Erste Wohnung finanzieren: Fördermöglichkeiten im Überblick
Damit du sorgenfrei in deine erste Wohnung ziehen kannst, ist finanzielle Sicherheit wichtig. Vor dem Umzug ist deshalb eine gründliche Budgetplanung notwendig. Zusätzlich gibt es verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, von denen Mieter profitieren können. Welche Optionen Lehrlingen, Studierenden und anderen jungen Mietern zur Verfügung stehen, kannst du hier nachlesen.
Erste Wohnung finanzieren: Studienbeihilfe beantragen
Die finanzielle Unterstützung bzw. Förderung in Form der Studienbeihilfe kommt besonders Studierenden aus einkommensschwächeren Familien und Haushalten zugute. So soll es Studierenden ermöglicht werden, die entstehenden Kosten während des Studiums wie Lebenshaltungs-, Fahrt- oder Mietkosten finanzieren zu können.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen, um Studienbeihilfe beantragen zu können?
Ob du Anspruch auf Studienbeihilfe hast und wie der Zuschuss bemessen wird, ist von verschiedenen Kriterien abhängig. In der Regel musst du unter anderem:
sozial förderungswürdig sein, z. B. aufgrund geringen Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens.
einen günstigen Studienerfolg nachweisen: Im ersten Jahr durch die Aufnahme als ordentlicher Studierender, später durch Erfolgsnachweise.
das Studium rechtzeitig begonnen haben: In der Regel vor dem 30. Geburtstag (Ausnahmen bis 35 Jahre gibt es z. B. bei Studierenden mit Kindern oder Studierenden mit Behinderung).
nicht bereits zuvor ein Studium abgeschlossen haben.
den Studiengang nicht mehr als zweimal wechseln.
die vorgesehene Studienzeit einhalten (meist Regelstudienzeit plus ein Toleranzsemester).
Unter bestimmten Umständen kannst du den Anspruch auf Studienbeihilfe auch wieder verlieren, z. B. wenn du deinen Nachweispflichten (Studienerfolge, Zuverdienst, etc.) nicht nachkommst, dein Studium abbrichst oder inkorrekte Angaben machst. Um eine Rückzahlung der Studienbeihilfe zu vermeiden, solltest du alle Angaben sorgfältig prüfen und Änderungen (z. B. beim Zuverdienst) sofort melden.
Wie hoch ist die Studienbeihilfe bemessen?
Die Höhe der Studienbeihilfe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie z. B. deinem Alter, deinem Familienstand oder dem Wohnort deiner Eltern. Studierende, die für das Studium von zu Hause ausziehen müssen, erhalten in der Regel eine höhere Förderung. Informationen zu Voraussetzungen, Fristen, nötigen Unterlagen und auch die aktuelle Höchststudienbeihilfe kannst du jederzeit nachlesen auf: www.oesterreich.gv.at.
Wenn du deinen Anspruch auf Studienbeihilfe vorab prüfen möchtest, hilft der Stipendienrechner der Arbeiterkammer unter stipendienrechner.at.
Wenn du zusätzlich Wohnbeihilfe vom Land beantragst, werden die Leistungen oft gegengerechnet. Da die Studienbeihilfe als Einkommen zählt, kann das den Betrag der Wohnbeihilfe reduzieren.
Förderungsmöglichkeiten für Lehrlinge
Während der Lehre zahlt dir das Unternehmen, in dem du deine Ausbildung absolvierst, bereits ein Lehrlingseinkommen. Diese Vergütung schließt jedoch andere Fördermöglichkeiten nicht aus. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dennoch möglich, dass du finanzielle Zuschüsse beantragen kannst, um Kosten für Lebensmittel, Fahrtkosten oder auch die Miete zu finanzieren.
