Schwanger im Studium: Schwangere Studentin lernt am Laptop.

Studieren mit Kind: Infos und Tipps zur Planung und Finanzierung*

Studieren mit Kind – ist das überhaupt möglich? Ob du ein Studium mit Kind aufnehmen oder fortsetzen kannst und möchtest, ist eine sehr persönliche Entscheidung und von vielen verschiedenen individuellen Faktoren abhängig. Wenn du während des Studiums schwanger wirst oder bereits zu Studienbeginn ein Kind hast, wird das natürlich einen maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf deines Studiums nehmen. Um diese Situation zu meistern, benötigen studierende Eltern ein gutes Zeitmanagement, Durchhaltevermögen und vor allem auch Unterstützung. In diesem Artikel findest du daher einen Überblick über verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote für das Studium mit Kind, die dir helfen können, Studium und Familie miteinander zu vereinbaren.

Studieren mit Kind: Finanzielle Unterstützung

Wenn du im Studium schwanger wirst oder bereits ein Kind hast, wenn du dein Studium beginnst, ist die Finanzierung natürlich eine besonders wichtige Frage. Studierende mit Kindern haben womöglich weniger oder keine Zeit für einen Nebenjob. Auch finanzielle Unterstützung durch die eigenen Eltern ist nicht immer möglich. Daher ist es besonders wichtig, dass du dich frühzeitig zu Finanzierungsmöglichkeiten informierst und dich beraten lässt, welche finanzielle Unterstützung und welche Zuschüsse dir zustehen.

BAföG für das Studium mit Kind

Auf die staatliche Studienfinanzierung hast du generell Anspruch, wenn dein eigenes Einkommen, das deiner Eltern oder das deines Ehepartners nicht ausreichen, um dein Studium zu finanzieren. Dieser Anspruch besteht natürlich weiter, wenn du schwanger wirst. Ist dein Kind jünger als 14 Jahre, kannst du zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag erhalten, der unabhängig von den tatsächlichen Betreuungskosten ist und nicht zurückgezahlt werden muss. Die Förderungshöchstdauer verlängert sich für Studierende mit Kindern ebenso, wenn sie durch die Schwangerschaft, Pflege und Erziehung ihres Kindes mehr Zeit für ihr Studium benötigen. Weitere Infos zu Voraussetzungen, Förderungshöhe und -dauer sowie Altersgrenzen für die Förderung findest du auf www.bafög.de.

Elterngeld

Auch während des Studiums hast du Anspruch auf Elterngeld – das Studium musst du dafür auch nicht unterbrechen. Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich dabei an deinem bisherigen Einkommen. Wenn du vor der Geburt deines Kindes noch kein Einkommen hattest, erhältst du den Mindestbetrag.

Kindergeld

Für jedes Kind erhältst du selbstverständlich Kindergeld. Im Alter zwischen 18 bis 25 Jahren hast du natürlich selbst auch Anspruch auf Kindergeld, solange du dich noch in der Ausbildungszeit befindest und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.

Kinderzuschlag

Reichen deine monatlichen Einnahmen nicht aus, um den Lebensunterhalt deiner Familie zu decken, kannst du unter Umständen auch Anspruch auf einen Kinderzuschlag (auch „Kindergeldzuschlag“) haben. Welche Bedingungen für den Kinderzuschlag erfüllt werden müssen, kannst du unter anderem bei deiner Familienkasse erfragen.

Bürgergeld oder Sozialgeld

Studierende erhalten normalerweise kein Bürgergeld oder Sozialgeld. Für Studierende mit Kindern können jedoch Ausnahmeregelungen gelten, wenn dein Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, du keine anderen Sozialleistungen und kein BAföG erhältst – z. B. während eines Urlaubssemesters. Genauere Informationen zu Voraussetzungen und Antragsstellung erhältst du beim Jobcenter.

Wohngeld

Wenn du kein BAföG und keine anderen Sozialleistungen beziehst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als Zuschuss zur Miete erhalten. Weitere Informationen erhältst du bei der Wohngeldbehörde.

