Frau recherchiert nach rechtlichen Bestimmungen zur Namensgebung eines Babys.

Namensrecht in Deutschland: Richtlinien, verbotene Namen und Namensänderung beim Kind

Bei der Namenswahl haben Eltern generell viele Freiheiten: Ob du einen einfachen Vornamen oder einen Doppelnamen, einen klassischen oder seltenen Vornamen oder sogar einen geschlechtsneutralen Vornamen für dein Kind aussuchst, ist ganz dir überlassen. Dennoch gibt es ein paar gängige Richtlinien bei der Namensgebung, an die sich Eltern in der gesamten Bundesrepublik halten müssen. Damit der Name vom Standesamt auch akzeptiert wird, solltest du dich vorab über das Namensrecht informieren. In diesem Artikel sammeln wir daher Infos zu gültigen Regelungen, verbotenen Namen und Aspekten, die bei einer möglichen Namensänderung deines Kindes zu beachten sind.

Schwangere Frau hält einen Teddybären gegen ihren Babybauch.

Inhaltsverzeichnis

  • Richtlinien bei der Namensgebung

  • Verbotene Vornamen für Kinder

  • Nachname des Kindes

  • Namensänderung bei Kindern

Das Namensrecht in Deutschland: Was Eltern wissen sollten

In Deutschland existieren keine konkreten gesetzlichen Bestimmungen zur Vergabe von Vornamen. Das heißt, es gibt z. B. keine Liste mit zulässigen Vornamen, aus denen die Eltern auswählen dürfen. Stattdessen wird die Eignung eines Vornamens vom Standesamt geprüft und Entscheidungen werden auf der Basis von Richtlinien getroffen, die sich im Laufe der Zeit aus der Rechtsprechung entwickelt haben.

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Wusstest du, dass...

Bei mehreren Vornamen gilt meist ein Name als „Rufname“. Mit diesem Namen wird die Person typischerweise angesprochen. Der Rufname muss nicht unbedingt der erste Vorname sein, da die Reihenfolge der Namen keine Rangordnung darstellt. Stattdessen kann der Namensträger seinen Rufnamen aus den eingetragenen Vornahmen wählen.

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Welche Vornamen sind in Deutschland erlaubt?

Das Namensrecht fasst keine ausdrücklichen Regeln zusammen, an die sich Eltern bei der Namenswahl halten sollen. Generell gilt, dass Eltern bei der Namenswahl frei sind, solange das Kindeswohl durch den ausgesuchten Vornamen nicht gefährdet wird. In der Praxis gibt es allerdings einige bewährte Richtlinien, an denen sich die Standesämter und Amtsgerichte bei ihren Entscheidungen orientieren.

Generell gilt:

  • Der gewählte Vorname muss als Vorname erkennbar sein.

  • Der Vorname darf das Kindeswohl nicht gefährden.

Einige der damit verbundenen Regelungen sind flexibel und auch immer wieder Änderungen unterworfen. So muss ein Vorname heute nicht mehr eindeutig weiblich oder männlich, sondern darf auch neutral sein. Ein eindeutiger Mädchen- oder Jungenname als Zweitname ist nicht mehr zwingend erforderlich. Solche Entscheidungen werden aber häufig auch situationsabhängig getroffen.

Verbotene Vornamen: Wann wird ein Name nicht eingetragen?

Da die Namenswahl dem Kindeswohl nicht schaden darf, dürfen Vornamen nicht bewusst lächerlich oder anstößig sein. Weiterhin gilt:

  • Namen, die typischerweise Verbindungen zum Bösen hervorrufen, werden nicht anerkannt. Namen aus der Bibel wie Judas, Kain oder Satan zählen dementsprechend zu den bekanntesten „verbotenen Vornamen“.

  • Gleichermaßen gilt, dass religiöse Empfindungen durch den Vornamen nicht verletzt werden dürfen (z. B. Christus oder Gott).

  • Weitverbreitete Marken- oder Ortsnamen sind als Vorname ebenfalls nicht zugelassen.

