Die erste Wohnung finanzieren – Fördermöglichkeiten im Überblick
Aus dem Elternhaus auszuziehen, stellt für viele junge Menschen einen wichtigen Schritt in die Unabhängigkeit dar und schlägt ein spannendes neues Kapitel auf. Damit sowohl der Umzug als auch das selbstständige Leben problemlos ablaufen können, sollten im Voraus einige organisatorische Fragen geklärt werden. Finanzielle Sicherheit spielt eine wichtige Rolle dabei, dass Du Dich in Deiner ersten eigenen Wohnung wohlfühlen kannst. Vor dem Umzug ist daher eine gründliche Budgetplanung notwendig. Zusätzlich gibt es aber auch eine Reihe von ausbildungsspezifischen Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, von denen Mieter profitieren können. Welche Optionen jungen Mietern in der Lehre oder während des Studiums zur Verfügung stehen, kannst Du hier nachlesen.
Erste Wohnung finanzieren mit Unterstützung der Eltern
Mit 18 Jahren werden junge Erwachsene in der Schweiz volljährig, ihre Ausbildung ist zu diesem Zeitpunkt aber häufig noch nicht abgeschlossen. Dementsprechend sind sie noch auf die (finanzielle) Unterstützung ihrer Eltern angewiesen, auch wenn sie vielleicht schon nicht mehr Zuhause wohnen. Bis Du also eine abgeschlossene Erstausbildung in der Tasche oder das 25. Lebensjahr vollendet hast, gilt für Deine Eltern die Unterhaltspflicht. Übrigens: Die gymnasiale Maturität zählt noch nicht als abgeschlossene Berufsausbildung – ein anschliessendes Studium zählt demnach auch als Ausbildung.
Familienzulagen als finanzielle Unterstützung
Für Kinder bis 16 Jahre erhalten Eltern pro Kind eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken im Monat. Machst Du nach Ende Deiner obligatorischen Schulpflicht eine Ausbildung, können diese Beträge verlängert werden, bis Du 25 Jahre alt bist. Deine Eltern erhalten dann eine Ausbildungszulage in Höhe von etwa 250 Franken pro Monat.
Damit Deine Familie Anspruch auf eine Ausbildungszulage hat, müssen einige Kriterien erfüllt werden. Die Ausbildung muss demnach:
mindestens vier Wochen dauern.
in einem anerkannten Bildungsgang erfolgen.
systematisch auf ein Bildungsziel ausgerichtet sein.
auf einen Berufsabschluss vorbereiten oder einer Allgemeinausbildung dienen.
Ausserdem musst Du Dich „zeitlich überwiegend“ Deiner Ausbildung widmen – das bedeutet, mindestens 20 Stunden pro Woche müssen in Deine Ausbildung fliessen.
Weiterhin gilt: Um diese finanzielle Unterstützung während der Ausbildung erhalten zu können, darf Dein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen 2’370 Franken pro Monat nicht überschreiten. Wichtig ist bei dieser Berechnung Dein Bruttolohn.
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Bedenke, dass...
Findest Du nach der Schule keinen Ausbildungsplatz oder bist arbeitslos, besteht für Deine Familie kein Anspruch darauf, die Ausbildungszulage zu beziehen.
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Einschränkungen bei der Unterhaltspflicht der Eltern
Als Erwachsener hast Du natürlich die Freiheit, Deinen Wohnort selbst zu wählen. Und obwohl Deine Eltern theoretisch verpflichtet sind, Dich bis zur finanziellen Selbstständigkeit zu unterstützen, müssen sie Dir nicht in jedem Falle eine Wohnung finanzieren. Das gilt vor allem, wenn Du die Möglichkeit hast, weiterhin zu Hause zu wohnen.
Doch auch wenn Du aus Deinem Heimatort wegziehst, um eine Lehre zu beginnen bzw. um zu studieren, muss die Unterstützung für Deine Eltern finanziell zumutbar sein. Können es sich Deine Eltern schlicht und einfach nicht leisten, Dir einen finanziellen Zuschuss zu Deiner Wohnung zu bezahlen, musst Du Dich an andere Finanzierungsmöglichkeiten halten.
Finanzierungsmöglichkeiten während der Ausbildung
Während des Studiums oder der Lehre ist das Sparkonto normalerweise nur bei den wenigsten jungen Menschen prall gefüllt. Ein Nebenerwerb zur Finanzierung der eigenen Wohnung ist natürlich nicht undenkbar, muss allerdings mit der Ausbildung vereinbart werden können: Im Studium erlaubt es das Lernpensum oder der streng strukturierte Stundenplan nicht immer, einen lukrativen Teilzeitjob aufzunehmen.