Unterhalt/Unterhaltsvorschuss

Als alleinerziehendes Elternteil hast du Anspruch auf Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil. Wird dieser Unterhalt nicht bezahlt, kannst du einen Unterhaltsvorschuss vom Staat erhalten, egal welcher Grund für die ausbleibenden Zahlungen vorliegt.

Schwanger im Studium: Schwangere Studentin in der Bibliothek.

Studieren mit Kind: Wie gelingt die Studienorganisation mit Familie?

Studium und Familie unter einen Hut zu bekommen, ist ein Herausforderung, die du aber mithilfe verschiedener Unterstützungsangebote meistern kannst. Eine wichtige Rolle dabei spielt eine möglichst familienfreundliche Studienorganisation, um eine Überforderung zu vermeiden. Das betrifft nicht nur Änderungen an deinem Studienalltag und deinem Zeitmanagement, sondern schließt auch Veränderungen an deinem Studienverlaufsplan und dem Studienmodus (z. B. Teilzeit- statt Vollzeitstudium) ein.

Schwanger im Studium: Möglichkeiten zur Studienorganisation

Ob du ohne größere Unterbrechung weiter studieren möchtest oder Anpassungen an deiner Studienform vornimmst, ist ganz abhängig von deiner persönlichen Situation und Lebensplanung. Zwei Möglichkeiten, die beim Studieren mit Kind häufig zur Organisation genutzt werden, sind Urlaubssemester und der Wechsel ins Teilzeitstudium.

  • Urlaubssemester: Während oder nach der Schwangerschaft kannst du dich von deiner Hochschule beurlauben lassen. Urlaubssemester gelten nicht als Fachsemester, wodurch du die Regelstudienzeit oder andere Fristen (z. B. Förderungshöchstdauer bei BAföG) nicht überschreitest. Allerdings gelten sie als Hochschulsemester, wodurch sich deine Studienzeit insgesamt natürlich verlängert.

  • Teilzeitstudium: Eine andere Möglichkeit ist der Antrag auf ein Teilzeitstudium. Dadurch verlängern sich die Regelstudienzeit sowie die Termine und Fristen der Prüfungsordnung. Das bedeutet, dass du mehr Zeit hast, um Studienleistungen zu erbringen.

Wichtig: Während eines Urlaubssemesters oder eines Teilzeitstudiums besteht kein Anspruch auf BAföG-Förderung. Erhältst du kein BAföG (mehr), kann sich daraus oft ein Anspruch auf andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten ergeben (z. B. Wohngeld oder Bürgergeld für dein Kind). Informiere dich dazu am besten bei der Sozialberatung, bevor du dich für eine Beurlaubung oder ein Teilzeitstudium entscheidest. Bringe außerdem in Erfahrung, ob du während einer Beurlaubung weiterhin deinen Semesterbeitrag bzw. Studiengebühren zahlen musst. Während eines Teilzeitstudiums müssen Studiengebühren in voller Höhe bezahlt werden.

Tipp

An vielen familienfreundlichen Hochschulen gibt es für die Immatrikulation, Anmeldung bei Lehrveranstaltungen oder die Rückmeldung bestimmte Ausnahmeregelungen, die das Studieren mit Kind erleichtern sollen und z. B. eine bevorzugte Zulassung ermöglichen. Informiere dich zu diesen Möglichkeiten und eventuellen Härtefallregelungen an den Beratungsstellen deiner Hochschule.

Schwanger im Studium: Anpassungen am Studienverlaufsplan

Wirst du im Studium schwanger, beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Veränderungen an deinem Studienalltag sind daher unweigerlich, stehen einem erfolgreichen Studium aber nicht im Weg. Sobald du den Geburtstermin kennst und dich dafür entschieden hast, dein Studium fortzusetzen, kannst du daher z. B. folgende Überlegungen anstellen:

  • Gibt es Prüfungen, die du noch vor der Geburt deines Kindes ablegen kannst?

  • Welche Module kannst du noch abschließen?

  • Welche Module werden in jedem Semester angeboten, welche nur einmal pro Jahr? Wie wichtig sind diese Module für meinen Studienverlaufsplan?

