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Kur-Arten: Eine Gruppe von Kur-Patienten nimmt an einem Kurs für Wassergymnastik teil.

Kur beantragen: Infos zur Voraussetzung, verschiedenen Kur-Arten & Finanzierungsmöglichkeiten

Du möchtest eine Kur beantragen, bist jedoch unsicher, welche Kur für dich geeignet ist und wer die Kosten übernimmt? Diese Fragen werden in unserem Leitfaden eingehend behandelt. Er bietet dir eine Orientierung zu unterschiedlichen Kur-Arten, den erforderlichen Voraussetzungen und praktischen Hinweisen zur Antragsstellung. Dabei gehen wir auch auf das Programm „Gesundheitsvorsorge Aktiv“ und die Mutter-Kind-Kur ein. Zudem geben wir Tipps zu den Finanzierungsmöglichkeiten. So steht dem Beginn deiner Kur nichts mehr im Weg!

Vorsorgeleistungen: Was ist eine Kur und welche Kur-Arten gibt es?

Im Allgemeinen hat eine Kur das Ziel, die Gesundheit eines Menschen zu festigen. Dabei kommt sie meist präventiv zum Einsatz, also bei den ersten Symptomen einer Krankheit. Ziel der Kur ist es, bei Berufstätigen die Leistungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen und bei Pensionisten die Pflegebedürftigkeit zu reduzieren oder zu vermeiden.

Mithilfe von individuellen Maßnahmen im Entspannungsbereich (zum Beispiel Massagen, Bäder) und durch Bewegungstherapie können Beschwerden individuell gemindert werden. Vorsorgeleistungen können sowohl am Wohnort als auch in anerkannten Vorsorgeeinrichtungen erbracht werden. Der Ortswechsel in Heilbäder und Kurorte kann eine positive Auswirkung auf die psychische und physische Gesundheit der Patienten mit sich bringen.

Wichtig: Eine medizinische Vorsorgeleistung ist nicht zu verwechseln mit einer Rehabilitationsmaßnahme (Reha). In unserem Artikel „Was ist der Unterschied zwischen Reha und Kur“ stellen wir dir beide Gesundheitsmaßnahmen vor.

Tipp

In Österreich gibt es über 70 Kurorte mit natürlichen Heilvorkommen. Eine ausführliche Liste der anerkannten Heilbäder und Kurorte findest du zum Beispiel auf der Webseite des Österreichischen Heilbäder- und Kurorteverbands (ÖHKV) unter https://www.oehkv.at/.

Es gibt verschiedene medizinische Vorsorgeleistungen, die dir von deinem Arzt verschrieben werden können. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Ambulante Behandlung am Wohnort: umfasst die medizinische Versorgung durch Arznei-, Heil-, Verband- sowie Hilfsmittel. Zur ambulanten Behandlung zählen auch Maßnahmen wie Krankengymnastik oder Ergotherapie.

  • Ambulante Vorsorgeleistung: erfolgt in einer Kureinrichtung und erstreckt sich üblicherweise über einen Zeitraum von drei Wochen (22 Tage). Während dieser Zeit ist die Unterkunft eigenständig zu organisieren.

  • Stationäre Vorsorgeleistung: findet in einer Kuranstalt statt und dauert ebenfalls drei Wochen (22 Tage). Eine bewilligte Kur gilt als Krankenstand. Das heißt, Berufstätige erhalten während dieser Zeit weiterhin ihren Lohn vom Arbeitgeber ausbezahlt. Ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft, gibt es Krankengeld von der Krankenversicherung.

Kur-Art: Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA)

Die Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) ist eine spezielle Kur bei Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Sie unterscheidet sich von der herkömmlichen Kur durch ein höheres Leistungsangebot, in dem gezielter auf die Problemstellungen der Patienten eingegangen wird.

Folgende Aufbaumodule werden bei der Gesundheitsvorsorge Aktiv angeboten und können je nach individueller medizinischer Notwendigkeit gewählt werden:

  • Bewegungsoptimierung

  • Bewegungsmotivation

  • Mentale Gesundheit

Die Gesundheitsvorsorge Aktiv ist ein Programm der Pensionsversicherungsanstalt und richtet sich an Erwerbstätige und Pensionisten. Im Mittelpunkt des Programms steht der Weg zu einem gesunden Lebensstil und die Eigenverantwortlichkeit, diesen auch nach der Kur nachhaltig umzusetzen. Ergänzungsmodule zu den Themen gesunde Ernährung oder verschiedenen Anforderungen des Alltags runden das Angebot ab.

