Frau füllt Antrag für Fördergelder aus.

Die erste Wohnung finanzieren – Fördermöglichkeiten im Überblick

Aus dem Elternhaus auszuziehen, stellt für viele junge Menschen einen wichtigen Schritt in die Unabhängigkeit dar und schlägt ein spannendes neues Kapitel auf. Damit sowohl der Umzug als auch das selbstständige Leben problemlos ablaufen können, sollten im Voraus einige organisatorische Fragen geklärt werden. Finanzielle Sicherheit spielt eine wichtige Rolle dabei, dass Du Dich in Deiner ersten eigenen Wohnung wohlfühlen kannst. Vor dem Umzug ist daher eine gründliche Budgetplanung notwendig. Zusätzlich gibt es aber auch eine Reihe von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, von denen Mieter profitieren können. Welche Optionen Mietern in der Ausbildung und Mietern mit geringem Einkommen zur Verfügung stehen, kannst Du hier nachlesen.

Stu­di­en­bei­hil­fe be­an­tra­gen – Fi­nan­zie­rungs­hil­fe für die ers­te ei­ge­ne Woh­nung

Die finanzielle Unterstützung bzw. Förderung in Form der Studienhilfe kommt besonders Studierenden aus einkommensschwächeren Familien und Haushalten zugute. So soll es Studierenden ermöglicht werden, die entstehenden Kosten beim Studieren wie Lebenshaltungs- oder Fahrtkosten, aber auch Mietkosten finanzieren zu können.

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen musst Du er­fül­len, um Stu­di­en­bei­hil­fe be­an­tra­gen zu kön­nen?

Ob Du Anspruch auf Studienbeihilfe hast und wie der Zuschuss bemessen wird, ist von verschiedenen Kriterien abhängig. In der Regel musst Du unter anderem:

  • sozial förderungswürdig sein, z. B. auf Grund geringen Einkommens.

  • einen günstigen Studienerfolg nachweisen: im ersten und zweiten Semester über eine Aufnahme als ordentlicher Studierender, später durch Erfolgsnachweise.

  • das Studium vor dem 30. Geburtstag begonnen haben: Ausnahmefälle sind jedoch möglich, z. B. bei Studierenden mit Kindern oder Studierenden mit Behinderung.

  • nicht bereits zuvor ein Studium abgeschlossen haben.

  • den Studiengang nicht mehr als zweimal wechseln.

  • die Regelstudienzeit einhalten.

Unter bestimmten Umständen kannst Du den Anspruch auf Studienbeihilfe auch wieder verlieren, z. B. wenn Du Deinen Nachweispflichten (Studienerfolge, Zuverdienst, etc.) nicht nachkommst, Dein Studium abbrichst oder inkorrekte Angaben bei der Antragsstellung machst. Um eine Rückzahlung der Studienbeihilfe zu vermeiden, solltest Du alle Angaben sorgfältig treffen und sofort Umstände melden, die zum Erlöschen Deines Anspruchs führen könnten.

Wie hoch ist die Stu­di­en­bei­hil­fe be­mes­sen?

Die Höhe der Studienbeihilfe richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie z. B. Deinem Alter, Deinem Familienstand oder dem Wohnort Deiner Eltern. Studierende, die nicht mehr am selben Wohnort wie ihre Eltern leben, erhalten z. B. eine höhere Förderung. Informationen zu Voraussetzungen, Fristen, nötigen Unterlagen und auch die aktuelle Höchststudienbeihilfe kannst Du jederzeit nachlesen auf: oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/studienbeihilfe.html

Wenn Du Deinen möglichen Anspruch auf Studienbeihilfe zunächst selbst ermitteln möchtest, kannst Du mit dem Beihilfenrechner der Arbeiterkammer Oberösterreich unter stipendienrechner.at tun.

__________

Bedenke, dass ...

Wird Dir ein finanzieller Zuschuss in Form der Wohnbeihilfe gewährt, wird die bewilligte Summe von der Studien- oder Familienbeihilfe wieder abgezogen, falls Du verschiedene Förderungen beantragt hast. Dass Du bei verschiedenen Fördergeldern den Höchstbetrag erhältst, ist nicht möglich.

__________

Junge Frau liest Antragsformulare durch.