  • Gibt es bestimmte praktische Prüfungen oder Praktika, die du noch vor der Geburt absolvieren kannst?

Neben den Beratungsstellen deiner Hochschule ist es außerdem ratsam, auch das Gespräch mit Dozenten, Tutoren oder zu den Fachberatern zu suchen, um z. B. die Studien- und Prüfungsorganisation gemeinsam zu planen. Ein Prüfungsrücktritt ist z. B. hilfreich, damit eine Prüfung, die du nicht wahrnehmen kannst (z. B. kurz vor oder nach der Geburt), nicht als Fehlversuch gilt. Informiere dich in der Studienberatung oder im Prüfungsamt deiner Hochschule zu gängigen Fristen oder Härtefallregelungen.

Tipp

Studien- und Prüfungsleistungen müssen Studierende mit Kind ebenso erbringen wie ihre kinderlosen Kommilitonen. Allerdings lassen sich in bestimmten Situationen natürlich alternative Lösungen finden, wenn du z. B. einen Prüfungstermin nicht wahrnehmen kannst, weil dein Kind krank ist. In solchen Fällen hilft es meist, das direkte Gespräch zu den Lehrenden zu suchen. Nachschreibetermine oder Fristverlängerungen können oft ermöglicht werden.

Studieren mit Kind: Student spielt in einer Lernpause mit seinem Kind.

Studieren mit Kind: Welche Beratungsmöglichkeiten bieten die Hochschulen?

Die Hochschulen und die Studierendenwerke bieten an vielen Universitäten verschiedene Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten an, informieren zur Studienfinanzierung mit Kind oder zu Betreuungsmöglichkeiten auf dem Campus. An diese Beratungsstellen kannst du dich wenden, wenn du schwanger bist oder bereits Kinder hast und unsicher bist, wie du diesen neuen Lebensabschnitt organisieren kannst.

  • Zentrale Studienberatung und Fachberatung: Fragen zur Bewerbung, Studienorientierung, Studienorganisation etc.

  • Prüfungsamt: Fragen zu Prüfungsrücktritt, Fristen, Härtefallregelungen

  • Sozialberatung des Studierendenwerks: Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten, Sozialleistungen, Kinderbetreuung, Studienorganisation mit Kind etc.

  • Psychosoziale Beratung des Studierendenwerks/der Hochschule: Unterstützung und Beratung in Krisensituationen

  • Familienbüro der Hochschule: Informationen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie, zur finanziellen Unterstützung, Betreuungsangeboten etc.

  • Karriereberatung der Hochschule: Informationen und Beratungsangebote zum Berufseinstieg, Bewerbungsstrategien und Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Familienfreundliche Hochschulen und Möglichkeiten der Kinderbetreuung

Da du Zeit für Lehrveranstaltungen und Prüfungstermine benötigst, ist eine zuverlässige und flexible Kinderbetreuung natürlich besonders wichtig. Um ein Studium mit Kind erfolgreich organisieren zu können, gibt es unterschiedliche Betreuungsformen.

Studieren mit Kind: Kinderbetreuung

  • Kindertagesstätten in der Nähe der Hochschule: Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben Eltern einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Du kannst dich meist bereits ab der Geburt deines Kindes für verschiedene Kitas vormerken lassen.

  • Studierendenwerk-Kitas: An Kitas, die in Kooperation mit der Hochschule stehen (z. B. die Kitas der Studierendenwerke) werden Studierende und Hochschulmitarbeiter bei der Platzvergabe oft vorrangig berücksichtigt. Mitunter wird dort auch eine Betreuung außerhalb der Regelzeiten angeboten, z. B. in den Ferien. Auch eine flexible, stundenweise Betreuung wird oft ermöglicht.

  • Tageseltern: Die Tagespflege ist eine häufig genutzte Alternative zur Kinderbetreuung in Kitas oder kann ergänzend in Zeiten genutzt werden, wenn der Kindergarten geschlossen hat. Die Betreuung erfolgt in kleineren Gruppen und kann nach Absprache oft etwas individueller gestaltet werden.

