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Eheschließung: Braut und Bräutigam halten Hände.

Formalitäten rund um die Eheschließung: Unterlagen & rechtliche Aspekte

Der Hochzeitstermin rückt immer näher und die Vorfreude steigt langsam. Doch bevor es so weit ist, müsst ihr als Brautpaar noch einige organisatorische Dinge erledigen und gewisse Formalitäten klären. Welche rechtlichen Aspekte bei der Eheschließung zu beachten sind und welche Dokumente ihr vorab zusammentragen oder beschaffen müsst, erklären wir in diesem Artikel. Hier findet ihr alle Informationen zur standesamtlichen Trauung, zu kirchlichen Trauungen und zum Heiraten im Ausland. Um euch die Übersicht zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Punkte nochmal in einer praktischen Checkliste zusammengefasst:

PDF-Download: Rechtliches rund um die Eheschliessung

Zivilstandsamtliche Trauung: Vorbereitung und rechtliche Aspekte

Die Trauung auf dem Zivilstandsamt durch einen Zivilstandsbeamten schliesst eine staatlich anerkannte Ehe. Für eine rechtmässige Eheschliessung ist in der Schweiz die zivile Trauung Pflicht. Es ist ausserdem verpflichtend, zwei Trauzeugen zu haben, die im Zivilstandsamt die Eheschliessung bezeugen. Die weiteren Aufgaben eines Trauzeugen können beispielsweise sein: Unterstützung bei der Organisation der Hochzeit, Planung eines Polterabends, Koordination am Hochzeitstag, usw.

Wenn ihr einen Wunschtermin für eure Hochzeit habt, könnt ihr diesen unverbindlich beim zuständigen Zivilstandsamt anfragen. Anschliessend müsst ihr ein Gesuch beim Zivilstandsamt stellen. Nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens kann die zivile Trauung innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden.

Outfit für die zivilstandsamtliche Trauung

Die Frage nach dem Outfit für das Zivilstandsamt richtet sich danach, ob ihr ausschliesslich zivil heiratet oder ob eine weitere Trauung in der Kirche oder eine freie Trauung geplant ist. Für eine zivile Trauung werden oft dezentere, mitunter aber auch unkonventionellere Outfits getragen (z. B. ein Jumpsuit für die Braut statt eines langen Brautkleides). Die festlichere Kleidung trägt das Brautpaar dann häufig zur kirchlichen oder freien Trauung. Natürlich ist es auch eine gute Option für beide Zeremonien dasselbe Outfit zu tragen, vor allem wenn ihr an einem Tag kirchlich und zivil heiraten wollt – so habt ihr auch mehr von den Outfits, die ihr an eurem grossen Tag tragen werdet. Weitere Fragen rund um das perfekte Outfit zur Trauung beantworten wir hier

Welches Brautkleid passt zu mir?

Wie finde ich den richtigen Hochzeitsanzug?

Formalitäten zur Hochzeit: Ehevertrag – ja oder nein?

Der Abschluss eines Ehevertrages ist in der Schweiz eher unüblich, da sich die meisten Paare mit der automatischen Regelung der Errungenschaftsbeteiligung anfreunden können. Bringt hingegen ein Partner Vermögen aus einer Firma mit in die Ehe ein oder besitzt Anlagen im Ausland, kann ein Ehevertrag nützlich sein. Ein individuelles Beratungsgespräch bei einem Notar oder Fachanwalt kann euch bei der Entscheidung helfen.

Brautpaar bei einer standesamtlichen Trauung.

Eheschliessung: Unterlagen für die zivilstandsamtliche Trauung

Die Eheschliessung ist vor dem Gesetz ein bürokratischer Akt. Welche konkreten Unterlagen ihr für eure Eheschliessung benötigt, erfahrt ihr von eurem zuständigen Zivilstandsbeamten. In jedem Fall müsst ihr ein Gesuch beim zuständigen Zivilstandsamt stellen. Darin erklärt ihr, dass keinerlei Hindernisse zur Eheschliessung bestehen. Um das Gesuch für die Heirat einzureichen, braucht jeder von euch seinen Personenstandsausweis. Je nach Zivilstandsamt wird zusätzlich eine Wohnsitzbescheinigung gewünscht. Wenn ihr schon gemeinsame Kinder habt, braucht ihr statt des Personenstandsausweises je einen Familienschein.

