Erste Wohnung finanzieren: Fördermöglichkeiten im Überblick
Damit du sorgenfrei in deine erste Wohnung ziehen kannst, ist finanzielle Sicherheit wichtig. Vor dem Umzug ist deshalb eine gründliche Budgetplanung notwendig. Zusätzlich gibt es verschiedene ausbildungsspezifische Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, von denen Mieter profitieren können. Welche Optionen jungen Mietern in der Lehre oder während des Studiums zur Verfügung stehen, kannst du hier nachlesen.
Erste Wohnung finanzieren mit Unterstützung der Eltern
Mit 18 Jahren werden junge Erwachsene in der Schweiz volljährig, ihre Ausbildung ist zu diesem Zeitpunkt aber häufig noch nicht abgeschlossen. Dementsprechend sind sie oft noch auf die (finanzielle) Unterstützung ihrer Eltern angewiesen, auch wenn sie nicht mehr zuhause wohnen. In der Schweiz gilt: Deine Eltern sind gesetzlich dazu verpflichtet, für deinen Unterhalt aufzukommen, bis du eine angemessene Erstausbildung abgeschlossen hast – sofern ihnen dies wirtschaftlich zumutbar ist. Eine Altersgrenze von 25 Jahren ist dabei ein Richtwert, aber nicht das absolute Ende der Unterhaltspflicht, falls die Erstausbildung (z. B. ein Medizinstudium) länger dauert. Wichtig zu wissen: Die gymnasiale Maturität zählt noch nicht als Berufsabschluss; ein anschliessendes Studium gehört somit zur Erstausbildung.
Familienzulagen als finanzielle Unterstützung
Für Kinder bis 16 Jahre erhalten Eltern pro Kind eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken im Monat. Befindest du dich nach Ende der obligatorischen Schulzeit in einer Ausbildung, wird diese Unterstützung in Form einer Ausbildungszulage weitergeführt. Diese beträgt seit Januar 2025 bundesweit mindestens 250 Franken pro Monat (viele Kantone zahlen jedoch höhere Beträge) und wird maximal bis zum vollendeten 25. Altersjahr gewährt.
Damit deine Familie Anspruch auf eine Ausbildungszulage hat, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Die Ausbildung dauert mindestens vier Wochen.
Sie erfolgt in einem anerkannten Bildungsgang.
Sie ist systematisch auf ein Bildungsziel ausgerichtet.
Sie bereitet auf einen Berufsabschluss vor oder dient einer Allgemeinausbildung.
Ausserdem musst du dich „zeitlich überwiegend“ deiner Ausbildung widmen – das bedeutet, mindestens 20 Stunden pro Woche müssen in deine Ausbildung fliessen.
Einkommensgrenze beachten: Um die Ausbildungszulage beziehen zu können, darf dein eigenes Brutto-Erwerbseinkommen jährlich 30’240 Franken nicht überschreiten.
Wenn du nach der Schule eine Pause einlegst, keinen Ausbildungsplatz findest oder arbeitslos bist, besteht für deine Familie in der Regel kein Anspruch auf die Ausbildungszulage.
Einschränkungen bei der Unterhaltspflicht der Eltern
Als Erwachsener hast du die Freiheit, deinen Wohnort selbst zu wählen. Obwohl deine Eltern verpflichtet sind, dich bis zum Abschluss einer angemessenen Erstausbildung zu unterstützen, müssen sie dir nicht in jedem Fall eine eigene Wohnung finanzieren.
Wohnen im Elternhaus: Solange du die Möglichkeit hast, während der Ausbildung zumutbar von zuhause aus zu pendeln, können deine Eltern verlangen, dass du weiterhin bei ihnen wohnst. In diesem Fall erfüllen sie ihre Unterhaltspflicht durch Kost und Logis ("Naturallohn"). Entscheidest du dich dennoch für einen Auszug, ohne dass dies für die Ausbildung notwendig ist (z. B. wegen einer zu grossen Distanz), entfällt in der Regel der Anspruch auf Barunterhalt für die Miete.
