Anerkennung Auslandsjahr – Schülerin lernt mit Tablet und Globus.

Anerkennung eines Auslandsjahres: die Regelungen der Bundesländer im Überblick

Während eines Auslandsjahres lernen Schüler nicht nur ein neues Land kennen, sondern nehmen auch am dortigen Schulunterricht teil und legen Prüfungen ab. Das vermittelte Wissen kann in einigen Fällen dem deutschen Lehrplan entsprechen und nach der Rückkehr angerechnet werden. So können Schüler unter Umständen eine Klasse überspringen und ihren Abschluss in der Regelschulzeit erlangen. Die Anerkennung des Auslandsjahres ist allerdings in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Wir geben einen Überblick über die geltenden Bedingungen.

Allgemeine Regelungen zur Anerkennung eines Auslandsjahres

Ob ein Schuljahr im Ausland angerechnet werden kann, unterscheidet sich sowohl von Bundesland zu Bundesland als auch je nach Jahrgangsstufe, in der das Auslandsjahr stattfindet. Besonders häufig wird ein Auslandsjahr in der Einführungsphase anerkannt. In Bundesländern mit 12 Schuljahren ist das die 10. Klasse, in Bundesländern mit 13 Schuljahren die 11. Klasse. Nach der Einführungsphase folgt die Qualifikationsphase. Bei 12 Schuljahren zählen die 11. und 12. Klasse zu diesem Zeitraum, bei 13 Schuljahren die 12. und 13. Klasse.

Baden-Württemberg

Wenn Schüler in Baden-Württemberg ein Auslandsjahr in der Einführungsphase absolvieren, können sie sich das Schuljahr anrechnen lassen und in die Qualifikationsphase versetzt werden. Dabei gelten folgende Voraussetzungen: Es muss sich um einen Einzelschüleraustausch handeln und die Schule im Ausland muss regelmäßig besucht worden sein. Bei guten Leistungen in allen Kursen erhalten die Schüler nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase einen Abschluss, der gleichwertig zum Realschulabschluss ist. Ein Auslandsaufenthalt, der in der Qualifikationsphase eingeschoben wurde, kann nicht angerechnet werden und das Schuljahr muss wiederholt werden.

Bayern

Schüler, die ein Jahr im Ausland waren, werden nach ihrer Rückkehr auf Probe in die nächste Jahrgangsstufe versetzt. Dafür müssen sie die Leistungen, die sie im Ausland erbracht haben, nachweisen. Außerdem sollten sie die Schule dort regelmäßig besucht haben. In der Mitte des ersten Halbjahres entscheidet dann eine Lehrerkonferenz, ob die schulischen Leistungen für den Jahrgang ausreichen. Entweder kann die Klasse daraufhin weiter besucht werden oder die vorherige Klassenstufe wird wiederholt.

Tipp

Schüler, die ein Auslandsjahr planen, sollten im Vorfeld ein Gespräch mit der Schulleitung vereinbaren. So können die Voraussetzung für die Anrechnung der Leistungen und die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe bereits vor dem Auslandsaufenthalt geklärt werden.

Berlin

In Berlin können sechsmonatige Auslandsaufenthalte in der 10. Klasse unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Ein Schulbesuch im Ausland im ersten Halbjahr wird anerkannt, wenn:

  • die Schüler zu Beginn des zweiten Halbjahres wieder zurückgekehrt sind.

  • die Prüfungen für den mittleren Schulabschluss in Deutschland absolviert werden.

  • die schriftlichen Prüfungen an einer anerkannten deutschen Institution im Ausland abgelegt und die restlichen Prüfungen nach der Rückkehr absolviert werden.

Schüler, die das zweite Halbjahr der 10. Klasse im Ausland verbracht haben, können probeweise in die 11. Klasse versetzt werden. Zum Ende des ersten Halbjahres entscheidet die Klassenkonferenz bzw. Jahrgangskonferenz, ob die 11. Klasse weiterhin besucht werden kann. Anschließend kann ein Schulabschluss verliehen werden, der dem mittleren Schulabschluss entspricht.

Wenn ein ganzes Schuljahr im Ausland verbracht wurde, kann ein Antrag auf Eingliederung in den bisherigen Jahrgang gestellt werden. Die Schulleitung entscheidet, ob der Antrag genehmigt wird. Ausschlaggebend sind dabei:

  • die Entscheidung der Klassenkonferenz, in der Regel bestehend aus Lehrern, einzelnen Elternvertretern und Schülern, zu den bisherigen Leistungen und dem Lernverhalten vor dem Auslandsjahr.

