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Erste Wohnung finanzieren: Fördermöglichkeiten im Überblick

Damit du sorgenfrei in deine erste Wohnung ziehen kannst, ist finanzielle Sicherheit wichtig. Vor dem Umzug ist deshalb eine gründliche Budgetplanung notwendig. Zusätzlich gibt es verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, von denen Mieter profitieren können. Welche Optionen Auszubildenden, Studierenden und anderen jungen Mietern zur Verfügung stehen, kannst du hier nachlesen.

Inhaltsverzeichnis

Erste Wohnung finanzieren: Möglichkeiten für Auszubildende und Studierende

Während des Studiums oder der Ausbildung ist das Sparkonto normalerweise nur bei den wenigsten jungen Menschen gut gefüllt. Um Auszubildenden und Studierenden bei der Finanzierung ihrer eigenen Wohnung unter die Arme zu greifen, stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Für die einzelnen Fördergelder und Zuschüsse müssen unterschiedliche Bedingungen erfüllt werden. Ausbildungsförderungen wie (Schüler-)BAföG und BAB sind so zum Beispiel vom eigenen Einkommen und ggf. vom Einkommen der Eltern abhängig. Weitere Informationen zu Voraussetzungen und zur Antragsstellung findest du auf arbeitsagentur.de und bafög.de.

BAföG beantragen: Wohnpauschale als Finanzierungshilfe für die erste Wohnung

Die Abkürzung BAföG steht für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ und bezeichnet die finanzielle Unterstützung, die der Staat bei einem Studium oder einer schulischen Ausbildung bereitstellt. Da diese Ausbildungsformen unter normalen Umständen nicht vergütet werden, ist es grundsätzlich möglich, BAföG zu beantragen. So soll es dir ermöglicht werden, die Miete, Lebenshaltungs- oder Fahrtkosten finanzieren zu können. Da Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung eine Vergütung erhalten, sind sie nicht BAföG-bezugsberechtigt.

Nötige Voraussetzungen, um BAföG beantragen zu können:

Der BAföG-Höchstsatz richtet sich danach, ob du BAföG im Studium oder Schüler-BAföG in der Ausbildung beziehst. Weiterhin erhalten Auszubildende und Studierende eine höhere Förderung, wenn sie nicht mehr bei den Eltern leben. Die aktuell geltenden Bedarfssätze kannst du jederzeit auf bafög.de nachlesen.

Ob und wie viel BAföG du erhältst, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen:

  • deine Wohnsituation

  • dein eigenes anzurechnendes Einkommen und Vermögen

  • das anzurechnende Einkommen von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern

  • das Einkommen deiner Eltern

Schüler-BAföG wird als Zuschuss bezahlt und muss dementsprechend nicht zurückgezahlt werden: Studierende erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als (zinsloses) Darlehen. Die Rückzahlung dieses Darlehens beginnt fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer. Wie viel du genau zurückzahlen musst, erfährst du in einem gesonderten Bescheid des Bundesverwaltungsamtes. Niemand muss allerdings mehr als 77 Raten (derzeit 10.010 Euro) zurückzahlen.

So hilft BAföG dabei, die eigene Wohnung zu finanzieren:

BAföG-berechtigte Studierende und Auszubildende erhalten einen Mietzuschuss in Form einer Wohnpauschale. Die Höhe dieser Pauschale richtet sich nicht nach der Höhe der Miete, sondern danach, ob du noch bei deinen Eltern wohnst oder nicht. Als junger Mieter – egal, ob in der eigenen Wohnung, in einem Studierendenwohnheim oder einer WG – erhältst du 380 Euro Mietzuschuss.

Tipp

BAföG und BAB können nicht gleichzeitig bezogen werden, daher ist es sinnvoll, sich vorab zu informieren, welche Fördermöglichkeit infrage kommt. Bist du dir noch nicht sicher, wie deine Ausbildung ablaufen wird, kannst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen. Anträge für BAföG und BAB gleichzeitig zu stellen, sollte nur eine Notlösung sein.

BAB beantragen: Mietpauschale zur finanziellen Unterstützung

Während der betrieblichen Ausbildung wird dir eine Vergütung gezahlt. Unter bestimmten Umständen ist es dennoch möglich, dass du finanzielle Zuschüsse beantragen kannst, um Kosten für Lebensmittel, Fahrtkosten oder auch die Miete zu finanzieren. Diese Zuschüsse leistet die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Nötige Voraussetzungen, um BAB beantragen zu können:

Um BAB beantragen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen zutreffen. Die Grundvoraussetzung ist, dass du eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvierst. Außerdem muss eines der folgenden Kriterien auf dich zutreffen:

  • Da dein Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist, kannst du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen.

  • Du bist über 18 Jahre alt oder du bist verheiratet bzw. lebst mit einem Lebenspartner/einer Lebenspartnerin zusammen.

  • Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht bei deinen Eltern.

Mit wie viel Förderung du bei der Berufsausbildungsbeihilfe rechnen kannst, hängt auch von deinem Einkommen in der Ausbildung ab. Das Einkommen deiner Eltern oder deines Ehepartners fließt nur in die Berechnung ein, wenn es die festgelegten Freibeträge übersteigt. Die Berufsausbildungsbeihilfe ist ein Zuschuss und muss daher nicht zurückgezahlt werden.

Übrigens: Du kannst die Förderung auch erhalten, wenn du an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnimmst oder wenn du dich in der ausbildungsvorbereitenden Phase einer Assistierten Ausbildung (AsA) befindest.

