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E-Scooter für Jugendliche – Jugendlicher vor der Schule mit seinem E-Scooter.

Mit dem E-Scooter zur Schule: Informationen für Eltern

Anforderungen an den E-Scooter, Regeln zum Fahren und zum Verhalten auf dem Schulgelände

E-Scooter sind längst keine Neuheit mehr – in vielen Städten sind sie ein fester Bestandteil des Straßenverkehrs. Statt morgens lange zu laufen oder von den Eltern gefahren zu werden, stellen E-Scooter für Jugendliche eine schnelle, flexible und umweltfreundliche Alternative dar. Für Eltern hingegen stellen sich viele Fragen: Ist das Fahren mit dem E-Scooter sicher? Welches Mindestalter gilt für E-Scooter? Welche Verkehrsregeln gelten für die elektrischen Roller und was muss mein Kind auf dem Schulgelände beachten? Wir beantworten diese Fragen und stellen praktische Tipps, wichtige Regeln und wertvolle Sicherheitshinweise für Eltern und Schüler zusammen.

Was sind E-Scooter?

E-Scooter (auch E-Roller genannt) sind elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h. Sie besitzen einen Elektromotor und werden mit einem Akku betrieben. Viele Modelle sind klappbar und lassen sich leicht transportieren.

Kinder ab 14 Jahren dürfen mit dem E-Scooter auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren. Dafür wird kein Führerschein benötigt.

Tipp

Bei vielen Sharing-Anbietern dürfen E-Scooter nicht von Minderjährigen ausgeliehen werden. Wird diese Nutzungsbestimmung umgangen, entfällt der Versicherungsschutz und rechtliche Konsequenzen können drohen. Möchte dein Kind also mit dem E-Scooter zur Schule fahren, empfiehlt es sich, ein geeignetes Modell zu kaufen.

Welche Anforderungen muss ein E-Scooter erfüllen, um im Straßenverkehr zugelassen zu werden?

Nicht mit jedem E-Scooter darf einfach so auf der Straße gefahren werden – es gibt klare gesetzliche Vorgaben, die dafür eingehalten werden müssen. Damit ein E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf, muss er folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Maximalgeschwindigkeit: 20 km/h

  • Motorleistung: maximal 500 Watt

  • Beleuchtung: Der E-Scooter muss über ein funktionierendes Vorder- und Rücklicht verfügen.

  • Reflektoren: Neben Front- und Rückreflektoren sind auch seitliche Reflektoren Pflicht.

  • Bremsen: Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen sind vorgeschrieben – empfehlenswert ist eine elektrische Bremse für das Vorderrad und eine mechanische für das Hinterrad.

  • Signalton: Eine Klingel oder ein anderer Signalgeber muss vorhanden sein, um sich im Straßenverkehr bemerkbar machen zu können.

Neben diesen Sicherheitsanforderungen muss der E-Roller für dein Kind auch ordnungsgemäß versichert und zugelassen werden:

  • Betriebserlaubnis: Ohne eine allgemeine Betriebserlaubnis darf ein E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Gerade ältere Modelle verfügen oft nicht über eine solche Erlaubnis. In diesem Fall muss der E-Scooter nachgerüstet werden, um eine Einzelbetriebserlaubnis zu erhalten.

  • Versicherungspflicht: Jeder straßenzugelassene E-Scooter ist ein Elektro-Kleinstfahrzeug und daher versicherungspflichtig. Die Versicherungsplakette muss gut sichtbar am Roller angebracht werden.

Welche E-Scooter sind für Jugendliche geeignet? Worauf sollten Eltern beim Kauf achten?

Neben den gesetzlichen Vorgaben gibt es weitere wichtige Faktoren, die die Sicherheit und den Komfort des E-Scooters beeinflussen. Wenn du vor der Entscheidung stehst, einen E-Scooter für dein Kind anzuschaffen, kannst du auf folgende Merkmale achten:

  • Größe und Gewicht: Der Roller sollte nicht zu schwer sein – ein Gewicht von 12 bis 13 kg ist ideal, damit dein Kind ihn im Notfall tragen kann. Klappbare Modelle sind hierbei besonders praktisch.

  • Verstellbarer Lenker: Der Lenker sollte höhenverstellbar sein, um ihn an die Größe des Kindes anzupassen.

  • Reifengröße: Größere und breitere Reifen bieten mehr Halt und Stabilität, insbesondere auf nasser Fahrbahn. Als Orientierung gilt ein Reifendurchmesser von mindestens 20 cm.

Tipp

Du solltest den E-Scooter regelmäßig gemeinsam mit deinem Kind überprüfen und ihr oder ihm dabei zeigen, worauf geachtet werden muss: Bremsen, Lichter und Reflektoren müssen jederzeit einwandfrei funktionieren, damit sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.

Mit E-Scooter zur Schule – Schülerin mit Büchern und E-Roller.

Welche Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen, um allein mit dem E-Scooter zur Schule zu fahren?