  • die Leistungen, die an der ausländischen Schule erbracht worden.

Brandenburg

In Brandenburg werden Schulleistungen aus dem Auslandsjahr in der Einführungsphase angerechnet, wenn nachgewiesen werden kann, dass die ausländischen Leistungen den deutschen Anforderungen entsprechen. Zudem sollten die schulischen Leistungen vor dem Auslandsaufenthalt bereits darauf schließen lassen, dass man im höheren Schuljahr trotz Auslandsjahr Anschluss im Unterricht findet. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist es in Brandenburg möglich, sich ein Auslandsjahr auch anrechnen zu lassen, wenn es in den ersten beiden Halbjahren der Qualifikationsphase stattfand. Dazu müssen die ausländischen Leistungen dem Inhalt und Umfang des deutschen Unterrichts entsprechen.

Bremen

Schüler in Bremen können sich das Schuljahr im Ausland anerkennen lassen, wenn:

  • sie eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen.

  • die Schulleistungen im Ausland mit einem mittleren Schulabschluss vergleichbar sind.

  • regelmäßig am Unterricht im Ausland teilgenommen wurde.

  • mindestens fünf voneinander unabhängige allgemeinbildende Unterrichtsfächer durchgängig belegt worden (z. B. Sprache des Gastlandes, Mathematik, ein naturwissenschaftliches Fach, ein gesellschaftswissenschaftliches Fach und eine weitere Fremdsprache oder Naturwissenschaft).

Schüler, die das Auslandsjahr im zweiten Halbjahr der 10. Klasse oder nach der 10. Klasse absolvieren, werden nach der Rückkehr nicht versetzt und müssen das Schuljahr wiederholen.

Tipp

Der Besuch der ausländischen Schule kann entweder mit einer Bescheinigung der Schule oder einem Abschlusszeugnis nachgewiesen werden. Das Sekretariat der deutschen Schule kann Aufschluss darüber geben, welche Dokumente im Einzelfall gefordert sind.

Hamburg

In den Gymnasien und Stadtteilschulen in Hamburg kann ein Auslandsjahr unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden. Dazu muss das Niveau der ausländischen Schule mit dem der deutschen Schule vergleichbar sein. Außerdem müssen Schüler die Schule regelmäßig besucht haben und alle Fachlehrer einer Versetzung zustimmen.

Mehrere Schüler lernen im Unterricht.

Hessen

Ein Auslandsjahr in der Einführungsphase wird in der Regel vollständig angerechnet. Die Schüler können direkt in die nächste Jahrgangsstufe versetzt werden. Nach einem Auslandsaufenthalt in der Qualifikationsphase kann ein Antrag zur Anerkennung der Leistungen gestellt werden. Daraufhin können die Leistungen aus der Einführungsphase mit den Leistungen aus dem Auslandsjahr verrechnet werden.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern kann ein Auslandsjahr im ersten Halbjahr der 10. Klasse angerechnet werden. Dafür muss der ausländische Unterricht dem Niveau des deutschen Unterrichts entsprechen und die Schule regelmäßig besucht worden sein. Ob die Voraussetzungen zutreffen, entscheidet im Einzelfall die Schulleitung.

Niedersachsen

Bei einem einjährigen Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase (11. Klasse) können Schüler nach ihrer Rückkehr direkt in die nächste Klasse versetzt werden, wenn der ausländische Unterricht mit den deutschen Lerninhalten vergleichbar ist. Wenn man dagegen in der 10. oder 11. Klasse nur ein halbes Jahr im Ausland verbringt, werden die Leistungen ohne weitere Voraussetzungen angerechnet. So können die Schüler direkt am nächsten Schulhalbjahr wieder am Unterricht teilnehmen.

Nordrhein-Westfalen

Ein Auslandsjahr während der Einführungsphase kann anerkannt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen des Schülers erwarten lassen, dass die nächste Klasse problemlos absolviert werden kann. Nach dem ersten Jahr in der Qualifikationsphase erhält man daraufhin den mittleren Schulabschluss. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss die Einführungsphase wiederholt werden. Außerdem werden die ausländischen Schulleistungen nicht anerkannt, wenn ein Schüler vor der Einführungsphase im Ausland war.

