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Möglichkeiten Auslandsjahr Anerkennung – Schülerin lernt mit Tablet und Globus.

Anerkennung eines Auslandsjahres: die Möglichkeiten zur Anrechnung im Überblick

Während eines Auslandsjahres lernen Schüler nicht nur ein neues Land kennen, sondern nehmen auch am dortigen Schulunterricht teil und legen Prüfungen ab. Das vermittelte Wissen kann in einigen Fällen dem Lehrplan entsprechen und nach der Rückkehr angerechnet werden. So können Schüler eine Klasse überspringen und ihren Abschluss in der Regelschulzeit erlangen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt zu bekommen? Wann werden Schüler eine Schulstufe höher eingestuft? Wir geben einen Überblick über die geltenden Bedingungen und verraten Tipps, worauf bei einer erfolgreichen Leistungsanerkennung geachtet werden muss.

Der beste Zeitpunkt für die Leistungsanrechnung

Wenn Schüler den Wunsch nach einem Auslandsaufenthalt verspüren, stellt sich schnell die Frage, wann der beste Zeitpunkt dafür ist. Grundsätzlich wird empfohlen, ein Auslandsjahr vor Beginn der vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) anzutreten, also vor dem Eintritt in die letzte Schulstufe der AHS sowie BHS. Zu diesem Zeitpunkt sind die Schüler meist zwischen 15 und 17 Jahren alt und befinden sich somit noch nicht inmitten der Vorbereitungen für die Matura. Nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland können sie in der Regel wieder besser am Unterrichtsstoff anknüpfen.

Möglichkeiten zur Anerkennung eines Auslandsjahrs: allgemeine Regelungen

Laut § 25 Absatz 9 des Schulunterrichtsgesetzes können Schüler bei einem Auslandsaufenthalt von mindestens fünf Monaten bis maximal einem Jahr in die nächsthöhere Schulstufe aufsteigen. Damit ist eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es ermöglicht, die im Ausland erbrachten Leistungen angerechnet zu bekommen. Neben der Dauer des Auslandsaufenthalts spielen auch die individuellen Vorgaben der Schule eine Rolle dabei, ob Austauschschüler in die nächste Schulstufe aufsteigen können.

Tipp

Bei der Planung eines Auslandsaufenthalts ist im Vorfeld ein Gespräch mit dem Klassenvorstand und der Schulleitung ratsam. Diese können eine Einschätzung abgeben, ob sie einen Auslandsaufenthalt für sinnvoll erachten. Zudem können so die Voraussetzungen für die Anrechnung der Leistungen und die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe bereits vor der Auslandsreise abgeklärt werden.

Anerkennung eines Kurzaufenthalts im Ausland

Um für einige Wochen Erfahrungen im Ausland zu sammeln, bieten sich Sommer-Sprachschulen oder Schüleraustausch-Programme an. So können Schüler ihre Fähigkeiten weiterentwickeln und zum Beispiel ihre Sprachkenntnisse verbessern.

Gehen Schüler in den Schulferien ins Ausland, ist eine Leistungsanrechnung nicht erforderlich, da ja kein Unterricht verpasst wird. Bei einem Schüleraustausch während der regulären Schulzeit gibt es die Möglichkeit, die im Ausland erbrachten Leistungen anerkannt zu bekommen. Es kann allerdings sein, dass der verpasste Unterrichtsstoff in der Heimatschule nachgearbeitet werden muss.

Tipp

Häufig wird ein Schüleraustausch von der eigenen Schule angeboten, wenn sie Partnerschaften mit anderen Schulen im Ausland pflegt. So profitieren die Austauschschüler beider Schulen von dem Programm und können sich gegenseitig für einen festgelegten Zeitraum besuchen. Alternativ bieten auch viele regionale und internationale Organisationen interessante Austauschprogramme und Sprachschulen für Schüler an. Mehr Informationen zu geeigneten Organisationen für den Auslandsaufenthalt stellen wir in unserem Artikel „Austauschorganisationen: Auswahlkriterien & Bewerbungstipps“ zur Verfügung.

Auslandssemester Anerkennung: Mehrere Schüler lernen im Unterricht.

Anerkennung eines Auslandssemesters oder Auslandsjahrs: Infos & Tipps

Neben einem Auslandsaufenthalt von einem Jahr gibt es auch die Möglichkeit, für ein halbes Jahr ins Ausland zu gehen. Der Vorteil dabei ist, dass der Aufenthalt weniger Kosten verursacht und weniger Unterrichtsstoff verpasst wird. Zudem wird mit einer Aufenthaltsdauer von mindestens fünf Monaten bereits die gesetzliche Voraussetzung zur Anerkennung der Schulleistungen erfüllt.