Kur-Art: Mutter-Kind-Kur

Auch die Mutter-/Vater-Kind-Kur zählt zu den stationären Vorsorgeleistungen und richtet sich an Mütter und Väter, deren Gesundheit gefährdet ist. Kinder bis zum Alter von 12 Jahren können ihre Mutter oder ihren Vater begleiten. Diese Kur-Variante wird in einer zugelassenen Kuranstalt durchgeführt und erstreckt sich über drei Wochen (21 Tage).

Kur beantragen: Voraussetzung, Infos & Tipps zum Antrag

Wenn du eine Kur beantragen möchtest, stellst du dir sicher einige Fragen: Wer hat überhaupt Anspruch auf eine Kur? Worauf muss man bei dem Antrag achten? Im Folgenden findest du Antworten rund um die Antragsstellung zur Kur.

Wer kann eine Kur beantragen?

Grundvoraussetzung für eine Kur ist die medizinische Notwendigkeit, welche von einem (Fach-)Arzt bestätigt werden muss. Gemeinsam mit deinem Arzt kannst du eine Kur beantragen. Die zuständige Sozialversicherung kann diese Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge bewilligen. Es besteht in Österreich kein Rechtsanspruch auf eine Kur, es handelt sich um eine freiwillige Leistung zur Gesundheitsvorsorge des Sozialversicherungsträgers.

Wo kann man eine Kur beantragen?

Eine medizinische Vorsorgeleistung muss von deiner Sozialversicherung (z. B. Kranken- oder Pensionsversicherung) bewilligt werden. Dazu füllst du mit deinem behandelnden Arzt einen „Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt“ aus und reichst ihn bei deiner Sozialversicherung ein.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der präventiven Maßnahme von der zuständigen Sozialversicherung bewilligt werden.

Tipp

Allspartenservice: Anträge und Meldungen können unabhängig ihrer tatsächlichen Zuständigkeit bundesweit bei jedem Sozialversicherungsträger eingereicht werden.

Wie kann ich eine Mutter-Kind-Kur beantragen?

Der erste Schritt ist ein Arztgespräch, bei dem mögliche Gründe für eine Mutter-/Vater-Kind-Kur festgestellt werden können, zum Beispiel Erschöpfungszustände. Anschließend wird der Antrag zur medizinischen Vorsorgeleistung beim Sozialversicherungsträger gestellt. Während der Vater-/Mutter-Kind-Kur kann dein Kind in altersgerechten Gruppen von Pädagogen betreut werden.

Kur beantragen: Wegen Erschöpfung verschreibt eine Ärztin ihrer Patientin eine Kur.

Wie oft kann ich eine Kur beantragen?

Es ist möglich, nach einem Jahr erneut eine Kur zu beantragen. Innerhalb von fünf Jahren kann zweimal eine Kur in Anspruch genommen werden. Nur bei besonderer medizinischer Begründung kann von der „2 in 5 Regel“ abgewichen werden. Informiere dich also am besten direkt bei deinem Sozialversicherungsträger über die notwendigen Voraussetzungen für eine erneute medizinische Vorsorgeleistung.

Wie lange muss ich auf einen Kurplatz warten?

In der Regel erfolgt der Bescheid des Sozialversicherungsträgers zur Bewilligung der medizinischen Vorsorgeleistung innerhalb einiger Wochen. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es allerdings zu Wartezeiten für einen Kurplatz kommen.

Wer entscheidet über die Auswahl der Kureinrichtung?

Der Sozialversicherungsträger wählt mit der Bewilligung des Kurantrags eine passende Kuranstalt für den Patienten aus. Die Entscheidung ist abhängig von der medizinischen Diagnose des Arztes und dem damit verbundenen Angebot der therapeutischen Leistungen der Kuranstalt. Tipp: Wünsche hinsichtlich des Kurortes oder einer konkreten Kuranstalt können im Kurantrag vermerkt werden und werden oft berücksichtigt.

Was kann ich tun, wenn der Antrag für eine Kur abgelehnt wird?

Eine Kur setzt eine medizinische Notwendigkeit voraus. Wenn dein Antrag für die Kur vom Sozialversicherungsträger abgelehnt wird, solltest du deinen Antrag zunächst auf Vollständigkeit prüfen und gegebenenfalls von deinem Facharzt ergänzen lassen. Bei einer Ablehnung der Kur bekommst du die Gründe für die Ablehnung von deinem Sozialversicherungsträger mitgeteilt.

Wo kann ich mich zu einer Kur beraten lassen?

