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Mit Moped zur Schule – Schüler fährt morgens zur Schule.

Mit Moped zur Schule fahren: Ratgeber für Eltern

Jugendliche wünschen sich zunehmend mehr Unabhängigkeit und mehr Freiheiten im Alltag – und das gilt auch für den Schulweg. Während sie im Grundschulalter noch mit dem Fahrrad oder Bus zur Schule gefahren sind, wird ab dem Teenager-Alter das Motorfahrrad für viele Jugendliche zu einer interessanten Alternative. Gerade, wenn der Schulweg weit ist oder Busse unregelmäßig fahren. Doch was müssen Eltern wissen, bevor sie ihr Kind mit dem Moped zur Schule fahren lassen?

In diesem Artikel geben wir einen umfassenden Überblick: Ab wann darf man Motorfahrrad bzw. Moped fahren? Welcher Führerschein ist nötig? Welche Sicherheitsmaßnahmen sollten getroffen werden? Und welche Regeln gelten auf dem Schulgelände? Wir beantworten diese Fragen und geben wertvolle Tipps, wie du dein Kind auf die Fahrt zur Schule gut vorbereiten kannst.

Mit dem Moped zur Schule: Für wen ist es geeignet und was gibt es zu beachten?

Ein Motorfahrrad ist für viele Jugendliche der erste Schritt in die motorisierte Mobilität. Es ist eine gute Wahl für Teenager, die ihren Schulweg schneller und unabhängiger zurücklegen möchten. Doch auch die Anforderungen an die Fahrerin bzw. den Fahrer steigen. Mopeds erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und setzen daher schnellere Reaktionsfähigkeiten, mehr Aufmerksamkeit und Fahrkönnen voraus als beispielsweise beim Fahren mit dem E-Scooter.

Ab wann darf man Moped fahren?

Mopeds dürfen von Jugendlichen ab 15 Jahren gefahren werden. Dafür ist die Lenkberechtigung Klasse AM nötig, welche auch als „Mopedführerschein“ bezeichnet wird. Mit dieser dürfen Motorfahrräder wie Mopeds mit maximal 50 ccm Hubraum und einer Bauartgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden.

Führerscheinklasse AM: Theorie & Praxis

Mit der theoretischen Ausbildung kann schon zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden. Ausgehändigt wird der Führerschein frühestens zum 15. Geburtstag. Generell benötigen Jugendliche unter 16 Jahren für die Ausstellung des Mopedführerscheins die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Die Ausbildung in der Fahrschule für die Lenkberechtigung Klasse AM umfasst:

  • Theorieunterricht: Vorgeschrieben sind 6 Unterrichtseinheiten Theoriekurs und die Theorieprüfung. Eine Unterrichtseinheit dauert 50 Minuten.

  • Praxistraining: Es sind 6 Unterrichtseinheiten Praxiskurs am Übungsplatz verpflichtend. Zusätzlich muss der Prüfling die ausreichende Fahrzeugbeherrschung gegenüber der Fahrlehrerin oder dem Fahrlehrer nachweisen.

  • Praxisschulung: In 2 Unterrichtseinheiten wird das Lenken im öffentlichen Verkehr geübt.

  • Kein Erste-Hilfe-Kurs: Anders als beim Führerschein ist bei der Lenkberechtigung Klasse AM keine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen erforderlich. Jedoch ist diese für die allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr immer sinnvoll.

Tipp

Eine Alternative für Jugendliche ab 16 Jahren ist es, den Führerschein der Klasse A1 abzulegen. Mit diesem dürfen Motorräder bis 125 ccm Hubraum bzw. 11 kW (15 PS) gefahren werden.

Für wen ist ein Moped geeignet?

Ein Moped ist leistungsstark und eignet sich für Jugendliche, die eine längere Strecke zur Schule zurücklegen müssen (z. B. über Freilandstraßen). Es bietet Fahrkomfort, Geschwindigkeit und Unabhängigkeit von den Eltern, erfordert jedoch auch eine hohe Verantwortung im Straßenverkehr.

Ab wann ist mein Kind bereit, mit dem Moped zur Schule zu fahren?