Wenn einer von euch aus dem Ausland stammt, braucht ihr gegebenenfalls zusätzlich eine übersetzte Geburtsurkunde. Beachtet dabei, dass die Übersetzung nur von einem in der Schweiz vereidigten Urkundenübersetzer durchgeführt werden kann. Weiterhin benötigt ihr einen Nachweis über den rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Trauung. Ausserdem könnten ein Ehefähigkeitszeugnis und eine Ledigkeitsbescheinigung vom Heimatland notwendig sein.

Um unnötige Hochzeitskosten zu vermeiden, sprecht die benötigten Unterlagen für die Trauung auf dem Zivilstandsamt unbedingt mit Ihrem zuständigen Zivilstandsbeamten ab. Die notwendigen Dokumente können regional verschieden sein und unter Umständen unterschiedliche Bezeichnungen haben. Bei einem persönlichen Gespräch mit eurem Zivilstandsbeamten könnt ihr Fragen stellen und seid auf der sicheren Seite.

Checkliste für die Eheschliessung: Unterlagen für eure zivile Trauung

  • Formular „Vorbereitung der Eheschliessung“

  • Personenstandsausweis

  • Wohnsitzbescheinigung

Je nach Situation folgende Unterlagen:

  • Familienschein bei gemeinsamen Kindern

  • Übersetzte Dokumente

  • Geburtsschein mit vollständigen Elternnamen

  • Nachweis über rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz

  • Ehefähigkeitszeugnis

  • Zivilstandsausweis / Ledigkeitsbescheinigung

  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung

  • Todesschein eines früheren Ehepartners

Formalitäten nach der Hochzeit

Wenn ihr euch bei der Eheschliessung für einen gemeinsamen Familiennamen entscheidet, gibt es einige Formalitäten zu erledigen. Aber auch, wenn jeder seinen Ledignamen behält, müsst ihr diverse Institutionen über eure Eheschliessung informieren. Teilweise müsst ihr dazu eine Kopie eurer Heiratsurkunde beifügen. Hier eine Übersicht über Institutionen, die ihr nach der Hochzeit informieren müsst:

  • Steuerverwaltung

  • Versicherungen: Diese ändern Versicherungspolicen und überprüfen die Verträge und Tarife. Gegebenenfalls können einzelne Versicherungen zusammengefasst und gekündigt werden. Ein Beratungstermin mit einem Ansprechpartner eures Vertrauens kann euch bei Versicherungsfragen helfen.

  • Banken

  • Arbeitgeber

  • Krankenkasse

Namensänderung nach der Hochzeit

Nach der Hochzeit behält jeder Partner seinen Ledignamen, alternativ könnt ihr euch für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Wenn es zu einer Namensänderung kommt, müssen gegebenenfalls folgende Dokumente geändert oder Institutionen informiert werden:

Diese Dokumente müssen geändert werden:

  • Pass und Identitätskarte

  • AHV-Ausweis

  • Heimatschein

  • Führerausweis

  • Fahrzeugausweis

Hier ist die Kontaktaufnahme als Information notwendig:

  • Ausgleichskasse beim Bezug von Familienzulage

  • Kindergarten / Schule

  • Vermieter

  • Stromanbieter / Gasanbieter / Stadtwerke

  • Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen (Telefon/Smartphone, Internet, Fernsehen/Kabelanschluss etc.)

  • Ärzte (beim nächsten Arztbesuch ausreichend)

  • Vereine

  • Abonnements für Zeitungen und Zeitschriften, Automobilclubs, Fitnessstudios

  • Erteilte Vollmachten

  • Kreditkartengesellschaften

  • Kundenkarten und sonstige Ausweise (Bibliothek, Organspende etc.)

  • Versandhäuser und Online-Shops

Oft ist es ausreichend, wenn ihr den Institutionen ein Standardschreiben mit euren Vertragsdaten und der Änderungsmitteilung des Namens zukommen lasst. Teilweise ist dies auch per E-Mail möglich. Bei einigen Dienstleistern könnt ihr die Namensänderung auch über Online-Formulare mitteilen.

Für offizielle Anliegen wie beispielsweise Bewerbungen oder Ähnliches sollte sich der Partner, der von der Namensänderung betroffen ist, eine neue E-Mail-Adresse anlegen.

Ändert nach gegebener Zeit die Namensschilder an der Klingel und dem Briefkasten. Bis alle Änderungen bei den einzelnen Institutionen getätigt wurden, solltet ihr etwa zwei bis drei Monate beide Namen an Klingel und Briefkasten belassen.