Welche Fördermöglichkeiten Lehrlingen zur Verfügung stehen, ist auf Landesebene geregelt. Häufige Voraussetzungen für die Lehrlingsförderung in den Bundesländern sind:
das Alter des Lehrlings
der Wohnort (bei den Eltern, im Wohnheim, in der ersten eigenen Wohnung etc.)
der Lernerfolg (z. B. Begabtenförderung bei ausgezeichnetem Erfolg in der Berufsschule)
Informiere dich daher am besten unter oesterreich.gv.at dazu, welche Förderprogramme und (Wohn-)Zuschüsse in deinem Bundesland angeboten werden. Dort liest du auch, welche Förderungsvoraussetzungen du in deiner Region erfüllen musst und wie die Lehrlingsbeihilfen berechnet werden.
Finanzielle Unterstützung für Schülerinnen und Schüler
Für Schüler stehen ebenfalls Finanzierungsmöglichkeiten für die Ausbildung bereit: Schulbeihilfe können Schüler beantragen, die eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen. Auf die Heimbeihilfe können Schüler zurückgreifen, die eine Polytechnische Schule, eine land- oder forstwirtschaftliche Schule bzw. eine mittlere oder höhere Schule ab der 9. Schulstufe besuchen. Die Heimbeihilfe steht allerdings nur zur Verfügung, wenn du zum Zwecke des Schulbesuchs an einem anderen Ort als deine Eltern wohnst und das tägliche Pendeln aufgrund der Entfernung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
Familienbeihilfe für Volljährige – Finanzierungshilfe für die eigene Wohnung
Die Altersgrenze für die Familienbeihilfe liegt normalerweise bei 18 Jahren. Solange deine Berufsausbildung bzw. dein Studium aber noch nicht abgeschlossen ist, können deine Eltern weiterhin Familienbeihilfe für dich erhalten, bis du das 24. Lebensjahr vollendet hast (in Sonderfällen wie Zivildienst oder Präsenzdienst auch bis 25). Die Höhe deiner Familienbeihilfe ist davon abhängig, wie viele Geschwister du hast, für die ebenfalls Beihilfe bezogen wird. Natürlich darf auch dein eigenes Einkommen eine Grenze nicht überschreiten – ab dem Kalenderjahr, in dem du 20 wirst, liegt diese Grenze bei 17.212 € (Stand 2026) zu versteuerndem Einkommen pro Jahr.
Möchtest du während der Ausbildung oder während des Studiums in deine eigene Wohnung ziehen, sind normalerweise deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig. Dennoch ist es auch möglich, einen Antrag beim Finanzamt zu stellen, dass die Familienbeihilfe direkt auf dein Konto übertragen wird und dir somit dabei hilft, z. B. eine eigene Wohnung zu finanzieren. Dieser Direktauszahlung müssen deine Eltern allerdings zustimmen. Einen eigenen Anspruch auf Familienbeihilfe hast du ansonsten nur, wenn die Haushaltsgemeinschaft mit deinen Eltern aufgehoben ist und sie ihrer Unterhaltspflicht dir gegenüber nachweislich nicht nachkommen.
Wohnbeihilfe für einkommensschwache Haushalte
Die Wohnbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die in allen Bundesländern zur Verfügung steht und Haushalten helfen soll, laufende monatliche Belastungen wie die Miete zu bewältigen. Einige Grundvoraussetzungen gelten für ganz Österreich, andere Voraussetzungen liegen in der Hand der Länder. Informiere dich daher vor der Antragstellung genau über die Bedingungen, die in deiner Region gelten.
Die Wohnbeihilfe richtet sich dabei an Personen, die ihren Haushalt grundsätzlich selbst finanzieren können. Der Zuschuss ist demnach von einem bestimmten Mindesteinkommen abhängig – selbstverständlich darf das Haushaltseinkommen oder das persönliche Vermögen wiederum auch nicht zu hoch sein.
Zur Berechnung der Wohnbeihilfe werden in der Regel folgende Faktoren herangezogen:
Haushaltseinkommen: Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen (inkl. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) durch 12 geteilt.
Haushaltsgröße: Alle Personen, die im Haushalt des Antragstellers ihren Hauptwohnsitz haben (bei WGs gelten oft Sonderregelungen je nach Bundesland).