Finanzielle Zumutbarkeit: Auch wenn ein Auszug für dein Studium oder deine Lehre notwendig ist, muss die Unterstützung für deine Eltern finanziell zumutbar sein. Das Gesetz schützt das Existenzminimum der Eltern. Wenn das Familieneinkommen schlicht nicht ausreicht, um zwei Haushalte zu finanzieren, sind deine Eltern von der Zahlungspflicht befreit. In solchen Fällen greifen andere Finanzierungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel kantonale Stipendien.
Finanzierungsmöglichkeiten während der Ausbildung
Während des Studiums oder der Lehre ist das Sparkonto bei den wenigsten jungen Menschen prall gefüllt. Ein Nebenerwerb zur Finanzierung der eigenen Wohnung ist natürlich möglich, muss jedoch mit der Ausbildung vereinbar sein: Oft lassen das Lernpensum oder ein streng strukturierter Stundenplan keinen lukrativen Teilzeitjob zu. Um junge Menschen während ihrer Ausbildung finanziell zu unterstützen, stehen in der Schweiz primär zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
Stipendien: Hierbei handelt es sich um einmalige oder regelmässige Beiträge, die bei normalem Verlauf der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden müssen.
Ausbildungsdarlehen: Dies sind Kredite, die nach Abschluss der Ausbildung innerhalb einer bestimmten Frist zurückgezahlt werden müssen. Sie sind oft zinslos oder sehr zinsgünstig.
Anspruch auf diese kantonalen Finanzierungshilfen haben:
Schülerinnen und Schüler auf der Sekundarstufe II: Zum Beispiel während der beruflichen Grundbildung (Lehre) oder dem Besuch einer Mittelschule (Gymnasium, Fachmittelschule).
Studierende auf der Tertiärstufe: Zum Beispiel an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen oder in der höheren Berufsbildung.
Diese Hilfen werden subsidiär gewährt. Das bedeutet: Kantonale Stipendien erhalten nur diejenigen, deren eigene Mittel sowie die Unterstützung der Eltern nicht ausreichen, um die Ausbildungskosten und den Lebensunterhalt zu decken. Die Kriterien für Stipendien sind aufgrund der fehlenden Rückzahlungspflicht meist strenger als bei der Bewilligung von Bildungsdarlehen. Neben den staatlichen Stellen gibt es zudem private Stiftungen und Fonds, die gezielt bestimmte Fachrichtungen oder soziale Härtefälle fördern.
Stipendien als Finanzierungshilfe für junge Mieter
Bei Stipendien handelt es sich um Unterstützungsbeiträge für Schüler, Lernende und Studierende, die im Normalfall nicht zurückgezahltwerden müssen. Die Gelder werden entweder als Einmalbeiträge oder in regelmässigen Raten ausgezahlt. Besonders die wiederkehrenden Zahlungen bieten eine wertvolle Sicherheit, um monatliche Fixkosten wie die Miete zu decken.
Ob du ein Stipendium erhältst und wie hoch der Beitrag ausfällt, entscheidet die kantonale Stipendienstelle deines Wohnkantons (in der Regel der Wohnsitzkanton der Eltern). Dort erhältst du ausserdem Informationen zu privaten Stiftungen und Fonds, die ergänzende Unterstützung anbieten können.
Hinweis: Je nach kantonaler Gesetzgebung kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass Stipendien unter bestimmten Bedingungen (z. B. bei einem sehr hohen späteren Einkommen oder bei Abbruch der Ausbildung) teilweise zurückgezahlt werden müssen.
Bildungsdarlehen als Finanzierungshilfe für junge Mieter
Auch Bildungsdarlehen dienen der Finanzierung deiner Ausbildung und deines Lebensunterhalts. Im Gegensatz zu Stipendien muss diese Form der Unterstützung nach Abschluss der Ausbildung innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist zurückgezahlt werden. Bildungsdarlehen sind oft zinslos oder werden zu sehr günstigen Konditionen verzinst, was sie attraktiver als herkömmliche Bankkredite macht.