Förderungsmöglichkeiten für Lehrlinge

Während der Lehre zahlt Dir das Unternehmen, in dem Du Deine Ausbildung absolvierst, bereits ein Lehrlingseinkommen. Diese Vergütung schließt jedoch andere Fördermöglichkeiten nicht aus. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dennoch möglich, dass Du finanzielle Zuschüsse beantragen kannst, um Kosten für Lebensmittel, Fahrtkosten oder auch die Miete zu finanzieren.

Welche Fördermöglichkeiten Lehrlingen zur Verfügung stehen, ist auf Landesebene geregelt. Häufige Voraussetzungen für die Lehrlingsförderung in den Bundesländern sind:

  • das Alter des Lehrlings

  • der Wohnort (bei den Eltern, im Wohnheim, etc.)

  • der Lernerfolg

Informiere Dich daher am besten unter oesterreich.gv.at dazu, welche Förderprogramme und (Wohn-)Zuschüsse in Deinem Bundesland angeboten werden. Dort liest Du auch, welche Förderungsvoraussetzungen Du in Deiner Region erfüllen musst und wie die Lehrlingsbeihilfen berechnet werden.

Fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung für Schü­le­rin­nen und Schü­ler

Für Schüler stehen ebenfalls Finanzierungsmöglichkeiten für die Ausbildung bereit: Schulbeihilfe können Schüler beantragen, die eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen. Auf die Heimbeihilfe können Schüler zurückgreifen, die eine Polytechnische Schule, eine land- oder forstwirtschaftliche Schule bzw. eine mittlere oder höhere Schule ab der 9. Schulstufe besuchen. Die Heimbeihilfe steht allerdings nur zur Verfügung, wenn Du zum Zwecke des Schulbesuchs an einem anderen Ort als Deine Eltern wohnst und das tägliche Pendeln aufgrund der Entfernung nicht möglich ist.

Fa­mi­li­en­bei­hil­fe für Voll­jäh­ri­ge – Fi­nan­zie­rungs­hil­fe für die ei­ge­ne Woh­nung

Die Altersgrenze für das Kindergeld liegt normalerweise bei 18 Jahren. Solange Deine Berufsausbildung bzw. Dein Studium aber noch nicht abgeschlossen ist, können Deine Eltern weiterhin Familienbeihilfe für Dich erhalten, bis Du das 24. Lebensjahr vollendet hast. Die Höhe Deines Kindergeldes ist davon abhängig, wie viele ältere Geschwister Du hast. Natürlich darf auch Dein eigenes Einkommen eine Mindestgrenze nicht überschreiten – in diesem Falle erlischt der Anspruch auf eine Verlängerung der Bezugsdauer.

Junges Paar diskutiert verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.

Möchtest Du während der Ausbildung oder während des Studiums in Deine eigene Wohnung ziehen, sind normalerweise Deine Eltern für Deinen Unterhalt zuständig. Dennoch ist es auch möglich, einen Antrag beim Finanzamt zu stellen, dass die Familienbeihilfe direkt auf Dein Konto übertragen wird und Dir somit dabei hilft, z. B. eine eigene Wohnung zu finanzieren. Dieser Überweisung müssen Deine Eltern allerdings zustimmen. Einen eigenen Anspruch auf Familienbeihilfe hast Du ansonsten nur, wenn die Haushaltsgemeinschaft mit Deinen Eltern aufgehoben ist und sie ihrer Unterhaltspflicht Dir gegenüber nachweislich nicht nachkommen.

Wohn­bei­hil­fe für ein­kom­mens­schwa­che Haus­hal­te

Die Wohnbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die in allen Bundesländern zur Verfügung steht, und Haushalten helfen soll, laufende monatliche Belastungen wie die Mietezu bewältigen. Einige Grundvoraussetzungen gelten für ganz Österreich, andere Voraussetzung liegen in der Hand der Länder. Informiere Dich daher vor der Antragsstellung genau über die Bedingungen, die in Deiner Region gelten.

Die Wohnbeihilfe richtet sich dabei an Personen, die ihren Haushalt grundsätzlich selbst finanzieren können. Der Zuschuss ist demnach von einem bestimmten Mindesteinkommen abhängig – selbstverständlich darf das Haushaltseinkommen oder das persönliche Vermögen wiederum auch nicht zu hoch sein.

