Das Plakatieren bzw. das Verteilen von Suchplakaten im öffentlichen Raum, z. B. an Laternenmasten, Straßenschildern oder Bäumen, ist grundsätzlich verboten. Informiere dich daher zu den Vorschriften in deiner Gemeinde und hole dir die Genehmigung der zuständigen Behörden (z. B. Ordnungsamt und/oder Forstamt) vorab ein. Auch im privaten Raum (z. B. in Einkaufszentren, an Briefkästen) benötigst du zunächst die Erlaubnis des Eigentümers.
Wenn du dich informiert hast, wo und unter welchen Bedingungen du Suchplakate für deinen entlaufenen Hund aufhängen darfst, solltest du Orte wählen, an denen viele Menschen vorbeikommen. Dazu zählen:
Supermärkte und Einkaufszentren
Bahnhöfe und Bushaltestellen
Parkplätze
Tierarztpraxen und Tierheime
Polizeidienststelle
Fundbüros
Am besten solltest du die Suchplakate, die im Freien hängen, laminieren oder in eine wasserdichte Hülle stecken. So stellst du sicher, dass die Informationen gut lesbar bleiben. Zur Befestigung solltest du starkes Klebeband verwenden. Vor allem, wenn du Suchplakate an Bäumen anbringen willst, solltest du keine Nägel oder Reißzwecken verwenden, um dem Baum nicht zu schaden.
Notiere dir außerdem die Stellen, an denen du Plakate aufgehängt oder Flyer verteilt hast, damit du sie wieder entfernen kannst, sobald dein Hund gefunden wurde.