Die Entscheidung, ob dein Kind mit 15 Jahren bereits mit einem Moped zur Schule fahren sollte, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Neben der gesetzlichen Fahrausbildung spielt vor allem die Reife des Kindes eine entscheidende Rolle. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Fahrzeug und das sichere Anwenden der Verkehrsregeln sind unerlässlich.

  • Auch die Mobilitätsmöglichkeiten im Wohnumfeld beeinflussen die Entscheidung: In Städten mit gutem öffentlichem Nahverkehr verzichten viele Familien auf ein Moped, während es in ländlichen Regionen oft die einzige Alternative zum Schulbus ist.

  • Zudem sollten die Kosten für Führerschein und Fahrzeug einkalkuliert werden – viele Jugendliche sparen lange auf ihr erstes eigenes Zweirad und gehen dadurch meist besonders sorgsam damit um.

Du als Elternteil solltest die Situation und die Fähigkeiten deines Kindes realistisch einschätzen und dich nicht nur auf das Mindestalter oder die bestandene Prüfung verlassen. Jedes Kind entwickelt sich unterschiedlich: Während manche Jugendliche bereits mit 15 Jahren sehr verantwortungsbewusst sind, brauchen andere noch mehr Zeit, um sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Daher ist es wichtig, auf das eigene Bauchgefühl zu hören und gemeinsam im Familienkreis zu besprechen, ob das Fahren mit Motorfahrrad bzw. Moped wirklich die richtige Wahl ist. Offene Gespräche über mögliche Risiken, die eigenen Fahrfähigkeiten und das richtige Verhalten im Verkehr helfen euch dabei, eine gute und sichere Entscheidung zu treffen.

Mit dem Moped zur Schule – Moped steht auf einem Moped-Parkplatz.

Sicherheitstipps für das Moped-Fahren

Mit dem Moped zur Schule zu fahren, bedeutet für Jugendliche mehr Unabhängigkeit und Flexibilität. Doch mit dieser Freiheit kommt auch Verantwortung auf sie zu: Sicherheit im Straßenverkehr sollte stets oberste Priorität haben. Neben dem sicheren Fahrverhalten gibt es einige sinnvolle Schutzmaßnahmen, die ihr ergreifen könnt.

Versicherung und Kennzeichen

Bevor ein Moped überhaupt auf die Straße darf, muss es versichert werden. Eine Haftpflichtversicherung ist für Mopeds gesetzlich vorgeschrieben. Dabei solltest du beachten:

  • Wird das Moped im Winter nicht genutzt, kann das Kennzeichen und der Zulassungsschein bei der Zulassungsstelle hinterlegt und so Versicherungsprämie gespart werden.

  • Einige Versicherungen bieten einen Saisontarif an, bei dem das Kennzeichen nicht hinterlegt werden muss.

  • Eine freiwillige Kaskoversicherung sichert zusätzlich gegen Diebstahl oder Schäden am Moped selbst (z. B. durch Naturgewalten)ab.

Tipp

Für Mopeds muss keine motorbezogene Versicherungssteuer („Kfz-Steuer“) entrichtet werden. Ein weiterer großer Vorteil für Jugendliche sind die relativ geringen Unterhaltungs- und Reparaturkosten.

Helmpflicht und Schutzkleidung

Wer auf zwei Rädern unterwegs ist, ist im Straßenverkehr besonders gefährdet. Deshalb gilt: Ein Helm ist Pflicht!

  • Am besten eignet sich ein gut sitzender Integralhelm (Vollvisierhelm), der der ECE-Norm entspricht. Er schützt Kopf und Gesicht am besten.

  • Der Helm sollte auffällige Farben oder Reflektoren haben, damit dein Kind im Straßenverkehr besser gesehen wird.

Neben dem Helm ist auch die richtige Kleidung entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr:

  • Lange, strapazierfähige Kleidung, am besten in hellen Farben

  • Feste Schuhe mit gutem Halt sorgen für sicheres Auf- und Absteigen

  • Handschuhe schützen nicht nur bei einem Sturz, sondern auch vor Witterungseinflüssen

Zusätzlicher Diebstahlschutz

Mopeds sind oft das Ziel von Diebstählen. Um euch davor zu schützen, kann dein Kind ein zusätzliches Schloss verwenden. Am besten eignet sich ein stabiles Bügel- oder Kettenschloss, das das Fahrzeug an einem festen Gegenstand sichert.