  • Babysitter: Um nicht verschiebbare Termine wahrzunehmen, ist oftmals eine flexible Betreuung notwendig. Eine gute Möglichkeit dafür ist ein Babysitter, dem du vertrauen kannst, z. B. aus der Familie oder dem Freundes- und Bekanntenkreis. Oftmals ist es auch eine gute Lösung, sich mit anderen studierenden Eltern zu Betreuungsgruppen zusammenzuschließen und sich abwechselnd bzw. gegenseitig zu unterstützen.

Beim Jugendamt kannst du dich zur Kinderbetreuung beraten lassen und erhältst Unterstützung bei der Vermittlung von Plätzen.

Angebote von familienfreundlichen Hochschulen

Viele Hochschulen verfolgen außerdem das Ziel, familienfreundlichere Rahmenbedingungen zu schaffen, um das Studieren mit Kind zu ermöglichen und zu erleichtern. Folgende Angebote findest du an den meisten familienfreundlichen Hochschulen:

  • verschiedene Wickel- und Stillmöglichkeiten auf dem Campus

  • kinderfreundliche Mensen (ggf. mit Kinder-Spielecke, Mikrowellen und Hochstühlen), in denen Kinder günstig(er) mitessen können

  • Info-Veranstaltungen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie

  • Freizeitangebote für ältere Kinder (z. B. Kinder-Uni in den Ferien) oder Kindersportangebote

  • Hochschulsport für Schwangere

  • kind- bzw. familiengerechte Wohnmöglichkeiten in den Studentenwohnheimen

Tipp

Mutterschutz gilt in Deutschland auch für studierende Mütter. Daher kannst du bei Pflichtveranstaltungen, Prüfungen oder Praktika fehlen, wenn in diesen Situationen eine Gefährdung für dich oder dein Kind entstehen könnte. Daraus darf dir rechtlich kein Nachteil entstehen. Die gesetzliche Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor und endet in der Regel 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten). Studierende Mütter haben allerdings die Möglichkeit, freiwillig auf die Schutzfrist nach der Entbindung zu verzichten. Arbeitest du neben dem Studium, gelten während einer Schwangerschaft und nach der Geburt allerdings die allgemeinen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes.

Fazit: Unterstützungs- und Beratungsangebote für das Studium mit Kind

Ein Studium mit Kind zu organisieren und die studentischen und elterlichen Verpflichtungen in Balance zu halten, ist kein leichtes Unterfangen. Ob du dir vorstellen kannst, während des Studiums ein Kind zu bekommen oder ob du ein Studium aufnehmen möchtest, wenn du bereits Kinder hast, ist eine sehr persönliche Entscheidung, die im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden sollte. Wenn du im Studium schwanger wirst oder bereits Kinder hast, ist es ratsam, dich vorab in Hinblick auf Unterstützung- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie Angebote zur Kinderbetreuung gründlich beraten zu lassen.

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* Dieser Ratgeber fasst allgemeingültige Informationen zur Studienorientierung, -vorbereitung und -finanzierung zusammen, um angehenden Studierenden den Studienstart zu erleichtern. Diese Informationen beziehen sich nicht konkret auf Ausbildungsmöglichkeiten oder Berufsbilder bei C&A.

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Quellen und weiterführende Literatur

https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/antrag-stellen/merkblaetter/schwangerschaft-und-kindererziehung/schwangerschaft-und-kindererziehung

(abgerufen am 25.01.2023)

https://www.meinbafoeg.de/schwanger-im-studium-das-musst-du-jetzt-wissen-darauf-musst-du-achten/

(abgerufen am 25.01.2023)

https://www.studentenwerke.de/de/content/studieren-mit-kind

(abgerufen am 26.01.2023)

https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/ausbildung-beruf/ausbildung-studium-mit-kind

(abgerufen am 26.01.2023)

https://www.profemina.org/de-de/schwangerschaft/schwanger-im-studium

(abgerufen am 26.01.2023)

Bildquellen

iStock.com/Eva-Katalin

iStock.com/AleksandarNakic

iStock.com/miljko

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