
Mit dem E-Trottinett zur Schule: Informationen für Eltern
Anforderungen an den E-Scooter, Regeln zum Fahren und zum Verhalten auf dem Schulgelände
E-Scooter oder auch E-Trottinetts sind längst keine Neuheit mehr – in vielen Städten sind sie ein fester Bestandteil des Strassenverkehrs. Statt morgens lange zu laufen oder von den Eltern gefahren zu werden, stellen E-Scooter für Jugendliche eine schnelle, flexible und umweltfreundliche Alternative dar. Für Eltern hingegen stellen sich viele Fragen: Ist das Fahren mit dem E-Trottinett sicher? Welches Mindestalter gilt für E-Scooter? Welche Verkehrsregeln gelten für die elektrischen Trottinetts und was muss mein Kind auf dem Schulgelände beachten? Wir beantworten diese Fragen und stellen praktische Tipps, wichtige Regeln und wertvolle Sicherheitshinweise für Eltern und Schüler zusammen.
Was sind E-Trottinetts?
E-Trottinetts (auch E-Scooter genannt) sind elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h. Sie besitzen einen Elektromotor und werden mit einem Akku betrieben. Viele Modelle sind klappbar und lassen sich leicht transportieren.
Kinder ab 14 Jahren, die einen Führerausweis der Kategorie M besitzen, dürfen mit dem E-Scooter auf öffentlichen Strassen und Wegen fahren. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen E-Trottinetts ohne Führerausweis fahren.
Wer E-Scooter fährt, sollte unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung besitzen. Diese haftet, wenn bei einem Unfall Personen verletzt werden oder es zu einem Sachschaden kommt. Wenn dein Kind mit einem gemieteten E-Trottinett fährt, solltest du vorher bei deiner Versicherung nachfragen, ob Miet-Trottis im Versicherungsschutz inbegriffen sind.
Welche Anforderungen muss ein E-Scooter erfüllen, um im Strassenverkehr zugelassen zu werden?
Nicht mit jedem E-Trottinett darf einfach so auf der Strasse gefahren werden – es gibt klare gesetzliche Vorgaben, die dafür eingehalten werden müssen. Damit ein E-Scooter im öffentlichen Strassenverkehr genutzt werden darf, muss er folgende Voraussetzungen erfüllen:
Maximalgeschwindigkeit: 20 km/h
Motorleistung: maximal 500 Watt
Beleuchtung: Der E-Scooter muss über ein weisses, nicht blinkendes Vorder- und ein rotes, nicht blinkendes Rücklicht verfügen.
Reflektoren: Ein Rückreflektor ist Pflicht.
Bremsen: Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen sind vorgeschrieben – mindestens eine davon muss eine Reibungsbremse sein.
Signalton: Eine Glocke muss vorhanden sein, um sich im Strassenverkehr bemerkbar machen zu können.
Welche E-Trottinetts sind für Jugendliche geeignet? Worauf sollten Eltern beim Kauf achten?
Neben den gesetzlichen Vorgaben gibt es weitere wichtige Faktoren, die die Sicherheit und den Komfort des E-Scooters beeinflussen. Wenn du vor der Entscheidung stehst, ein E-Trottinett für dein Kind anzuschaffen, kannst du auf folgende Merkmale achten:
Grösse und Gewicht: Das Trottinett sollte nicht zu schwer sein – ein Gewicht von 12 bis 13 kg ist ideal, damit dein Kind ihn im Notfall tragen kann. Klappbare Modelle sind hierbei besonders praktisch.
Verstellbarer Lenker: Der Lenker sollte höhenverstellbar sein, um ihn an die Grösse des Kindes anzupassen.
Reifengrösse: Grössere und breitere Reifen bieten mehr Halt und Stabilität, insbesondere auf nasser Fahrbahn. Als Orientierung gilt ein Reifendurchmesser von mindestens 20 cm.
Du solltest den E-Scooter regelmässig gemeinsam mit deinem Kind überprüfen und ihr oder ihm dabei zeigen, worauf geachtet werden muss: Bremsen, Lichter und Reflektoren müssen jederzeit einwandfrei funktionieren, um damit sicher im Strassenverkehr unterwegs zu sein.

Welche Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen, um allein mit dem E-Trottinett zur Schule zu fahren?
Der Strassenverkehr hat sich in den letzten Jahren stark verändert – immer mehr Fahrzeuge und auch neue Verkehrsmittel wie E-Scooter und E-Bikes sind auf den Strassen unterwegs. Das macht den Verkehr komplexer und schwerer zu überblicken als noch vor einigen Jahren. Für Kinder und Jugendliche bedeutet das, dass sie nicht nur ihr eigenes Fahrzeug sicher beherrschen müssen, sondern auch den übrigen Verkehr im Blick behalten und die Strassenverkehrsregeln jederzeit sicher anwenden müssen.