Schülerin schreibt im Unterricht etwas aus dem Lehrbuch ab.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz können die Leistungen aus dem Ausland angerechnet werden, wenn das Auslandsjahr in der Einführungsphase absolviert wurde und nach der Rückkehr eine 10-wöchige Probezeit in der höheren Klasse bestanden wird. Außerdem müssen die Lehrer in einer Kurslehrerkonferenz zustimmen, dass die Klasse übersprungen werden darf. Wenn das Auslandsjahr in der Qualifikationsphase oder im zweiten Halbjahr der Einführungsphase stattfindet, muss die jeweilige Klasse wiederholt werden.

Saarland

Im Saarland entscheidet die Schulleitung, ob Schüler, die in der Einführungsphase ein Jahr im Ausland verbracht haben, in die nächste Jahrgangsstufe versetzt werden. Dabei werden die vorherigen schulischen Leistungen berücksichtigt. Außerdem kann es vorkommen, dass eine Aufnahmeprüfung in Deutsch, Mathematik, der Pflichtfremdsprache, dem gesellschaftswissenschaftlichen und dem naturwissenschaftlichen Pflichtfach stattfindet.

Sachsen

Um ein Auslandsjahr bei einer sächsischen Schule anerkennen zu lassen, muss ein Antrag bei der Sächsischen Bildungsagentur gestellt werden. Dabei sollte nachgewiesen werden, dass in der ausländischen Schule vergleichbare Lerninhalte vermittelt wurden und die Schule regelmäßig besucht wurde. Wenn der Antrag nicht genehmigt wird, muss die Klasse, in der das Auslandsjahr stattfand, wiederholt werden.

Tipp

In einigen Bundesländern, die ein Auslandsjahr nicht anerkennen, verlängert sich die Gesamtschulzeit durch den Auslandsaufenthalt. Schüler sollten sich darüber vor dem Aufenthalt bewusst sein und das mit den vielen Vorteilen des Auslandsjahrs abwägen. Außerdem kann ein wiederholtes Schuljahr dabei helfen, Anschluss zu finden und an die vorherigen Leistungen anzuknüpfen.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt ist es möglich, das Auslandsjahr in der 10. Klasse anerkennen zu lassen. Dafür muss ein Antrag beim Landesschulamt gestellt werden. Schüler können sich das Schuljahr anrechnen lassen, wenn die Leistungen im Ausland gut waren und Fächer belegt wurden, die dem deutschen Lehrplan entsprechen. Wenn das Auslandsjahr zwischen dem ersten und zweiten Halbjahr der 10. Klasse eingeschoben oder in der 11. Klasse absolviert wird, muss das Schuljahr in Deutschland wiederholt werden.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein müssen Schüler das Schuljahr, das sie im Ausland verbracht haben, in Deutschlandwiederholen. Wenn beispielsweise in der 10. Klasse eine ausländische Schule besucht wird, muss nach der Rückkehr die 10. Klasse nochmal an der deutschen Schule absolviert werden. Schüler mit besonders guten Leistungen können einen Antrag stellen, um die Klasse zu überspringen.

Thüringen

Auch in Thüringen können sich Schüler das Auslandsjahr in der Regel nicht anerkennen lassen. Das Schuljahr muss nach dem Auslandsaufenthalt wiederholt werden. Ausnahmen gibt es für leistungsstarke Schüler. Sie können nach einem Auslandsaufenthalt in der 10. Klasse direkt in die 11. Klasse versetzt werden, wenn die Klassenkonferenz und die Schulleitung zustimmen.

Fazit: Anerkennung des Auslandsjahres in den Bundesländern

Schulleistungen aus einem Auslandsjahr können in den meisten Bundesländern anerkannt werden. In einigen Regionen werden die Leistungen nur teilweise angerechnet, in anderen ersetzt das ausländische Schuljahr eine ganze Jahrgangsstufe an einer deutschen Schule. In jedem Fall kann das im Ausland erlernte Wissen neue Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, auch wenn es nicht in Deutschland anerkannt wird. Außerdem können Schüler an der neuen Herausforderung wachsen und nützliche Erfahrungen für das ganze Leben sammeln.

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Quellen und weiterführende Informationen

https://aja-org.de/themen/anerkennung/

(abgerufen am 28.10.2022)

https://jugendbildungsmesse.de/versetzungsrichtlinien/

(abgerufen am 28.10.2022)

Bildquellen

iStock.com/golero

iStock.com/Ridofranz

iStock.com/PeopleImages

iStock.com/AndreaObzerova

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