  • Adelstitel wie Lord, Lady, Majesty oder Prinzessin werden als Vorname nicht akzeptiert.

  • Familiennamen werden als Vorname meist nicht akzeptiert. Ausnahmen gelten dabei für Familiennamen, die hauptsächlich als Vorname bekannt sind (z. B. Paul, Karl, etc.).

Zu den populärsten „verbotenen Vornamen“, die häufiger in den Medien thematisiert werden, zählen Namen, die nicht als Vorname erkennbar sind (z. B. Pfefferminze, Woodstock, Borussia), Fantasienamen oder peinliche Vornamen (z. B. Störenfried, Verleihnix).

Familiennamen wie Anderson oder Sachnamen wie November haben sich in Deutschland allerdings als Vorname durchgesetzt, nachdem sie zunächst abgelehnt wurden.

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Wusstest du, dass...

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Begrenzung für die Anzahl an Vornamen. Das Amtsgericht darf die mögliche Anzahl aber zum Wohle des Kindes einschränken. In einem bekannten Fall durfte eine Mutter statt zwölf nur fünf Vornamen vergeben. Übrigens: Ein Doppelname mit Bindestrich gilt als ein einziger Vorname.

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Welchen Nachnamen wird das Kind tragen?

Bei vielen Eltern drehen sich die Gedanken bei der Namenswahl selbstverständlich hauptsächlich um den perfekten Vornamen. In vielen Fällen muss aber auch noch beachtet werden, welchen Nachnamen das Kind tragen wird bzw. kann. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

Hände umfassen kleine Babyfüße und formen dabei ein Herz.
  • Du bist verheiratet und ihr führt einen gemeinsamen Ehenamen: Diesen Ehenamen erhält dein Kind als Geburtsnamen.

  • Du bist verheiratet und ihr führt keinen Ehenamen: In diesem Falle kannst du entweder den Nachnamen des Vaters oder der Mutter als Geburtsnamen eintragen lassen – dieser Name gilt dann auch für alle weiteren Geschwister.

  • Du bist nicht verheiratet, aber ihr habt das gemeinsame Sorgerecht: Du kannst entweder den Familiennamen der Mutter oder des Vaters als Geburtsname für das Kind eintragen lassen.

  • Du bist nicht verheiratet und ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht: Das Kind erhält dann den Namen des Sorgeberechtigten. Der Familienname des anderen Elternteils kann nur mit dessen Erlaubnis vergeben werden.

Wichtig: Doppelnamen mit Bindestrich, die erst durch die Hochzeit entstanden sind, können nicht vererbt werden. In dem Falle trägt das Kind den gemeinsamen Familiennamen. Ein Beispiel:

  • Der Geburtsname der Mutter ist Schulze. Seit der Hochzeit heißt sie Schmidt-Schulze.

  • Der Vater heißt Schmidt.

  • Das Kind trägt nicht den Begleitnamen Schulze, sondern den Familiennamen Schmidt.

Dadurch sollen immer länger werdende Namensketten vermieten werden, die von Generation zu Generation weitervererbt werden.

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Bedenke, dass...

Eltern müssen den Namen ihres Kindes nicht sofort nach der Geburt festlegen. Zwar muss ein Baby innerhalb von sieben Tagen beim Standesamt angemeldet werden, die Entscheidung zum Namen (Vor- und Nachname) hat aber hingegen vier Wochen Zeit.

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Namensänderung bei Kindern

Im Alltag sind Namensänderungen häufig gang und gäbe: Bei einer Hochzeit oder nach einer Scheidung ist die Änderung des Nachnamens der Ehepartner zum Beispiel nicht unüblich. Bei der Änderung des Vornamens sieht es da etwas anders aus. Zwar ist die Namensänderung nicht unmöglich, jedoch viel schwieriger zu erreichen.