Damit dein Kind überhaupt ein E-Trottinett im Strassenverkehr fahren darf, muss es daher mindestens 14 Jahre alt sein.
Hinzu kommt, dass ein E-Scooter schneller als ein herkömmliches Trottinett oder ein Velo ist. Viele unterschätzen diese Geschwindigkeiten. Dein Kind sollte sich daher langsam an dieses Tempo gewöhnen. So kann es sich an das neue Fahrgefühl herantasten. Daher ist es sinnvoll, einige kürzere Testfahrten zusammen mit deinem Kind zu absolvieren, bevor es bereit ist, längere Strecken mit dem E-Trottinett zurückzulegen.
Als Elternteil solltest du ausserdem auf dein Bauchgefühl hören und individuell beurteilen, ob dein Kind bereits sicher im Strassenverkehr unterwegs ist und über genügend Verantwortungsbewusstsein verfügt. Wenn dein Kind all diese Punkte erfüllt, ist es bereit, mit dem E-Scooter zur Schule zu fahren.
E-Trottinetts müssen immer mit Licht gefahren werden, auch tagsüber!
Mit dem E-Scooter zur Schule: Wie kann ich mein Kind darauf vorbereiten? Welche Sicherheitsmassnahmen sollte ich ergreifen?
Gerade für junge Fahrerinnen und Fahrer ist es wichtig, nicht nur den Scooter zu beherrschen, sondern auch ein Bewusstsein für den Strassenverkehr zu entwickeln. Mithilfe dieser Tipps kannst du dein Kind unterstützen und für mehr Sicherheit sorgen:
Fahrzeugbeherrschung üben: Kann dein Kind mit dem E-Trottinett sicher bremsen, ausweichen und Kurven fahren? Auch das Fahren auf unterschiedlichen Untergründen (nasser Asphalt, Kopfsteinpflaster usw.) sollte geübt werden.
Verkehrsregeln gemeinsam üben: Geht gemeinsam die wichtigsten Verkehrsregeln für E-Trottinetts durch. Eine praktische Übung auf einem sicheren Gelände kann helfen, bevor es auf die Strasse geht.
Sicherheitsausrüstung: Ein Helm ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Achte darauf, dass dein Kind einen gut sitzenden Helm trägt. Zusätzlich erhöht helle Kleidung mit reflektierenden Elementen die Sichtbarkeit im Strassenverkehr.
Diebstahlschutz beachten: Besorge ein hochwertiges Schloss und zeige deinem Kind, wie es das Trottinett sicher abstellt.
Den Schulweg gemeinsam testen: Fahrt zusammen mehrmals die geplante Strecke ab und achtet auf mögliche Gefahrenstellen. Falls möglich, sollte die Route überwiegend über Radwege führen, damit dein Kind so wenig wie möglich auf der Strasse fahren muss.
Ist mein Kind auf dem Schulweg mit dem E-Trottinett versichert?
Dein Kind ist auf dem Weg zur Schule und zurück nach Hause durch deine private Kranken- und Haftpflichtversicherung abgesichert. Ob der Schulweg mit E-Trottinett damit abgedeckt ist, kannst du in den Versicherungsbedingungen nachlesen oder persönlich bei deiner Versicherung nachfragen.
E-Scooter-Regeln: Welche Verkehrsregeln gelten für E-Trottinetts?
E-Trottinetts bieten eine praktische Möglichkeit, schnell zur Schule zu kommen – doch sie sind keine Spielgeräte, sondern Elektro-Kleinstfahrzeuge, für die klare Regeln im Strassenverkehrgelten.
Um sicher und gesetzeskonform unterwegs zu sein, solltest du mit deinem Kind diese E-Scooter-Regeln für den Strassenverkehr durchgehen:
Allgemeine Verkehrsregeln beachten: Die Verkehrs- und Vorfahrtsregeln gelten auch für E-Trottinetts. Verkehrsschilder müssen unbedingt beachtet werden.
Velowege nutzen: Ist ein Veloweg vorhanden, muss dieser genutzt werden. Nur wenn kein Veloweg vorhanden ist, darf auf der Strasse gefahren werden – dabei so weit rechts wie möglich fahren.
Trottoirs und Fussgängerzonen sind verboten: Mit E-Scootern dürfen Trottoirs und Fussgängerzonen nicht befahren werden. Wer dort unterwegs ist, muss das Trottinett schieben.
