Wie und wo kann man eine Reha beantragen? Infos & Tipps zur Antragstellung
Du möchtest eine Reha beantragen? Dann willst du sicher wissen, wo du den Reha-Antrag stellen kannst und wie der Prozess abläuft. Damit du über alles Wichtige zur Antragsstellung informiert bist, beantworten wir dir im Folgenden wichtige Fragen zur Rehabilitation:
Wie kann ich eine Reha beantragen?
Im ersten Schritt steht das Gespräch mit deinem behandelnden Arzt. Wenn dieser eine Rehabilitationsmaßnahme verschreibt, muss ein Reha-Antrag ausgefüllt werden. Den „Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt“ gibt es bei deinem Sozialversicherungsträger. Beim Ausfüllen des Antragformulars wird dich dein Arzt unterstützen. Im Reha-Antrag selbst muss dein Arzt begründen, warum eine Reha für dich aus medizinischer Sicht notwendig ist und welche Form der Rehabilitation in Frage kommt.
Wenn du im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt einen Reha-Antrag für ein Anschlussheilverfahren stellen musst, füllt der behandelnde Spitalarzt den Antrag aus. Hierfür gibt es ein eigenes Formular: „Antrag auf Anschlussheilverfahren oder Rehabilitation nach Unfall“.
Wo muss ich die Reha beantragen?
In der Regel wird der Reha-Antrag bei deinem Sozialversicherungsträger eingereicht. Je nach Ursache der Erkrankung kann somit deine Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Pensionsversicherung dein zuständiger Ansprechpartner zur Antragsstellung sein. Tipp: Aufgrund des „Allspartenservice“ können in Österreich Anträge bei einem beliebigen Sozialversicherungsträger eingereicht werden. Die Anträge werden an den tatsächlich zuständigen Versicherungsträger weitergeleitet.
Welche Voraussetzungen benötige ich, um eine Reha zu beantragen?
Damit eine Reha für dich in Frage kommt, musst du rehabilitationsbedürftig sein. Das bedeutet, dass du durch eine Krankheit oder andere Belastungen in deinen alltagsrelevanten Aktivitäten längerfristig eingeschränkt bist. Des Weiteren musst du rehabilitationsfähig sein, also physisch und psychisch belastbar genug, die Reha anzutreten. Auch eine positive Rehabilitationsprognose, das realistische Erreichen der Rehabilitationsziele, ist entscheidend.
Wichtig: Wenn mögliche medizinische Vorsorgeleistungen nicht mehr ausreichen, kann dir dein Arzt eine Rehabilitationsmaßnahme verschreiben.
Kann ich mir die Rehaklinik selbst aussuchen?
Patienten können Wünsche äußern, wo sie ihre Reha antreten wollen und dürfen sich eine passende Klinik aussuchen. Die bevorzugte Reha-Einrichtung kann im Antrag vermerkt werden. Grundsätzlich entscheidet der Sozialversicherungsträger über die Art der Maßnahme und bestimmt die Einrichtung sowie die Dauer des Aufenthalts. Wichtig ist, dass die Klinik die Voraussetzungen einer Rehaklinik erfüllt. Dazu zählen zum Beispiel geltende Qualitätsstandards und dass die Klinik nachweislich für die Erkrankung geeignet ist. Eine praktische Suchfunktion zur Wunsch-Rehaklinik findest du hier: https://rehakompass.goeg.at/#/einrichtung/list
Was kann ich tun, wenn der Reha-Antrag abgelehnt wird?
Wird dein Reha-Antrag abgelehnt, werden dir die Gründe für die Ablehnung durch den zuständigen Versicherungsträger schriftlich mitgeteilt. Nach einem Jahr kannst du erneut einen Antrag stellen. Wenn sich dein Gesundheitszustand wesentlich verschlechtert, kannst du ohne zeitliche Einschränkung einen neuen Antrag stellen. Die medizinische Notwendigkeit wird dabei wieder durch deinen behandelnden Arzt festgestellt und begründet. Über die Genehmigung der Rehabilitationsmaßnahme entscheidet wieder der Sozialversicherungsträger.
Achtung: Auf Rehabilitationsmaßnahmen besteht kein Rechtsanspruch.