweis benötigt ihr die ausländische Heiratsurkunde, unter Umständen mit einer deutschsprachigen Übersetzung sowie oftmals eine Überbeglaubigung, also einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der die Echtheit der Urkunde feststellt (Apostille oder Legislation).

Wer sich für Heiraten im Ausland entschieden hat, muss sich mit den gesetzlichen Gegebenheiten des Wunschlandes auseinandersetzen. Während es etwa in einigen Ländern möglich ist, ohne Trauzeugen zu heiraten, ist in anderen Ländern die Anwesenheit von mindestens einem Trauzeugen verpflichtend. Um den rechtlichen Rahmen zu klären, kann es hilfreich sein, einen professionellen Hochzeitsplaner, der sich auf Trauungen im Ausland spezialisiert hat, mit der Organisation der Hochzeit zu beauftragen. Neben den unterschiedlichen Gesetzmäßigkeiten und den geforderten Dokumenten können auch Sprachbarrieren Herausforderungen darstellen. Informiert euch rechtzeitig, ob ein Dolmetscher während der Trauung notwendig oder gar vorgeschrieben ist.

Dokumente für die Hochzeit im Ausland

Welche Dokumente in welchem Land für die Eheschließung notwendig sind, solltet ihr am besten in der Heiratsbehörde im Ausland oder bei der ausländischen Vertretungsbehörde in Österreich erfragen.

Beachtet bei eurer Planung, dass gewisse Dokumente von einem anerkannten Dolmetscher übersetzt werden müssen. Viele ausländische Behörden benötigen die gewünschten Unterlagen sowie die regionalen Anträge bereits einige Wochen oder Monate vor der Trauung. Beachtet auch, dass die bei der Hochzeit ausgestellten Dokumente eventuell eine Überbeglaubigung benötigen, sodass die ausländische Heiratsurkunde auch in Österreich gültig ist.

Mögliche geforderte Dokumente für die Eheschließung im Ausland

  • Gültiges Ausweisdokument: Reisepass oder Personalausweis

  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde

  • Ehefähigkeitszeugnis

  • Visum oder vorläufige Aufenthaltsgenehmigung

  • Meldebescheinigung/internationaler Auszug aus dem Einwohnermeldeamt

  • Evtl. Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde eines ehemaligen Partners

  • Evtl. Trauzeugen

  • Evtl. Ehevertrag

  • Antrag Legalisation/Apostille (im internationalen Urkundenverkehr eine sogenannte Überbeglaubigung von Urkunden)

Tipp: Wenn ihr von einer Hochzeit am Strand träumt, euch die ausländische Bürokratie aber abschreckt, könnt ihr als Alternative zur Hochzeit im Ausland auch eine freie Zeremonie im Ausland organisieren und zuvor in Österreich standesamtlich heiraten.

Fazit: Vor der Eheschließung Unterlagen organisieren und rechtliche Aspekte klären

So romantisch eine Trauung auch ist, gibt es dennoch bei der Vorbereitung sowie nach der Hochzeit einige Formalitäten zu beachten. Wendet euch bei Fragen zeitnah an euren persönlichen Ansprechpartner beim Standesamt oder eurer Kirchgemeinde. Sie wissen in jedem Fall, welche Dokumente in eurer persönlichen Situation notwendig sind. Unsere Checkliste: „Formalitäten zur Hochzeit“ gibt euch schon einmal einen Überblick, welche Unterlagen bei der Eheschließung nicht fehlen dürfen. Eine zeitnahe Beantragung der geforderten Unterlagen hat Priorität. Je eher ihr alle benötigten Dokumente zusammenhabt, umso eher könnt ihr euch mit der restlichen Hochzeitsplanung beschäftigen.

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Quellen und weiterführende Informationen

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat/3/Seite.070100.html

(aufgerufen am 25.09.2023)

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat/2/Seite.070310.html

(aufgerufen am 25.09.2023)

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat/3/Seite.070130.html

(aufgerufen am 25.09.2023)

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat/2/1.html

(aufgerufen am 25.09.2023)

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat/1/2.html

(aufgerufen am 25.09.2023)

https://evang.at/glaube-leben/fragen-antworten/#Trauung

(aufgerufen am 25.09.2023)

https://www.katholisch.at/sakramente/ehe

(aufgerufen am 25.09.2023)

https://www.dioezese-linz.at/portal/glaubenfeiern/sakramente/hochzeitehe/notwendigedokumente

(aufgerufen am 25.09.2023)

https://www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/dokumente-personenstand-familie/ehe-und-familienrecht

(aufgerufen am 25.09.2023)

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/heirat/1/1/Seite.070431.html

(aufgerufen am 25.09.2023)

Bildquellen in chronologischer Reihenfolge im Text

Titelbild: iStock.com/SbytovaMN

  1. Bild im Text: iStock.com/SbytovaMN

  2. Bild im Text: iStock.com/YurolaitsAlbert

  3. Bild im Text: iStock.com/Rawpixel

  4. Bild im Text: iStock.com/Preto_perola

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