Hintereinanderfahren: Mehrere E-Trottinetts dürfen nur einzeln hintereinanderfahren.
Beide Hände am Lenker: Freihändiges Fahren ist nicht erlaubt.
Handzeichen beim Abbiegen: Das Abbiegen muss rechtzeitig mit einem Handzeichen ankündigt werden.
Kein Mitfahrer oder Gepäck auf dem Trittbrett: Eine zweite Person oder zusätzliches Gepäck (z. B. Schultasche) auf dem Trittbrett des E-Scooters sind verboten – das beeinflusst die Stabilität und kann zu Stürzen führen. Die Schultasche darf nur auf dem Rücken getragen werden.
Handyverbot: Genau wie beim Velo oder Auto ist die Nutzung eines Handys während der Fahrt verboten.
Alkoholverbot: Für Jugendliche gilt ein absolutes Alkoholverbot beim Fahren eines E-Trottinetts.
Keine Anhänger: Das Ziehen von Lasten, wie z. B. Veloanhängern, ist mit E-Scootern nicht erlaubt.
Sind E-Trottinetts im öffentlichen Nahverkehr erlaubt?
Die Mitnahme von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht überall gestattet. Informiert euch daher vorab beim jeweiligen Verkehrsverbund, ob und zu welchen Zeiten dein Kind sein E-Trottinett mitnehmen darf.

E-Scooter-Regeln: Welche Regeln gelten beim Parken und auf dem Schulgelände?
Ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird: Auch das Abstellen eines E-Trottinetts unterliegt Regeln – sowohl im öffentlichen Raum als auch auf dem Schulgelände. Falsch geparkte Scooter können Fussgänger behindern, Rettungswege blockieren oder zu Stolperfallen werden.
Deshalb ist es wichtig, dass sich dein Kind mit seinem E-Trottinett an bestimmte Regeln hält:
Absprachen mit der Schule treffen: Manche Schulen verbieten E-Scooter grundsätzlich auf dem Gelände. Erkundige dich im Vorfeld bei der Schulleitung.
Scooter nur an ausgewiesenen Plätzen abstellen: Viele Schulen haben spezielle Stellplätze für Velos und Trottinetts, die genutzt werden sollten. Das E-Trottinett sollte dabei ordentlich und platzsparend geparkt werden.
Nicht auf Trottoirs oder vor Schultüren abstellen: E-Scooter dürfen keine Eingänge, Feuerwehrzufahrten oder Fluchtwege blockieren.
Keine Behinderung von Fussgängern: E-Trottinetts dürfen nur am Strassenrand oder auf Trottoirs abgestellt werden, wenn sie dabei niemanden behindern – insbesondere keine Personen im Rollstuhl oder Eltern mit Kinderwagen.
Kein Fahren auf dem Schulhof: Auf dem Schulgelände sollten E-Scooter grundsätzlich nur geschoben und nicht gefahren werden.
Brandschutz beachten: In vielen Schulen ist es aus Brandschutzgründen verboten, E-Trottinetts oder E-Bikes im Gebäude abzustellen.
Fazit: Sicher mit dem E-Trottinett zur Schule fahren
E-Scooter können eine bequeme und umweltfreundlichere Möglichkeit sein, den Schulweg zurückzulegen. Damit dein Kind sicher zur Schule kommt, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Achte darauf, dass das E-Trottinett den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dein Kind die Verkehrsregeln kennt. Wenn du dein Kind anfänglich im Strassenverkehr begleitest, kannst du dazu beitragen, dass der Schulweg mit dem E-Scooter sicher und problemlos verläuft.
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Quellen und weiterführende Informationen
https://www.tcs.ch/de/testberichte-ratgeber/ratgeber/fahrzeugarten/trendfahrzeuge.php
(abgerufen 13.02.2025)
https://www.myright.ch/de/rechtstipps/verkehr/e-trottinett-jugendliche-alter-fuehrerausweis
(abgerufen 13.02.2025)
https://www.elvia.ch/de/zuhause/e-scooter.html
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https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/verkehrsregeln/vorschriften-trendfahrzeuge.html
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https://www.bfu.ch/de/services/rechtsfragen/faq-schulweg
(abgerufen 13.02.2025)
https://www.suva.ch/de-ch/ueber-uns/magazin-und-medien/magazin/unfall/ratgeber-e-scooter
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https://stiftung.adac.de/e-roller-jugendliche/
(abgerufen 13.02.2025)
Bildquellen in chronologischer Reihenfolge im Text
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