Um jungen Menschen bei der Finanzierung ihrer Ausbildung und ihres eigenständigen Lebens dennoch unter die Arme zu greifen, stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
Stipendien
Ausbildungsdarlehen
Anspruch auf diese Finanzierungshilfen haben:
Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe II, die z. B. das Gymnasium oder eine Berufsschule besuchen
Studierende auf der Tertiärstufe, die an einer Universität oder Fachhochschule studieren
Bei diesen Finanzierungsmöglichkeiten handelt es sich entweder um staatliche Förderungen oder um Zuschüsse aus privaten Fonds und Stiftungen. Kantonal organisierte Stipendien steht allerdings nur denjenigen zur Verfügung, die eine Ausbildung aufgrund eines geringen Einkommens nicht selbst finanzieren können und deren Eltern keine Unterstützung leisten können. Die Kriterien sind bei der Vergabe von Stipendien daher meist ein wenig strenger als bei der Bewilligung von Bildungsdarlehen.
Stipendien als Finanzierungshilfe für junge Mieter
Bei Stipendien handelt es sich um Unterstützungsbeiträge für Schüler, Lehrlinge und Studierende, die in der Regel nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Gelder werden entweder einmalig oder in einem wiederkehrenden Rhythmus ausgezahlt – vor allem wiederkehrende Zahlungen sind natürlich lukrativ, um die dauerhaft anfallenden Lebenshaltungskosten wie z. B. die Miete zu decken. Ob Du ein Stipendium erhältst und wie hoch der Beitrag ist, entscheidet die kantonale Stipendienstelle. Dort kannst Du ausserdem auch Informationen zu Stiftungen und privaten Fonds erhalten, die Unterstützung anbieten können.
Je nach kantonaler Gesetzgebung kann es allerdings sein, dass Du die Beträge zu einem späteren Zeitpunkt im Berufsleben teilweise oder vollständig zurückzahlen musst, wenn Du dann über ein sehr gutes Einkommen verfügst.
Bildungsdarlehen als Finanzierungshilfe für junge Mieter
Auch Bildungsdarlehen dienen dem Zweck der Studienfinanzierung. Im Gegensatz zu Stipendien wird diese Form der finanziellen Unterstützung allerdings meist verzinst und muss im späteren Berufsleben zurückbezahlt werden. Dazu gibt es eine gesetzlich festgelegte Frist.
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Wusstest du, dass...
Jeder Kanton verfügt über eigene Verordnungen zur Vergabe der Stipendien und Bildungsdarlehen. Auch für die Vergabe sind die einzelnen Kantone selbst zuständig. In der Regel müssen die Anträge und Bewerbungen schriftlich eingereicht werden. Die nötigen Formulare erhältst Du bei der betreffenden kantonalen Stipendienstelle. Zusätzlich muss häufig ein Ausbildungsbudget für den individuellen Fall aufgestellt und vorgelegt werden.
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Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für junge Mieter
Ausser der Ausbildungszulage, Stipendien und Darlehen kommen für junge Menschen in der Ausbildung noch einige andere Finanzierungsmöglichkeiten in Frage. Einige davon wollen wir Dir hier kurz nennen:
Private Stiftungen und Fonds finanzieren eine Bandbreite an möglichen Ausbildungen. Private Stipendien sind häufig an besondere Rahmenbedingungen geknüpft, z. B. die Förderung eines bestimmten Bildungsgangs/einer Wissenschaft, die Förderung der Künste oder Förderung von Frauen in der Wissenschaft. Ausserdem besteht die Möglichkeit, ein privates Bildungsdarlehen vermittelt zu bekommen.
Manche Hochschulen ermöglichen einen Erlass oder eine Reduktion von Studiengebühren, wenn sich die betroffenen Studierenden in einer schwerwiegenden Notlage befinden.
An einigen Hochschulen gibt es studentische Sozialfonds oder Darlehenskassen, die Unterstützungsbeiträge oder Darlehen auszahlen, um Studierenden mit finanziellen Schwierigkeiten unter die Arme zu greifen.
In jedem Fall ist es ratsam, dass Du Dich stets individuell beraten lässt. So kannst Du herausfinden, welche Möglichkeiten in Deinem Kanton oder an Deiner Ausbildungsstätte verfügbar und für Deine Situation am besten geeignet sind.
Fazit
Je nachdem, in welcher Situation Du Dich zum Zeitpunkt des Umzugs befindest, kannst Du auf verschiedene Fördermöglichkeiten für Deine erste Wohnung zurückgreifen. Wenn Du Dich noch in der Ausbildung befindest, stehen Dir verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung, von staatlicher bis zu privater Förderung. Auf welche Finanzierungsmöglichkeiten Du zurückgreifen kannst, ist von Deinen Lebensumständen und Deinem Einkommen, bzw. dem Deiner Eltern, abhängig. Weitere Informationen erhältst Du zum Beispiel bei den kantonalen Stipendienstellen und bei den Studien- und Berufsberatungsstellen.
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Quellen und weiterführende Literatur:
https://www.ahv-iv.ch/p/6.08.d
(abgerufen am 23.10.2020)
https://www.ahv-iv.ch/p/61.d
(abgerufen am 23.10.2020)
https://www.srf.ch/static/radio/modules/data/attachments/2012/120514_merkblatt_unterhalt.pdf
(abgerufen am 23.10.2020)
https://lend.ch/de/glossar/ausbildungsfinanzierung#ausbildungsfinanzierung-schweiz
(abgerufen am 23.10.2020)
Bildquellen:
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