Frau füllt Antrag für Fördergelder aus.

Die erste Wohnung finanzieren – Fördermöglichkeiten im Überblick

Aus dem Elternhaus auszuziehen, stellt für viele junge Menschen einen wichtigen Schritt in die Unabhängigkeit dar und schlägt ein spannendes neues Kapitel auf. Damit sowohl der Umzug als auch das selbstständige Leben problemlos ablaufen können, sollten im Voraus einige organisatorische Fragen geklärt werden. Finanzielle Sicherheit spielt eine wichtige Rolle dabei, dass Du Dich in Deiner ersten eigenen Wohnung wohlfühlen kannst. Vor dem Umzug ist daher eine gründliche Budgetplanung notwendig. Zusätzlich gibt es aber auch eine Reihe von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, von denen Mieter profitieren können. Welche Optionen Auszubildenden, Studierenden und anderen jungen Mietern zur Verfügung stehen, kannst Du hier nachlesen.

Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten für Aus­zu­bil­den­de und Stu­die­ren­de

Während des Studiums oder der Ausbildung ist das Sparkonto normalerweise nur bei den wenigsten jungen Menschen prall gefüllt. Um Auszubildenden und Studierenden bei der Finanzierung ihrer eigenen Wohnung unter die Arme zu greifen, stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Für die einzelnen Fördergelder und Zuschüsse müssen unterschiedliche Bedingungen erfüllt werden: Ausbildungsförderungen wie (Schüler-)BAföG und BAB sind so zum Beispiel vom eigenen Einkommen und ggf. vom Einkommen der Eltern abhängig. Weiter Informationen zu Voraussetzungen und zur Antragsstellung findest Du auf arbeitsagentur.de und bafög.de.

BA­föG be­an­tra­gen – Wohn­pau­scha­le als Fi­nan­zie­rungs­hil­fe

Die Abkürzung BAföG steht für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ und bezieht sich auf die finanzielle Unterstützung, die der Staat bei einem Studium oder einer schulischen Ausbildung bereitstellt. Diese Ausbildungsformen werden unter normalen Umständen nicht vergütet und erlauben es daher grundsätzlich, BAföG zu beantragen. So soll es Dir ermöglicht werden, die Miete, Lebenshaltungs- oder Fahrtkosten finanzieren zu können. Da Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung eine Vergütung erhalten, sind sie nicht BAföG-bezugsberechtigt.

Junge Frau liest Antragsformulare durch.

Nötige Voraussetzungen, um BAföG beantragen zu können:

Der BAföG-Höchstsatz richtet sich danach, ob Du BAföG im Studium oder Schüler-BAföG in der Ausbildung beziehen. Weiterhin erhalten Auszubildende und Studierende eine höhere Förderung, wenn sie nicht mehr bei den Eltern leben. Die aktuell geltenden Bedarfssätze kannst Du jederzeit auf bafög.de nachlesen.

Ob und wie viel BAföG Du erhältst, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen:

  • Deine Wohnsituation

  • das Einkommen Deiner Eltern

  • mögliche Nebenverdienste (Minijobs, Nebenjob als studentische Hilfskraft o.ä.)

  • Dein eigenes Vermögen

Schüler-BAföG wird als Zuschuss bezahlt und muss dementsprechend nicht zurückgezahlt werden: Studierende erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als (zinsloses) Darlehen. Dieses Darlehen muss innerhalb von fünf Jahren nach Ende der Förderungshöchstdauer zurückgezahlt werden. Vom BAföG-Darlehen müssen außerdem maximal 10.000 Euro zurückgezahlt werden.

So hilft BA­föG da­bei, die ei­ge­ne Woh­nung zu fi­nan­zie­ren:

Seit Oktober 2010 erhalten BAföG-berechtigte Studierende und Auszubildende einen Mietzuschuss in Form einer Wohnpauschale. Die Höhe der Wohnpauschale ist seitdem nicht mehr an die Höhe der Miete geknüpft, sondern richtet sich danach, ob Du noch bei Deinen Eltern wohnst oder nicht. Als junger Mieter – egal, ob in der eigenen Wohnung, in einem Studentenwohnheim oder einer WG – erhältst Du 325 Euro als Mietzuschuss.

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Bedenke, dass...

BAföG und BAB können nicht gleichzeitig bezogen werden, daher ist es sinnvoll, sich vorab zu informieren, welche Fördermöglichkeit in Frage kommt. Bist Du Dir noch nicht sicher, wie Deine Ausbildung ablaufen wird, kannst Du Dich bei der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen. Anträge für BAföG und BAB gleichzeitig zu stellen, sollte nur eine Notlösung sein.