Tipp

Mopeds müssen, wie Pkw, in regelmäßigen Abständen auf Verkehrs- und Betriebssicherheit überprüft werden (§ 57a-Begutachtung). Für das „Pickerl“ gilt die „3-2-1-Regelung“: drei Jahre nach der Erstzulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und dann jährlich nach jeder weiteren Begutachtung.

Welche Regeln gibt es auf dem Schulgelände für Mopeds?

Damit es auf dem Schulgelände nicht zu einem Verkehrschaos kommt, gibt es klare Regeln für das Abstellen und Fahren von Mopeds. Diese Regeln sollen nicht nur Fußgänger schützen, sondern auch wichtige Aspekte wie Brandschutz und Fluchtwege sicherstellen. Informiert euch daher frühzeitig über die jeweiligen Bestimmungen an eurer Schule.

Oft gelten für Mopeds auf dem Schulgelände folgende Regeln:

  • Parken: Mopeds müssen auf den ausgewiesenen Stellplätzen abgestellt werden. Das Parken in Feuerwehrzufahrten oder das Blockieren von Gehsteigen oder Gehwegen ist verboten.

  • Fahrverbot auf dem Schulgelände: Auf dem Schulhof ist das Fahren mit motorisierten Zweirädern nicht erlaubt. Das Fahrzeug muss geschoben werden.

  • Lärmvermeidung: Auf unnötigen Motorenlärm sollte verzichtet werden, um den Unterricht nicht zu stören.

  • Brandschutz: In vielen Schulen ist das Abstellen von Mopeds in Gebäuden oder unter überdachten Eingängen untersagt.

Es lohnt sich, mit der Schulleitung über mögliche Abstellplätze oder Sicherheitsvorkehrungen zu sprechen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

Fazit: Sicher mit Moped zur Schule fahren

Das Fahren mit einem Motorfahrrad bzw. Moped kann den Schulweg für Jugendliche erheblich erleichtern und ihnen mehr Unabhängigkeit verschaffen. Doch mit dieser Freiheit geht auch mehr Verantwortung einher. Damit dein Kind sicher mit dem Moped zur Schule gelangt, kannst du es aktiv unterstützen: Hilf ihm beim Lernen für den Führerschein, macht gemeinsame Übungsfahrten und redet über die Regeln auf dem Schulgelände. Wenn dein Kind verantwortungsbewusst fährt, die Verkehrsregeln kennt und das Fahrzeug sicher beherrscht, steht einer sicheren und stressfreien Fahrt zur Schule nichts im Weg.

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Quellen und weiterführende Informationen

https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/fuehrerschein/1/3/Seite.040600.html
(aufgerufen am 06.03.2025)

https://www.oeamtc.at/thema/fuehrerschein/mopedfuehrerschein-fuer-moped-mopedauto-17153190
(aufgerufen am 06.03.2025)

https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/fuehrerschein/1/1/Seite.040730.html
(aufgerufen am 06.03.2025)

https://www.oeamtc.at/fahrtechnik/fuehrerschein/mopedfuehrerschein-11004752
(aufgerufen am 06.03.2025)

https://autorevue.at/ratgeber/mopedfuehrerschein-klasse-am
(aufgerufen am 06.03.2025)

https://www.grawe.at/moped-versicherung/
(aufgerufen am 06.03.2025)

https://www.allianz.at/de_AT/privatkunden/kfz-fahrzeuge/moped.html
(aufgerufen am 06.03.2025)

https://www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben/motorbezogene-versicherungssteuer-18178410
(aufgerufen am 06.03.2025)

https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/Seite.060500.html
(aufgerufen am 06.03.2025)

Bildquellen in chronologischer Reihenfolge im Text

Titelbild: SERGEI – stock.adobe.com
1. Bild im Text: Stockpict Indonesia – stock.adobe.com
2. Bild im Text: Дворецкая Таня – stock.adobe.com

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