Wohnungsgröße: Festgelegte förderbare Wohnfläche pro Person (z. B. oft max. 30 m² für die erste Person, 15 m² für jede weitere).
Anrechenbarer Wohnungsaufwand: Hauptmietzins, in den meisten Bundesländern ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer.
Zumutbarer Wohnungsaufwand: Betrag, der laut Gesetz selbst für das Wohnen ausgegeben werden kann (berechnet auf Grundlage der Haushaltsgröße und des Einkommens).
Wohnbeihilfe soll einkommensschwachen Haushalten dabei helfen, ihre Miete zu finanzieren. Auch Studierende können ein Anrecht auf Wohnbeihilfe haben, wenn sie bereits ein gesichertes Grundeinkommen nachweisen können. Dieses Mindesteinkommen können sie beispielsweise durch einen Nebenjob verdienen oder über Studienbeihilfe beziehen. Zusätzlich kann auch die finanzielle Unterstützung durch die Eltern (Unterhalt) in die Berechnung einfließen, solange diese offiziell nachgewiesen wird.
Fazit: Erste Wohnung finanzieren mit Zuschüssen und Förderungen
Je nachdem, in welcher Situation du dich zum Zeitpunkt des Umzugs befindest, kannst du auf verschiedene Fördermöglichkeiten für deine erste Wohnung zurückgreifen. In der Lehre oder während des Studiums ist das Sparkonto normalerweise nur bei den wenigsten jungen Menschen prall gefüllt. Daher stehen ihnen verschiedene Beihilfen zur Verfügung. Andere finanzielle Zuschüsse wie die Wohnbeihilfe haben das Ziel, einkommensschwache Haushalte bei den Mietkosten oder auch bei der Finanzierung der Erstausstattung zu unterstützen.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten dir zur Verfügung stehen, ist von deinen Lebensumständen und deinem Einkommen bzw. dem deiner Eltern abhängig. Welche Förderung du beantragen kannst und wie hoch die Zuschüsse bemessen werden, unterscheidet sich demnach von Fall zu Fall.
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Dieser Text wurde zuletzt am 29.01.2026 überprüft. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Fehlerfreiheit oder Aktualität der Informationen.
Quellen und weiterführende Informationen
www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_beihilfen_und_foerderungen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/7/studienbeihilfe
(abgerufen am 29.01.2026)
https://www.stipendium.at/stipendien/studienbeihilfe
(abgerufen am 29.01.2026)
https://www.studieren.at/studienfinanzierung/studienbeihilfe/
(abgerufen am 29.01.2026)
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bildung_und_ausbildung/lehre-und-berufsbildende-schulen/Seite.333903
(abgerufen am 29.01.2026)
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/steuern_und_finanzen/unterstuetzungen_beihilfen_und_foerderungen/sonstige_beihilfen_und_foerderungen/4/Seite.450220
(abgerufen am 29.01.2026)
https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/befoe/sbh.html
(abgerufen am 29.01.2026)
https://www.wko.at/arbeitsrecht/familienbeihilfe-volljaehrige-kinder
(abgerufen am 29.01.2026)
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Familienbeihilfe.html
(abgerufen am 29.01.2026)
https://www.mietrechtsinfo.at/mietrecht/wohnbeihilfe-berechnung/
(abgerufen am 29.01.2026)
https://www.wohnnet.at/finanzieren/finanzplanung/wohnbeihilfe-oesterreich-49741791
(abgerufen am 29.01.2026)
https://www.wien.gv.at/amtswege/wohnbeihilfe-antrag
(abgerufen am 29.01.2026)
Bildquellen in chronologischer Reihenfolge im Text:
Titelbild: iStock.com/Sitthiphong
1. Bild im Text: iStock.com/BartekSzewczyk
2. Bild im Text: iStock.com/Damir Khabirov
3. Bild im Text: iStock.com/Nomad