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BAB be­an­tra­gen – Miet­pau­scha­le zur fi­nan­zi­el­len Un­ter­stüt­zung

Während der betrieblichen Ausbildung wird Dir eine Vergütung gezahlt. Unter bestimmten Umständen ist es dennoch möglich, dass Du finanzielle Zuschüsse beantragen kannst, um Kosten für Lebensmittel, Fahrtkosten oder auch die Miete zu finanzieren. Diese Zuschüsse leistet die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Nö­ti­ge Vor­aus­set­zun­gen, um BAB be­an­tra­gen zu kön­nen:

Um BAB beantragen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen zutreffen. Die Grundvoraussetzung ist in jedem Fall, dass Du eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvierst. Außerdem muss mindestens eines der folgenden Kriterien auf Dich zu treffen:

  • Da Dein Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist, kannst Du nicht mehr Zuhause wohnen.

  • Du bist über 18 Jahre alt.

  • Du bist verheiratet bzw. lebst mit Deiner Partnerin oder Deinem Partner zusammen.

  • Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht bei Deinen Eltern.

Mit wie viel Förderung Du bei der Berufsausbildungsbeihilfe rechnen kannst, hängt auch von Deinem Einkommen in der Ausbildung ab. Das Einkommen Deiner Eltern oder Deines Ehepartners fließt nur in die Berechnung ein, wenn es die festgelegten Freibeträge übersteigt. Die Berufsausbildungsbeihilfe muss außerdem nicht zurückgezahlt werden.

So hilft BAB da­bei, die ei­ge­ne Woh­nung zu fi­nan­zie­ren:

Erhältst Du während Deiner Ausbildung finanzielle Förderung über BAB, werden die Kosten für Deine Unterkunft mit einem Pauschalbetrag von 325 Euro bezuschusst. Dabei ist es egal, ob Du in einer eigenen Wohnung, einem Wohnheim für Azubis oder in einer WG wohnst.

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Wusstest du, dass...

Die Wohnungsgröße spielt keine Rolle, wenn Du BAB oder BAföG beantragen möchtest. Anders als etwa beim Arbeitslosengeld II gibt es keine Vorschriften über die maximale Quadratmeterzahl oder die Höhe der Miete. Übersteigen Deine Mietkosten die Wohnungspauschale, musst Du für den fehlenden Betrag selbst aufkommen.

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Wei­te­re Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten für die ers­te ei­ge­ne Woh­nung

Wenn Du weder Anspruch auf BAföG noch auf BAB hast, stehen Dir unter Umständen noch andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zur Verfügung. Welche Optionen Dir offenstehen, ist wie bei der Ausbildungsförderung von verschiedenen Faktoren abhängig – z. B. der Größe Deines Haushaltes, Deinem Einkommen und Deinem Alter.

Kin­der­geld als Azu­bi oder Stu­dent

Die Altersgrenze für das Kindergeld liegt normalerweise bei 18 Jahren. Solange Deine Ausbildung bzw. Dein Studium aber noch nicht abgeschlossen ist, können Deine Eltern weiterhin Kindergeld für Dich erhalten, bis Du 25 Jahre alt bist. Die Höhe Deines Kindergeldes ist davon abhängig, wie viele ältere Geschwister Du hast.

Möchtest Du während der Ausbildung oder während des Studiums in Deine eigene Wohnung ziehen, sind normalerweise Deine Eltern für Deinen Unterhalt zuständig. Bittest Du sie um Unterstützung, kann das Kindergeld dann z. B. auf Dein Konto übertragen werden und Dir dabei helfen, Deine Wohnung zu finanzieren. Alternativ kannst Du auch einen Antrag bei der Familienkasse stellen, um das Kindergeld auf Dein Konto auszahlen zu lassen.

Junges Paar diskutiert verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.

Wohngeld beantragen als Berufseinsteiger oder Geringverdiener

Wenn keine anderen Fördermöglichkeiten für Dich in Frage kommen bzw. Dein Einkommen sehr gering ist, kannst Du auch Wohngeld beantragen. Wohngeld soll einkommensschwachen Haushalten dabei helfen, ihre Miete zu finanzieren. Auch diesen staatlichen Mietzuschuss musst Du nicht zurückzahlen.

Wer ist be­rech­tigt, Wohn­geld zu be­an­tra­gen?

Möchtest Du Wohngeld beantragen, musst Du als Studierender oder Auszubildender zunächst nachweisen, dass eine andere staatliche Förderung (BAföG oder BAB) nicht in Frage kommt bzw. bereits abgelehnt wurde. Berufseinsteiger mit einem niedrigen Einstiegsgehalt haben eine gute Chance, Wohngeld zu erhalten. Auch wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Du förderungsberechtigt bist, ist es im Zweifelsfall empfehlenswert, einen Antrag zu stellen.

Wie hoch ist der Miet­zu­schuss?