Geht in einem ruhigen Moment eure persönlichen Unterlagen durch: Habt ihr an alle individuellen Verträge gedacht?

Unsere downloadbare Checkliste über die Formalitäten zur Hochzeit gibt euch einen zusammenfassenden Überblick, welche Unterlagen ihr für eure Trauung benötigt und welche Institutionen ihr nach eurer Hochzeit benachrichtigen müsst.

Kirchliche Trauung: Ehepaar bei einer romantischen Hochzeit in der Kirche.

Kirchliche Trauung: Evangelisch und katholisch heiraten in der Schweiz

Die evangelische oder katholische Trauung findet meist nach der zivilen Trauung statt. In diesem Fall seid ihr bereits rechtmässige Eheleute, da in der Schweiz die Eheschliessung vor dem Zivilstandsamt Pflicht ist. Für viele Brautpaare ist die religiöse Zeremonie dennoch ein Herzenswunsch, da sie sich vor Gott ewige Liebe und Treue schwören wollen.

Wenn ihr euch für eine kirchliche Trauung entschieden habt, sucht das Gespräch mit eurem Pfarrer. Im Normalfall kennt er euch bereits von besuchten Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen. Mit eurem Gemeindepfarrer sprecht ihr zu gegebener Zeit auch über eure Vorstellungen vom Hochzeitsgottesdienst: Welche Lieder, Lesungstexte, Fürbitten und musikalische Untermalung sollen eure kirchliche Trauung zu einer ganz persönlichen Zeremonie machen?

Vor der kirchlichen Trauung findet mindestens ein Traugespräch mit eurem Pfarrer statt, oftmals werden auch mehrere Termine vereinbart. Dabei werden einerseits organisatorische Dinge geklärt, wie die Anmeldung und Planung des Traugottesdienstes – andererseits muss der Pfarrer euch als Paar natürlich etwas genauer kennenlernen, um den Gottesdienst auf euch zuschneiden zu können.

Besonderheiten bei der evangelischen Trauung

Eine evangelische Trauung setzt streng genommen die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Gehört ein Partner einer anderen christlichen Kirche an, ist es möglich, einen Geistlichen der anderen Konfession zu beteiligen. Das wird umgangssprachlich auch „ökumenische Trauung“ genannt. Ist ein Partner konfessionslos, gibt es in den Landeskirchen unterschiedliche Regelungen, zu denen ihr euch vor Ort informieren solltet.

In einigen Landeskirchen ist eine kirchliche Trauung auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich, während andere Gemeinden spezielle Gottesdienste zum Anlass der Eheschliessung anbieten.

Besonderheiten bei der katholischen Trauung

Vor einer katholischen Trauung müsst ihr rechtzeitig vor der geplanten Hochzeit ein Traugespräch mit eurem Pfarrer vereinbaren, bei dem auch das Ehevorbereitungsprotokoll erstellt wird. Der Pfarrer spricht mit euch über die Bedeutung einer kirchlichen Trauung und über die Grundsätze des katholischen Eheverständnisses (z. B. die Unauflösbarkeit der Ehe oder katholische Erziehung der gemeinsamen Kinder). Unabhängig vom Traugespräch werden auch optionale Ehevorbereitungsseminare angeboten, die sich detaillierter mit der Ehe als Sakrament beschäftigen sowie wichtige Fragen zur Planung der Trauung bzw. des Trauungsgottesdienstes klären.

Folgende Besonderheiten gibt es bei der katholischen Trauung weiterhin zu beachten:

  • Die Heirat eines katholischen und nicht-katholischen Partners (konfessionslos, evangelisch oder einer anderen Religion angehörig) ist nur möglich, wenn der katholische Partner verspricht, dem katholischen Glauben treu zu bleiben und sich für eine katholische Erziehung der Kinder einzusetzen.

  • Für eine religionsverschiedene Ehe (auch bei konfessionslosem Partner) ist die Erlaubnis der Kirche notwendig (ein sogenannter Dispens).

  • Eine katholische Trauung ist für gewöhnlich nicht möglich, wenn ein Partner geschieden ist. Eine nachträgliche Annullierung der ersten Ehe ist nur möglich, wenn sie nach katholischem Verständnis nicht gültig geschlossen wurde. Dazu solltet ihr mit eurem Pfarrer sprechen.