Vornamen ändern lassen

Eine Abänderung des Vornamens ist bei wichtigen Gründen gerechtfertigt – dass eine Person den eigenen Vornamen nicht mag, reicht als Änderungsgrund meist nicht aus. Stattdessen soll ausgeschlossen werden, dass eine Person wegen ihres Namens im Alltag Nachteile spürt. Meistens ist die Möglichkeit zur Namensänderung gegeben, wenn:

  • eine Person nach der Einbürgerung den ausländischen Vornamen eindeutschen lassen möchte (oder alternativ einen ganz neuen Vornamen wählt).

  • durch den Namen Komplikationen im Alltag entstehen, die ein normales Maß übersteigen. z. B. durch eine sehr schwierige Schreibweise/Aussprache oder einen sehr ungewöhnlichen Vornamen.

  • eine Person ihren Vornamen an ihr gefühltes Geschlecht angleichen möchte.

Die Namensänderungsbehörde trifft Entscheidungen über die Änderung von Vornamen daher immer im Einzelfall.

Nachname ändern: Das ist bei Kindern zu beachten

Vor allem im Bereich der Familiennamen gibt es nach deutschem Namensrecht Spielraum für Änderungen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Eltern eines Kindes heiraten, sich scheiden lassen oder ein Elternteil einen neuen Partner heiratet. Eine Änderung des Familiennamens des Kindes ist dann unter Umständen möglich oder sogar erforderlich. Folgende Fälle sind denkbar:

Du heiratest und ihr nehmt einen gemeinsamen Ehenamen an:

  • Bis zum fünften Lebensjahr deines Kindes erhält es automatisch diesen neuen Nachnamen als Geburtsnamen.

  • Ist das Kind älter als fünf Jahre, ist seine Einwilligung nötig – diese kann durch einen gesetzlichen Vertreter erteilt werden.

  • Bei Kindern ab dem vierzehnten Lebensjahr ist außerdem eine persönliche Einwilligung des Kindes nötig.

Du lässt dich scheiden und ihr habt zuvor einen gemeinsamen Ehenamen getragen:

Für Ehepartner ist es möglich, wieder zu ihren eigenen Geburtsnamen zurückzutreten. Kinder behalten jedoch den Ehenamen, den sie als Geburtsnamen getragen haben.

Ein geschiedener Elternteil möchte erneut heiraten und den Namen des neuen Partners annehmen:

  • Ein Kind darf den neuen Ehenamen (des Stiefelternteils) annehmen. In diesem Fall muss allerdings auch der andere leibliche Elternteil zustimmen, wenn er oder sie sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen oder ihren Namen trägt.

  • Kinder, die älter als 5 Jahre sind, müssen der Namensänderung zustimmen.

  • Dieser Vorgang nennt sich „Einbenennung“ und kann nicht rückgängig gemacht werden. Wenn die Ehe mit dem Stiefelternteil geschieden wird, behält das Kind den bei der Einbenennung bestimmten Familiennamen.

  • Bei einer Einbenennung kann ein Doppelname gebildet werden, der mit Bindestrich getrennt wird.

Ihr adoptiert ein Kind:

Ein adoptiertes Kind erhält den Familiennamen seines Adoptivelternteils bzw. den gemeinsamen Ehenamen der Adoptiveltern. Gibt es keinen gemeinsamen Ehenamen, erfolgt die Namensgebung wie bei einem leiblichen Kind mit unverheirateten Eltern.

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Quellen und weiterführende Informationen:

https://www.bundestag.de/resource/blob/668750/a444b2f18bd02240ad54d400da7668ba/WD-7-148-19-pdf-data.pdf

(abgerufen am 29.01.2021)

https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/namensrecht-sorgerecht

(abgerufen am 29.01.2021)

https://www.vorname.com/vornamenrecht.html

(abgerufen am 29.01.2021)

http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.html

(abgerufen am 02.02.2021)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG015202377

(abgerufen am 02.02.2021)

Bildquellen:

iStock.com/Antonio_Diaz

iStock.com/vgajic

iStock.com/Liudmila_Fadzeyeva

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