Zur Berechnung der Wohnbeihilfe werden in der Regel folgende Faktoren herangezogen:

  • Haushaltseinkommen: Jahresnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen (inkl. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) durch 12 geteilt

  • Haushaltsgröße: alle Personen, die im Haushalt des Antragsstellers ihren Hauptwohnsitz haben (bei WGs alle Mitbewohner unabhängig von Haupt- oder Nebenwohnsitz)

  • Wohnungsgröße: festgelegte förderbare Wohnfläche pro Person

  • anrechenbarer Wohnungsaufwand: Hauptmietzins, meist ohne Betriebskosten

  • zumutbarer Wohnungsaufwand: Betrag, der fürs Wohnen ausgegeben werden muss (meist auf Grundlage der Haushaltsgröße, Familiensituation und des Einkommens berechnet)

__________

Wusstest du, dass ...

Wohnbeihilfe soll einkommensschwachen Haushalten dabei helfen, ihre Miete zu finanzieren. Auch Studierende können ein Anrecht auf Wohnbeihilfe haben, wenn sie bereits ein gesichertes Grundeinkommen nachweisen können. Dieses Mindesteinkommen können sie beispielsweise durch einen Nebenjob verdienen oder über Studienbeihilfe beziehen. Zusätzlich kann auch die finanzielle Unterstützung durch die Eltern in die Berechnung einfließen, solang die Unterhaltszahlungen nicht das ausschließliche Einkommen darstellen.

__________

Fa­zit

Je nachdem, in welcher Situation Du Dich zum Zeitpunkt des Umzugs befindest, kannst Du auf verschiedene Fördermöglichkeiten für Deine erste Wohnung zurückgreifen. In der Lehre oder während des Studiums ist das Sparkonto normalerweise nur bei den wenigsten jungen Menschen prall gefüllt. Daher stehen ihnen verschiedene Beihilfen zur Verfügung. Andere finanzielle Zuschüsse wie die Wohnbeihilfe haben das Ziel, einkommensschwache Haushalte bei den Mietkosten oder auch bei der Finanzierung der Erstausstattung zu unterstützen. Welche Finanzierungsmöglichkeiten Dir zur Verfügung stehen, ist von Deinen Lebensumständen und Deinem Einkommen, bzw. dem Deiner Eltern, abhängig. Welche Förderung Du beantragen kannst und wie hoch die Zuschüsse bemessen werden, unterscheidet sich demnach von Fall zu Fall.

Mehr Artikel entdecken:

______________________________________________

Quellen und weiterführende Literatur:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/studienbeihilfe.html

(aufgerufen am 07.10.2022)

https://www.iamstudent.at/blog/studienbeihilfe/

(abgerufen am 07.10.2020)

https://www.studieren.at/studienfinanzierung/studienbeihilfe/#hoehe

(abgerufen am 07.10.2020)

http://www.stipendienrechner.at/studienbeihilfen.htm

(abgerufen am 07.10.2020)

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/lehre/Seite.333903.html

(abgerufen am 07.10.2020)

https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/sbh.html

(abgerufen am 07.10.2020)

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Familienbeihilfe_-_Volljaehrige_Kinder.html

(abgerufen am 07.10.2020)

https://www.oesterreich.gv.at/themen/familie_und_partnerschaft/geburt/3/2/2/Seite.080712.html

(abgerufen am 07.10.2020)

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/8/3/Seite.210172.html

(abgerufen am 08.10.2020)

Bildquellen:

iStock.com/Sitthiphong

iStock.com/BartekSzewczyk

iStock.com/Damir Khabirov

iStock.com/Nomad

Schon gewusst? Neue Member erhalten einen 10 % Willkommensbonus*

Werde jetzt Member und sichere dir besondere Vorteile und Angebote!

Jetzt Member werden

* Unser Willkommensbonus ist 30 Tage lang gültig und kann nur einmal genutzt werden, entweder in einem unserer Geschäfte in Österreich, im Online-Shop oder in unserer App. Es ist nicht kombinierbar mit anderen C&A for you Angeboten und Rabatten. Weitere Informationen zu den Mitgliedschaftbestimmungen findest du auf www.c-and-a.com/at/de/shop/foryou#termsconditions

PaypalPostFiliale
FacebookPinterest YouTubeInstagramTik TokLinkedin
AGBDatenschutzImpressum