Ein Auslandsaufenthalt von einem Jahr überzeugt wiederum damit, dass Austauschschüler mehr Zeit haben, intensiv in die Kultur und Sprache einzutauchen. Doch egal, ob fünf Monate oder ein ganzes Jahr: Viele Schulen haben eigene Bestimmungen, nach denen sie Schüler nach einem Auslandsaufenthalt einer Klassenstufe zuordnen. Die folgenden Aspekte können Schülern dabei helfen, in der Regelstudienzeit zu bleiben.

Tipps zur Anrechnung von Leistungen:

  • Um ein Auslandsjahr antreten zu dürfen, spielen meist die vorherigen Zeugnisse eine große Rolle. Die Noten geben der Schulleitung wichtige Hinweise, ob Schüler im Ausland souverän zurechtkommen und sich auch nach der Rückkehr wieder gut in den Schulstoff hineinfinden werden. An den meisten Schulen wird ein guter Notendurchschnitt im 2er-Bereich vorausgesetzt.

  • Wichtig zu bedenken ist auch, dass die Schulleitung verpflichtende Unterrichtsfächer für den Auslandsaufenthalt festlegen kann. Es kann also sein, dass nach der Rückkehr aus dem Ausland ein Nachweis zur Belegung der Fächer gefordert wird.

  • Neben einer guten schulischen Leistung sind auch Sprachkenntnisse in der Landessprache des Ziellandes hilfreich. So wird gewährleistet, dass die Schüler nach ihrer Ankunft gut in der neuen Umgebung zurechtkommen und schnell an die neuen Unterrichtsinhalte anknüpfen können. Mehr Tipps zu der idealen Vorbereitung des Auslandsjahrs geben wir in unserem Artikel „Vorbereitung aufs Auslandsjahr: Ablauf & Packliste“.

Klasseneinstufung nach dem Auslandsjahr: Tipps zum Einhalten der Regelstudienzeit

Nach der Rückkehr vom Auslandsjahr heißt es für Schüler „back to school“. Nun muss zeitnahe eine Meldung bei der Schulleitung erfolgen, um die nächsten Schritte zu besprechen. Wie bereits erwähnt, hat jede Schule eigene Regeln, wie sie Schüler nach einem Auslandsjahr einstufen. Einige Schulen erkennen den Nachweis über den erfolgreichen Besuch einer Schule im Ausland problemlos an und stufen die Schüler automatisch eine Klasse höher ein. Andere Schulen ermitteln mithilfe von Prüfungen, ob der aktuelle Wissensstand mit dem Leistungsniveau der verpassten Klassenstufe übereinstimmt. Bei einem guten Ergebnis können Schüler den Abschluss in der Regelstudienzeit erlangen.

Auslandsjahr Möglichkeiten Anerkennung: Schülerin schreibt im Unterricht etwas aus dem Lehrbuch ab.

Für eine erfolgreiche Klasseneinstufung nach dem Auslandsjahr ist allerdings auch der Zeitpunkt der Rückkehr entscheidend. Dieser sollte, wenn möglich, nicht vor Notenschluss sein. Sonst kann der Fall eintreten, dass Schüler die verpassten Prüfungen und den Unterrichtsstoff nacharbeiten müssen.

Tipp

Um sicherzugehen, dass alle relevanten Unterrichtsinhalte während des Auslandsjahrs vermittelt wurden, können sich Austauschschüler nach ihrer Rückkehr an ihren Klassenvorstand wenden. Dieser weiß genau über den Lehrstoff für die Matura Bescheid und kann bei Bedarf Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellen.

Fazit: Anerkennung des Auslandsjahrs an österreichischen Schulen

Schüler haben durch Organisationen und schulinterne Austauschprogramme die Möglichkeit, für ein paar Wochen, für ein halbes Jahr oder ein ganzes Schuljahr ins Ausland zu gehen. Grundsätzlich regelt das österreichische Schulunterrichtsgesetz, dass Schulleistungen aus einem Auslandsjahr ab einer Dauer von fünf Monaten anerkannt werden können. Jede Schule hat allerdings eigene Vorgaben, die für die Einstufung in eine höhere Klasse erfüllt werden müssen. Deshalb sollte vor dem Auslandsjahr frühzeitig Kontakt mit der Schulleitung aufgenommen werden, um alle Voraussetzungen abzuklären. So steht einem Auslandsaufenthalt und einer erfolgreichen Rückkehr an die Heimatschule nichts mehr im Weg.

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Quellen und weiterführende Informationen

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009600

(aufgerufen am 12.12.2022)

https://www.wienxtra.at/jugendinfo/infos-von-a-z/schulbesuch-im-ausland/

(aufgerufen am 12.12.2022)

https://www.aha.or.at/wp-content/uploads/2017/05/Schuljahr-im-Ausland.pdf

(aufgerufen am 12.12.2022)

https://www.infoeck.at/jugendinfo/ab-ins-ausland/bildung-im-ausland

(aufgerufen am 12.12.2022)

Bildquellen

iStock.com/golero

iStock.com/Ridofranz

iStock.com/PeopleImages

iStock.com/AndreaObzerova

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