Wenn du allgemeine Fragen zu einem Kuraufenthalt hast, kannst du dich von deinem Sozialversicherungsträger beraten lassen. Für Arbeitnehmer und Pensionisten ist die Pensionsversicherungsanstalt der zuständige Träger. Bei einem persönlichen Gespräch ist als Identitätsnachweis ein Lichtbildausweis mitzubringen. Fragen zum Ablauf der Kur, zu bestimmten Therapieangeboten sowie zu örtlichen Gegebenheiten beantwortet dir die ausgewählte Kureinrichtung.

Wer bezahlt eine Kur? Finanzierungsmöglichkeiten einer medizinischen Vorsorgeleistung

Nachdem ein Antrag auf eine medizinische Vorsorgeleistung gestellt wurde, entscheidet der Sozialversicherungsträger über die Bewilligung. Wird die Gesundheitsmaßnahme genehmigt, übernimmt der Sozialversicherungsträger einen Großteil der Kosten. Ob und in welcher Höhe Patienten einen Selbstbehalt leisten müssen, ist einkommensabhängig. Dazu gibt es gesetzlich geregelte Einkommensgrenzen und dazugehörige Beitragssätze für tägliche Zuzahlungen.

Finanzierung ambulanter Vorsorgeleistungen in einem Kurort

Der Sozialversicherungsträger trägt nach vorheriger Bewilligung die medizinisch-therapeutischen Leistungen sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bei einer ambulanten Kur. Alle Kosten darüber hinaus (z. B. Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe) muss der Versicherte selbst übernehmen. Es besteht die Möglichkeit, eine Befreiung oder einen Zuschuss für diese anfallenden Kosten zu beantragen.

Finanzierung stationärer Vorsorgeleistungen

Bei einer bewilligten stationären Kur übernimmt der Sozialversicherungsträger die anfallenden Kosten und rechnet diese mit den Leistungsträgern ab. Der Patient muss bei einem stationären Kuraufenthalt pro Tag eine einkommensabhängige Zuzahlung leisten. Die tägliche Zuzahlung beträgt zwischen 9 und 24 Euro (Stand Februar 2024). Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Fazit: Kur beantragen – Mit einer Kur der Gesundheit etwas Gutes tun

Medizinische Vorsorgeleistungen unterstützen dich dabei, deine Gesundheit zu stärken, zu entspannen und neue Energie zu tanken. Abhängig von deinen Bedürfnissen kann dein Arzt entweder eine ambulante oder stationäre Vorsorgemaßnahme verschreiben. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kurplätzen ist es mitunter erforderlich, etwas Geduld aufzubringen, bis du deine Kur antreten kannst. Wenn es dann so weit ist, kannst du dich unter anderem auf individuelle Therapien, entspannende Massagen und wohltuende Bäder freuen.

Mehr Artikel entdecken:

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Quellen und weiterführende Informationen

https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/kur-reha/kur-aufenthalt.html
(aufgerufen am 19.02.2024)

https://www.oehkv.at/wp-content/uploads/2020/01/Broschuere-2020-OEHKV.pdf
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https://www.das-gxund.at/gesundheitshotel-oesterreich/kur-oesterreich/
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https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/krankheitundpflege/krankheit/Kuraufenthalt.html
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https://www.meinmed.at/gesundheit/kur-ueberblick/2443
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https://www.pv.at/cdscontent/load?contentid=10008.577843&version=1692858783
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https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.792811&portal=pvaportal
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https://www.promente-reha.at/standorte/mia-miteinander-auszeit
(aufgerufen am 19.02.2024)

https://oepa.or.at/gesundheit/w/eltern-kind-kur-oder-mutter-kind-kur-wien/
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https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/contentid=10007.821007&portal=oegkdgportal
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https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867522&portal=oegkportal
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https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/kur-reha/kur-aufenthalt.html#wie-erfolgt-die-antragstellung
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https://www.beste-gesundheit.at/wiki/wiki-details/antragsstellung.html
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https://www.reduce.at/kurhotels/gesundheit/stationaere-kur-gva/kurantrag/
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https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistungen/kur-reha/kur-aufenthalt.html#wie-erfolgt-die-abdeckung-der-kosten
(aufgerufen am 19.02.2024)

https://www.pv.at/cdscontent/load?contentid=10008.577843&version=1692858783
(aufgerufen am 19.02.2024)

https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.756534&portal=pvaportal
(aufgerufen am 19.02.2024)

Bildquellen in chronologischer Reihenfolge im Text

Titelbild: iStock.com/kzenon
1. Bild im Text: iStock.com/izusek
2. Bild im Text: iStock.com/FatCamera

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