Um die Höhe des Mietzuschusses zu berechnen, werden die Mietstufen der unterschiedlichen Bundesländer betrachtet. Die Mietstufe kennzeichnet, wie hoch die Belastung durch Mietkosten in einer bestimmten Region ist. Diese Einstufung nimmt dementsprechend Einfluss auf die Höhe des Wohngeldes und die Freibeträge für das Einkommen des Antragsstellers.

Ob und wie viel Wohngeld Dir zusteht, ist abhängig davon:

  • wie viele Personen im Haushalt leben,

  • wie hoch Dein Einkommen bzw. das Einkommen Deines Haushaltes ist,

  • wie hoch die Miete bzw. die finanzielle Belastung pro Monat ist.

Erst­aus­stat­tung der Woh­nung durch das Job­cen­ter

Als Empfänger von Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich: Hartz IV) musst Du Deine erste Wohnungseinrichtung nicht von Deinen Bezügen finanzieren. Stattdessen kannst Du eine beim Jobcenter beantragen. Diesen Einmalbedarf kannst Du geltend machen, wenn Du Hartz IV beziehst, über 25 Jahren alt bist und von Zuhause ausziehst.

Beim Antrag für die Kostenübernahme der Erstausstattung musst Du häufig noch angeben, welche Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände Dir genau fehlen. Zu Erstausstattung zählen beispielsweise:

Erstausstattung für die Küche:

  • Küchenschränke, Herd, Kühlschrank

  • Wasserkocher, Kaffeemaschine, Toaster

  • Tisch und Stühle

  • Kochtöpfe, Pfannen, Geschirr und Besteck

  • Mülleimer

Erstausstattung für das Bad:

  • Waschmaschine, Wäscheständer und Bügeleisen

  • Handtücher

  • Staubsauger

  • Spiegel

Erstausstattung für das Schlafzimmer:

  • Bett, Matratze und Lattenrost

  • Nachttisch und Kleiderschrank

Erstausstattung für das Wohnzimmer:

  • Couch

  • Regale und Schreibtisch

  • Lampen

  • Gardinen oder Vorhänge

Geräte wie Fernseher oder Computer zählen häufig nicht zur Erstausstattung, da sie für den ersten Haushalt nicht unbedingt nötig sind. Für die Internetnutzung werden dann z. B. PCs in Bibliotheken empfohlen. Wenn Dein Antrag bewilligt wird, kann die Erstausstattung vom Jobcenter mit Geldleistungen bezuschusst oder als Sachleistung zur Verfügung gestellt werden. Die Geldleistungen legen meist pauschale Beträge für bestimmte Gegenstände zugrunde. Außer bei Hygieneartikeln gelten übrigens auch gebrauchte Gegenstände im guten Zustand als zumutbar.

Fa­zit

Je nachdem, in welcher Situation Du Dich zum Zeitpunkt des Umzugs befindest, kannst Du auf verschiedene Fördermöglichkeiten für Deine erste Wohnung zurückgreifen. Manche Fördergelder wie BAföG und BAB sind an eine Ausbildung bzw. ein Studium gebunden und umfassen pauschale Zuschüsse zur Miete. Andere finanzielle Zuschüsse haben das Ziel, einkommensschwache Haushalte bei den Mietkosten oder auch bei der Finanzierung der Erstausstattung zu unterstützen. Welche Finanzierungsmöglichkeiten Dir zur Verfügung stehen, ist von Deinen Lebensumständen und Deinem Einkommen, bzw. dem Deiner Eltern, abhängig. Die Höhe möglicher Fördergelder und Zuschüsse unterscheidet sich demnach von Fall zu Fall.

Mehr Artikel entdecken:

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Quellen und weiterführende Literatur:

https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/ausbildungsfoerderung/

(aufgerufen am 21.09.2020)

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-hoechstsatz.php (aufgerufen am 21.09.2020)

https://www.xn--bafg-7qa.de/de/welche-bedarfssaetze-sieht-das-bafoeg-vor--375.php (aufgerufen am 21.09.2020)

https://www.xn--bafg-7qa.de/de/darlehensrueckzahlung-383.php (aufgerufen am 21.09.2020)

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab (aufgerufen am 21.09.2020)

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wenn-das-geld-nicht-reicht-finanzielle-hilfe-fuer-azubis/150/32556/175715 (aufgerufen am 21.09.2020)

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-anspruch-hoehe-dauer (aufgerufen am 21.09.2020)

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-auszahlung-andere-personen (aufgerufen am 21.09.2020)

https://hartziv.info/ratgeber/erstausstattung (aufgerufen am 24.09.2020)

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/zusammensetzung-bedarfe (aufgerufen am 21.09.2020)

Bildquellen:

iStock.com/Sitthiphong

iStock.com/BartekSzewczyk

iStock.com/Damir Khabirov

iStock.com/Nomad

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