So hilft BAB dabei, eine eigene Wohnung zu finanzieren:

Erhältst du während deiner Ausbildung finanzielle Förderung über die Berufsausbildungsbeihilfe, werden die Kosten für deine Unterkunft bezuschusst. Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung, der Höhe der Ausbildungsvergütung sowie dem Jahreseinkommen der Eltern bzw. des Ehegatten oder der Ehegattin oder des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin.

Erste eigene Wohnung finanzieren: Weitere Möglichkeiten im Überblick

Wenn du weder Anspruch auf BAföG noch auf BAB hast, stehen dir unter Umständen noch andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zur Verfügung. Welche Optionen dir offenstehen, ist erneut von verschiedenen Faktoren abhängig, beispielsweise der Größe deines Haushaltes, deinem Einkommen und deinem Alter.

Kindergeld als Azubi oder Student

Die Altersgrenze für das Kindergeld liegt normalerweise bei 18 Jahren. Solange deine Ausbildung bzw. dein Studium aber noch nicht abgeschlossen ist, können deine Eltern weiterhin Kindergeld für dich erhalten, bis du 25 Jahre alt bist. Die Höhe deines Kindergeldes ist davon abhängig, wie viele ältere Geschwister du hast.

Möchtest du während der Ausbildung oder während des Studiums in deine eigene Wohnung ziehen, sind normalerweise deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig. Bittest du sie um Unterstützung, kann das Kindergeld dann z. B. auf dein Konto übertragen werden und dir dabei helfen, deine Wohnung zu finanzieren. Alternativ kannst du auch einen Antrag bei der Familienkasse stellen, um das Kindergeld auf dein Konto auszahlen zu lassen.

Wohngeld beantragen für einkommensschwache Haushalte

Wenn keine anderen Fördermöglichkeiten für dich infrage kommen bzw. dein Einkommen sehr gering ist, kannst du auch Wohngeld beantragen. Wohngeld soll einkommensschwachen Haushalten dabei helfen, ihre Miete zu finanzieren. Auch diesen staatlichen Mietzuschuss musst du nicht zurückzahlen.

Wer ist berechtigt, Wohngeld zu beantragen?

Möchtest du Wohngeld beantragen, musst du als Studierender oder Auszubildender zunächst nachweisen, dass eine andere staatliche Förderung (BAföG oder BAB) nicht infrage kommt bzw. bereits abgelehnt wurde. Berufseinsteiger mit einem niedrigen Einstiegsgehalt haben eine gute Chance, Wohngeld zu erhalten. Auch wenn du dir nicht sicher bist, ob du förderungsberechtigt bist, ist es im Zweifelsfall empfehlenswert, einen Antrag zu stellen.

Wie hoch ist der Mietzuschuss?

Um die Höhe des Mietzuschusses zu berechnen, werden die Mietstufen der unterschiedlichen Bundesländer betrachtet. Die Mietstufe kennzeichnet, wie hoch die Belastung durch Mietkosten in einer bestimmten Region ist. Diese Einstufung nimmt dementsprechend Einfluss auf die Höhe des Wohngeldes und die Freibeträge für das Einkommen des Antragsstellers.

Ob und wie viel Wohngeld dir zusteht, ist abhängig davon:

  • wie viele Personen im Haushalt leben,

  • wie hoch dein Einkommen bzw. das Einkommen deines Haushaltes ist,

  • wie hoch die Miete bzw. die finanzielle Belastung pro Monat ist.

Fazit: Erste Wohnung finanzieren mit Zuschüssen und Förderungen

Je nachdem, in welcher Situation du dich zum Zeitpunkt des Umzugs befindest, kannst du auf verschiedene Fördermöglichkeiten für deine erste Wohnung zurückgreifen. Manche Fördergelder wie BAföG und BAB sind an eine Ausbildung bzw. ein Studium gebunden und umfassen pauschale Zuschüsse zur Miete. Andere finanzielle Zuschüsse haben das Ziel, einkommensschwache Haushalte bei den Mietkosten zu unterstützen. Welche Finanzierungsmöglichkeiten dir zur Verfügung stehen, ist von deinen Lebensumständen und deinem Einkommen, bzw. dem deiner Eltern oder deines Partners bzw. deiner Partnerin, abhängig. Die Höhe möglicher Fördergelder und Zuschüsse unterscheidet sich demnach von Fall zu Fall.

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Dieser Text wurde zuletzt am 18.11.2025 überprüft. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit, Fehlerfreiheit oder Aktualität der Informationen.

Quellen und weiterführende Informationen

https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick_node.html
(abgerufen am 18.11.2025)

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
(abgerufen am 18.11.2025)

https://sozialplattform.de/schule-studium-ausbildung
(abgerufen am 18.11.2025)

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-ab-18-jahren
(abgerufen am 18.11.2025)

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/wohngeld-wer-es-bekommt-und-wie-sie-es-beantragen-78141
(abgerufen am 18.11.2025)

https://www.bmwsb.bund.de/DE/wohnen/wohngeld/wohngeld_node.html
(abgerufen am 18.11.2025)

Bildquellen in chronologischer Reihenfolge im Text:

Titelbild: iStock.com/Sitthiphong
1. Bild im Text: iStock.com/BartekSzewczyk
2. Bild im Text: iStock.com/Damir Khabirov
3. Bild im Text: iStock.com/Nomad

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