Rechtliche Hinweise und Dokumente für die kirchliche Trauung

Für die kirchliche Trauung benötigt ihr eure Identitätskarte. Ausserdem braucht jeder von euch eine Taufbescheinigung, welche Auskunft über eure Konfession gibt und in welcher der Ledigennachweis dokumentiert ist. Sollte einer von euch nicht der Kirche angehören, benötigt ihr eine Zustimmung der Kirche. Ausserdem benötigt euer Pfarrer in diesem Fall den Ledigennachweis des Einwohnermeldeamtes.

Bei einer katholischen Hochzeit sind zwei Trauzeugen Pflicht. Sie sind während der gesamten Trauzeremonie anwesend und bezeugen den Treueschwur des Brautpaares. Eure beiden Trauzeugen müssen nicht zwingend dem christlichen Glauben angehören, genauere Informationen gibt euch euer Gemeindepfarrer. Bei einer evangelischen Trauung sind keine Trauzeugen vorgeschrieben.

Kirchliche Eheschliessung: Möglich geforderte Unterlagen für die Trauung

  • Ausweisdokument (Identitätskarte)

  • Ehedokument

  • Taufschein

  • Kopie des Ziviltrauscheins

  • Bescheinigung der Firmung / Konfirmationsschein

  • Bestätigung über Mitgliedschaft in Kirche

  • ggf. Dispens

Tipp

Wenn euch die standesamtliche Trauung allein zu sachlich ist, ihr aber auch nicht kirchlich heiraten möchtet, könnt ihr euch auch für eine Freie Trauung entscheiden. Diese bietet dem Brautpaar eine ganz persönliche Zeremonie, welche nach den eigenen Wünschen gestaltet werden kann. Die Freie Trauung ist ortsunabhängig und wird von einem freien Theologen oder einem Hochzeitsredner durchgeführt.

Heiraten im Ausland – Hochzeitsbogen und Stühle für die Gäste am Strand.

Heiraten im Ausland: Rechtliche Aspekte bei einer Hochzeit im Ausland

Eine Hochzeit im Ausland ist für viele Paare ein langgehegter Traum, um dem schönsten Tag im Leben vor einer unvergesslichen Kulisse zu verbringen. Oft verbindet ein Paar mit einem bestimmten Ort etwas Besonderes. So wird beispielsweise gern das Ziel der ersten gemeinsamen Reise als Hochzeitslocation gewählt. v

Weiterhin ist es eine besonders romantische Idee, im Ausland zu heiraten, wenn ein Partner Wurzeln in einem anderen Land hat. In diesem Fall kann es passieren, dass zwei Kulturen aufeinandertreffen, die gegebenenfalls unterschiedliche Vorstellungen von einer Hochzeit haben. Mit einer gründlichen Hochzeitsplanung, die verschiedene Bräuche berücksichtigt, könnt ihr diese Herausforderung jedoch meist problemlos überwinden.

Wenn ihr euch an die Bestimmungen der Eheschliessung im Ausland gehalten habt, ist die Ehe dort rechtsgültig. In den meisten Fällen braucht sich das Brautpaar daheim nicht um die Anerkennung der Ehe kümmern. Ihr reicht bereits nach Ihrer Hochzeit im Ausland die Eheurkunde im Original bei der Schweizer Vertretung im Ausland ein. Diese übersetzt und beglaubigt eure Heiratsdokumente und übermittelt sie an die zuständigen Behörden in der Schweiz.

Tipp

In einigen Staaten wird euch nach der Trauung nur eine Bescheinigung bzw. verkürzte Heiratsurkunde übergeben. Lasst eure Eheschliessung daher noch vor Ort bei der zuständigen Behörde registrieren, denn ihr benötigt eine Heiratsurkunde für die Beglaubigung in der Schweiz.

Wer sich für Heiraten im Ausland entschieden hat, muss sich mit den gesetzlichen Gegebenheiten des Wunschlandes auseinandersetzen. Während es etwa in einigen Ländern möglich ist, ohne Trauzeugen zu heiraten, ist in anderen Ländern die Anwesenheit von mindestens einem Trauzeugen verpflichtend. Um den rechtlichen Rahmen zu klären, kann es hilfreich sein, einen professionellen Hochzeitsplaner, der sich auf Trauungen im Ausland spezialisiert hat, mit der Organisation der Hochzeit zu beauftragen. Neben den unterschiedlichen Gesetzmässigkeiten und den geforderten Dokumenten können auch Sprachbarrieren Herausforderungen darstellen. Informiert euch rechtzeitig, ob ein Dolmetscher während der Trauung notwendig oder gar vorgeschrieben ist.