Der Straßenverkehr hat sich in den letzten Jahren stark verändert – immer mehr Fahrzeuge und auch neue Verkehrsmittel wie E-Scooter und E-Bikes sind auf den Straßen unterwegs. Das macht den Verkehr komplexer und schwerer zu überblicken als noch vor einigen Jahren. Für Kinder und Jugendliche bedeutet das, dass sie nicht nur ihr eigenes Fahrzeug sicher beherrschen müssen, sondern auch den übrigen Verkehr im Blick behalten und die Straßenverkehrsregeln jederzeit sicher anwenden müssen.

Damit dein Kind überhaupt einen E-Scooter im Straßenverkehr fahren darf, muss es daher mindestens 14 Jahre alt sein.

Tipp

Nach der Fahrradprüfung in der vierten Klasse gibt es oft jahrelang keine weitere Verkehrsschulung – erst mit 16 bis 18 Jahren folgen eventuell Fahrstunden in der Fahrschule. In dieser Zwischenzeit erhalten Jugendliche kaum offizielle Unterweisungen zur Verkehrssicherheit – obwohl sie mit E-Scootern oder Fahrrädern aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

Eltern können hier unterstützen: Gemeinsame Übungsfahrten oder Verkehrssicherheitskurse bei Verkehrswachten oder Fahrschulen helfen, Regeln zu festigen und sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Hinzu kommt, dass ein E-Scooter schneller als ein herkömmlicher Tretroller oder ein Fahrrad ist. Viele unterschätzen diese Geschwindigkeiten. Dein Kind sollte sich daher langsam an dieses Tempo gewöhnen. So kann es sich an das neue Fahrgefühl herantasten. Daher ist es sinnvoll, einige kürzere Testfahrten zusammen mit deinem Kind zu absolvieren, bevor es bereit ist, längere Strecken mit dem E-Roller zurückzulegen.

Als Elternteil solltest du außerdem auf dein Bauchgefühl hören und individuell beurteilen, ob dein Kind bereits sicher im Straßenverkehr unterwegs ist und über genügend Verantwortungsbewusstsein verfügt. Wenn dein Kind all diese Punkte erfüllt, ist es bereit, mit dem E-Scooter zur Schule zu fahren.

Tipp

Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein notwendig. Allerdings kann ein Mofa-Führerschein hilfreich sein, um sicherzustellen, dass dein Kind die Verkehrsregeln kennt, Verkehrsschilder richtig deutet und Geschwindigkeiten sowie Gefahren richtig einschätzen kann.

Mit dem E-Scooter zur Schule: Wie kann ich mein Kind darauf vorbereiten? Welche Sicherheitsmaßnahmen sollte ich ergreifen?

Gerade für junge Fahrerinnen und Fahrer ist es wichtig, nicht nur den Scooter zu beherrschen, sondern auch ein Bewusstsein für den Straßenverkehr zu entwickeln. Mithilfe dieser Tipps kannst du dein Kind unterstützen und für mehr Sicherheit sorgen:

  • Fahrzeugbeherrschung üben: Kann dein Kind mit dem E-Scooter sicher bremsen, ausweichen und Kurven fahren? Auch das Fahren auf unterschiedlichen Untergründen (nasser Asphalt, Kopfsteinpflaster usw.) sollte geübt werden.

  • Verkehrsregeln gemeinsam üben: Geht gemeinsam die wichtigsten Verkehrsregeln für E-Scooter durch. Eine praktische Übung auf einem sicheren Gelände kann helfen, bevor es auf die Straße geht.

  • Sicherheitsausrüstung: Ein Helm ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Achte darauf, dass dein Kind einen gut sitzenden Helm trägt. Zusätzlich erhöhen helle Kleidung mit reflektierenden Elementen die Sichtbarkeit im Straßenverkehr.

  • Diebstahlschutz beachten: Besorge ein hochwertiges Schloss und zeige deinem Kind, wie es den Roller sicher abstellt.

  • Den Schulweg gemeinsam testen: Fahrt zusammen mehrmals die geplante Strecke ab und achtet auf mögliche Gefahrenstellen. Falls möglich, sollte die Route überwiegend über Radwege führen, damit dein Kind so wenig wie möglich auf der Straße fahren muss.

Tipp

Ist mein Kind auf dem Schulweg mit dem E-Scooter versichert?

Dein Kind ist auf dem Weg zur Schule und zurück nach Hause durch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgesichert – egal, mit welchem Verkehrsmittel es unterwegs ist.

E-Scooter-Regeln: Welche Verkehrsregeln gelten für E-Scooter?

E-Scooter bieten eine praktische Möglichkeit, schnell zur Schule zu kommen – doch sie sind keine Spielgeräte, sondern Elektro-Kleinstfahrzeuge, für die klare Regeln im Straßenverkehr gelten.

Um sicher und gesetzeskonform unterwegs zu sein, solltest du mit deinem Kind diese E-Scooter-Regeln für den Straßenverkehr durchgehen:

  • Allgemeine Verkehrsregeln beachten: Die Verkehrs- und Vorfahrtsregeln gelten auch für E-Scooter. Verkehrsschilder müssen unbedingt beachtet werden.