Die Herausforderung: Da das Stipendienwesen in der Schweiz kantonal geregelt ist, verfügt jeder Kanton über eigene Verordnungen und Fristen. Die Anträge müssen meist schriftlich oder über ein Online-Portal eingereicht werden. Die nötigen Formulare und Merkblätter erhältst du bei der zuständigen Stipendienstelle. Häufig musst du dabei ein detailliertes Ausbildungsbudget vorlegen, um deinen finanziellen Bedarf nachzuweisen.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für junge Mieter
Ausser der Ausbildungszulage, Stipendien und Darlehen kommen für junge Menschen in der Ausbildung noch einige andere Finanzierungsmöglichkeiten in Frage. Hier sind die wichtigsten Alternativen:
Private Stiftungen und Fonds: In der Schweiz gibt es tausende Stiftungen, die eine grosse Bandbreite an Ausbildungen finanzieren. Private Stipendien sind häufig an spezifische Bedingungen geknüpft, wie etwa die Förderung einer bestimmten Fachrichtung, der Künste oder von Talenten aus einer bestimmten Region. Auch private Bildungsdarlehen werden teilweise über solche Institutionen vermittelt.
Erlass oder Reduktion von Semestergebühren: Viele Universitäten und Fachhochschulen bieten die Möglichkeit, die Studiengebühren zu reduzieren oder ganz zu erlassen, wenn sich Studierende in einer nachweisbaren finanziellen Notlage befinden.
Studentische Sozialfonds und Darlehenskassen: An vielen Hochschulen gibt es eigene Sozialberatungsstellen, die kurzfristige Überbrückungshilfen, Notfalldarlehen oder Beiträge aus schulinternen Fonds vergeben.
In jedem Fall ist es ratsam, dass du dich stets individuell beraten lässt – zum Beispiel bei der Studienfinanzierungsberatung deiner Hochschule. So findest du heraus, welche Möglichkeiten in deinem Kanton oder an deiner Bildungsstätte verfügbar und für deine Situation am besten geeignet sind.
Fazit: Erste Wohnung finanzieren mit Zuschüssen und Förderungen
Je nachdem, in welcher Situation du dich zum Zeitpunkt des Umzugs befindest, kannst du auf verschiedene Fördermöglichkeiten für deine erste Wohnung zurückgreifen. Wenn du dich noch in der Ausbildung befindest, stehen dir unterschiedliche Finanzierungsmodelle zur Verfügung – von staatlichen Stipendien bis hin zu privater Förderung durch Stiftungen. Welche Optionen für dich infrage kommen, hängt massgeblich von deinen individuellen Lebensumständen, deinem eigenen Einkommen sowie der finanziellen Situation deiner Eltern ab. Für eine detaillierte Abklärung ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit den kantonalen Stipendienstellen oder den Studien- und Berufsberatungsstellen aufzunehmen. Mit einer soliden Budgetplanung und der richtigen Unterstützung steht dem Abenteuer der ersten eigenen Wohnung nichts mehr im Weg.
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Dieser Text wurde zuletzt am 03.02.2026 überprüft. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Fehlerfreiheit oder Aktualität der Informationen.
Quellen und weiterführende Informationen
https://www.ahv-iv.ch/p/6.08.d
(abgerufen am 03.02.2026)
https://www.ch.ch/de/arbeit/familie-und-arbeit/familienzulagen/
(abgerufen am 03.02.2026)
https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/7770
(abgerufen am 03.02.2026)
https://www.ch.ch/de/schule-und-bildung/hohere-bildung/stipendien-und-ausbildungsdarlehen/
(abgerufen am 03.02.2026)
https://lend.ch/de/glossar/ausbildungsfinanzierung#ausbildungsfinanzierung-schweiz
(abgerufen am 03.02.2026)
https://www.stipendium.ch/stipendienrechner/
(abgerufen am 03.02.2026)
Bildquellen in chronologischer Reihenfolge im Text:
Titelbild: iStock.com/Sitthiphong
1. Bild im Text: iStock.com/BartekSzewczyk
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3. Bild im Text: iStock.com/Nomad