Dokumente für die Hochzeit im Ausland

Welche konkreten Dokumente in welchem Land für die Eheschliessung notwendig sind, müsst ihr in der zuständigen Eheschliessungsbehörde im Ausland oder ausländischen Vertretungsbehörde in der Schweiz (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) erfragen.

Beachtet bei eurer Planung, dass gewisse Dokumente von einem anerkannten Dolmetscher übersetzt werden müssen. Viele ausländische Behörden benötigen die gewünschten Unterlagen sowie die regionalen Anträge bereits einige Wochen oder Monate vor der Trauung. Ausserdem solltet ihr euch bereits vor der Heirat im Ausland über eure Namenswahl einigen und gegebenenfalls vorher eine gemeinsame Erklärung im Zivilstandsamt an eurem Wohnort abgeben.

Mögliche geforderte Dokumente für die Eheschliessung im Ausland

  • Gültiges Ausweisdokument: Personenstandsausweis / Pass und Identitätskarte

  • Geburtsschein

  • Visum oder vorläufige Aufenthaltsgenehmigung

  • Wohnsitzbescheinigung

  • Ehefähigkeitszeugnis

  • Scheidungsurteil oder Todesschein eines ehemaligen Partners

  • Trauzeugen

  • Antrag Legalisation / Apostille (im internationalen Urkundenverkehr eine sogenannte Überbeglaubigung von Urkunden)

Tipp: Wenn du von einer Hochzeit am Strand träumst, dich die ausländische Bürokratie aber abschreckt, kannst du als Alternative zur Hochzeit im Ausland auch eine freie Zeremonie im Ausland organisieren und zuvor in der Schweiz zivilstandsamtlich heiraten.

Fazit: Vor der Eheschliessung Unterlagen organisieren und rechtliche Aspekte klären

So romantisch eine Trauung auch ist, gibt es dennoch bei der Vorbereitung sowie nach der Hochzeit einige Formalitäten zu beachten. Wendet euch bei Fragen zeitnah an euren persönlichen Ansprechpartner beim Zivilstandsamt oder eurer Kirchengemeinde. Sie wissen in jedem Fall, welche Dokumente in eurer persönlichen Situation notwendig sind. Unsere Checkliste: „Formalitäten zur Hochzeit“ gibt euch schon einmal einen Überblick, welche Unterlagen bei der Eheschliessung nicht fehlen dürfen. Eine zeitnahe Beantragung der geforderten Unterlagen hat Priorität. Je eher ihr alle benötigten Dokumente zusammenhabt, umso eher könnt ihr euch mit der restlichen Hochzeitsplanung beschäftigen.

Mehr Artikel entdecken:

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Quellen und weiterführende Informationen

https://www.ch.ch/de/heiraten/

(aufgerufen am 31.08.2023)

https://www.femelle.ch/hochzeit/planung/heiraten-checkliste-der-wichtigsten-behoerdengaenge-22

(aufgerufen am 31.08.2023)

https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/gesellschaft/zivilstand/merkblaetter/ehe/mb-eheschliessung-schweiz-d.pdf

(aufgerufen am 31.08.2023)

https://www.kathbern.ch/kathbernch/lebensstationen/hochzeit/voraussetzungen-und-fragen

(aufgerufen am 31.08.2023)

https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/zivilstand/faq/ehe.html

(aufgerufen am 31.08.2023)

https://www.pfarrei-naters-mund.ch/wp-content/uploads/2020/02/03sakramentderehe.pdf

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https://www.evref.ch/glaube-leben/leben/trakircheuung/

(aufgerufen am 31.08.2023)

https://www.familienrechtsinfo.ch/eherecht/eheschliessung-in-der-schweiz/

(aufgerufen am 31.08.2023)

Bildquellen in chronologischer Reihenfolge im Text

Titelbild: iStock.com/SbytovaMN

  1. Bild im Text: iStock.com/SbytovaMN

  2. Bild im Text: iStock.com/YurolaitsAlbert

  3. Bild im Text: iStock.com/Rawpixel

  4. Bild im Text: iStock.com/Preto_perola

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