  • Radwege nutzen: Ist ein Radweg vorhanden, muss dieser genutzt werden. Nur wenn kein Radweg vorhanden ist, darf auf der Straße gefahren werden – dabei so weit rechts wie möglich fahren.

  • Gehwege und Fußgängerzonen sind verboten: Mit E-Scootern dürfen Gehwege und Fußgängerzonen nicht befahren werden. Wer dort unterwegs ist, muss den Roller schieben.

  • Hintereinanderfahren: Mehrere E-Scooter dürfen nur einzeln hintereinanderfahren.

  • Beide Hände am Lenker: Freihändiges Fahren ist nicht erlaubt.

  • Handzeichen beim Abbiegen: Das Abbiegen muss rechtzeitig mit einem Handzeichen ankündigt werden.

  • Kein Mitfahrer oder Gepäck auf dem Trittbrett: Eine zweite Person oder zusätzliches Gepäck (z. B. Schultasche) auf dem Trittbrett des E-Scooters sind verboten – das beeinflusst die Stabilität und kann zu Stürzen führen. Die Schultasche darf nur auf dem Rücken getragen werden.

  • Handyverbot: Genau wie beim Fahrrad oder Auto ist die Nutzung eines Handys während der Fahrt verboten.

  • Alkoholverbot: Für Jugendliche gilt ein absolutes Alkoholverbot beim Fahren eines E-Scooters.

  • Keine Anhänger: Das Ziehen von Lasten, wie z. B. Fahrradanhängern, ist mit E-Scootern nicht erlaubt.

Tipp

Sind E-Scooter im öffentlichen Nahverkehr erlaubt?

Die Mitnahme von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht überall gestattet. Informiert euch daher vorab beim jeweiligen Verkehrsverbund, ob und zu welchen Zeiten dein Kind seinen E-Roller mitnehmen darf.

Wo dürfen E-Scooter parken – E-Scooter wird mit einem Schloss gesichert.

E-Scooter-Regeln: Welche Regeln gelten beim Parken und auf dem Schulgelände?

Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Auch das Abstellen eines E-Scooters unterliegt Regeln – sowohl im öffentlichen Raum als auch auf dem Schulgelände. Falsch geparkte Scooter können Fußgänger behindern, Rettungswege blockieren oder zu Stolperfallen werden.

Deshalb ist es wichtig, dass sich dein Kind mit seinem E-Scooter an bestimmte Regeln hält:

  • Absprachen mit der Schule treffen: Manche Schulen verbieten E-Scooter grundsätzlich auf dem Gelände. Erkundige dich im Vorfeld bei der Schulleitung.

  • Scooter nur an ausgewiesenen Plätzen abstellen: Viele Schulen haben spezielle Stellplätze für Fahrräder und Roller, die genutzt werden sollten. Der E-Roller sollte dabei ordentlich und platzsparend geparkt werden.

  • Nicht auf Gehwegen oder vor Schultüren abstellen: E-Scooter dürfen keine Eingänge, Feuerwehrzufahrten oder Fluchtwege blockieren.

  • Keine Behinderung von Fußgängern: E-Scooter dürfen nur am Straßenrand oder auf Gehwegen abgestellt werden, wenn sie dabei niemanden behindern – insbesondere keine Personen im Rollstuhl oder Eltern mit Kinderwagen.

  • Kein Fahren auf dem Schulhof: Auf dem Schulgelände sollten E-Scooter grundsätzlich nur geschoben und nicht gefahren werden.

  • Brandschutz beachten: In vielen Schulen ist es aus Brandschutzgründen verboten, E-Scooter oder E-Bikes im Gebäude abzustellen.

Fazit: Sicher mit dem E-Scooter zur Schule fahren

E-Scooter können eine bequeme und umweltfreundlichere Möglichkeit sein, den Schulweg zurückzulegen. Damit dein Kind sicher zur Schule kommt, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Achte darauf, dass der E-Scooter den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dein Kind die Verkehrsregeln kennt. Wenn du dein Kind anfänglich im Straßenverkehr begleitest, kannst du dazu beitragen, dass der Schulweg mit dem E-Scooter sicher und problemlos verläuft.

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Quellen und weiterführende Informationen

https://stiftung.adac.de/e-roller-jugendliche/
(aufgerufen am 31.01.2025)

https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_488518.jsp
(aufgerufen am 31.01.2025)

https://www.ukh.de/schule/verkehrserziehung-und-mobilitaetsbildung/mit-dem-e-scooter-zur-schule
(aufgerufen am 31.01.2025)

https://www.kba.de/DE/Themen/Typgenehmigung/Informationen_TGV/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge/ABE_Elektrokleinstfahrzeuge_node.html
(aufgerufen am 31.01.2025)

Bildquellen in chronologischer Reihenfolge im Text

Titelbild: Miljan Živković – stock.adobe.com
1. Bild im Text: Oleksandr Kozak – stock.adobe.com
2. Bild im Text: liderina – stock.adobe.com
3. Bild im Text: Oleksandr Kozak – stock.adobe.com

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